1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ordnungsamt – Beschaffung eines Gerätewagen Gefahrgut
1020-0452-2018/000269
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Gerätewagen Gefahrgut
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Los 1 bis Los 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle mit Führerhaus📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96450 Coburg
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung des Fahrgestells für einen Gerätewagen Gefahrengut
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-12 📅
Datum des Endes: 2019-08-15 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Montage des Aufbaus eines Gerätewagen Gefahrengut
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrtechnischebeladung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung eines Gerätewagen Gefahrengut
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-07-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.