Gegenstand des Vergabeverfahrens ist zunächst die Anpassung und Erweiterung einer marktverfügbaren Software des Auftragnehmers (AN) an die Forderungen des AG. Anschließend ist der Betrieb der Software als sogenannte „Software as a Service" sicherzustellen. Darüber hinaus umfasst das Vergabeverfahren die Ausbildung der Nutzer im System in den ersten zwei Jahren der Nutzung. Optional ist die Integration des sogenannten „Trendmanagementsystems" sowie sonstiger weiterer Funktionaler Forderungen enthalten. Ebenfalls optional soll die jährliche Weiterentwicklung des Systems sichergestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“P-114 FACT - Realisierung und Betrieb als Software-as-a-Service
Y/G2AX/IA200/H9024”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstprogramme für Softwarepakete📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist zunächst die Anpassung und Erweiterung einer marktverfügbaren Software des Auftragnehmers (AN) an die Forderungen des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist zunächst die Anpassung und Erweiterung einer marktverfügbaren Software des Auftragnehmers (AN) an die Forderungen des AG. Anschließend ist der Betrieb der Software als sogenannte „Software as a Service" sicherzustellen. Darüber hinaus umfasst das Vergabeverfahren die Ausbildung der Nutzer im System in den ersten zwei Jahren der Nutzung. Optional ist die Integration des sogenannten „Trendmanagementsystems" sowie sonstiger weiterer Funktionaler Forderungen enthalten. Ebenfalls optional soll die jährliche Weiterentwicklung des Systems sichergestellt werden.
Die Software und der entsprechende Betrieb der Software ist für 15 Concurrent User vorgesehen. Für den beschriebenen Service FACT ist im Jahr der Inbetriebnahme und ein Jahr danach jeweils eine Nutzerschulung durchzuführen. Der Teilnehmerumfang dieser Schulungen liegt bei jeweils 15 Personen. Im Rahmen der jährlichen Weiterentwicklung sind 180 PT pro Jahr für 4 Jahre vorgesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-30 📅
Datum des Endes: 2023-11-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionen werden wie feste Leistungsanteile gewertet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Leistungsverzeichnis
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-13
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-30 📅
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2018/S 158-362304 (2018-08-14)