Beschreibung der Beschaffung
Für die Software „ICM" sind nachfolgend genannte Leistungen zu erbringen:
— die Analyse, Weiterentwicklung und Modifikation der Software „ICM" gemäß Fachkonzept, d. h. unter anderem neue Systemfunktionen zu programmieren bzw. vorhandene Systemfunktionen zu erweitern. Alle Anforderungen und Systemerweiterungen der Zentralbanken sowie des Fachbereiches sind nach vorgegebenem Zeitplan (T2 Projektpläne) gemäß der zur Verfügung gestellten Dokumentationen (Change Request, Fachkonzept) umzusetzen,
— die Wartung der Schnittstellen zu anderen Modulen von TARGET2,
— die Durchführung von Entwicklertests sowie die eigenverantwortliche Wartung der Testumgebung,
— nachvollziehbare/nachprüfbare Kostenschätzung sind rechtzeitig/fristgemäß nach Vorgabe des Auftraggebers (siehe Anlage 25 zum EVB-IT Servicevertrag – Kostenschätzung mit COSMIC FFP) anzufertigen,
— die Erstellung eines IT-Konzeptes nach Vorgabe des Auftraggebers (Anlage 26 zum EVB-IT Servicevertrag),
— der Auftragnehmer koordiniert und organisiert alle Aufgaben,
— die umfangreiche Betreuung des Fachbereichs während der Softwareabnahme (Testunterstützung, Fehleranalyse und Fehlerbehebung im kompletten Testzyklus),
— das Aufgabenfeld beinhaltet auch vorbereitende sowie unterstützende Arbeiten bei der Produktionsübergabe. Bei der Einführung neuer Software-Versionen in Produktion wird eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Zentralbanken und den eingebundenen IT- und Fachbereichen des Auftraggebers (TT, OT, TA, FAM) verlangt,
— der Auftragnehmer übernimmt die Hotline und Rufbereitschaftsdienste. Gelegentliche Wochenendarbeiten müssen eingeplant werden,
— die Pflege und Aktualisierung aller Dokumentationen,
— bei Problemen im produktiven Tagesgeschäft übernimmt der Auftragnehmer das Incident-/Störungsmanagement:
—– Fehlerannahme (Ticketsystem, Telefon),
—– Diagnose,
—– Ticketing = Dokumentation der Störung per Ticketsystem des Auftraggebers,
—– Bewertung, Priorisierung,
—– es besteht Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber über kritische Störungen im Produktionsumfeld und über die Maßnahmen zur Störungsbeseitigung,
—– die Fehlerbehebung/Störungsbeseitigung/Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach Rücksprache mit den Fachbereichen des Auftraggebers ist verbindlich,
—– der Auftragnehmer garantiert die Mindestverfügbarkeit des ICM-Systems gemäß SLA (vgl. Anlage 5 zum EVB-IT Servicevertrag) und OLA (vgl. Anlage 4 zum EVB-IT Servicevertrag),
— der Auftragnehmer berücksichtigt das Wartungskonzept (Erledigung aller vorbeugender Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft).
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer im Bedarfsfall nachfolgend beschriebene sonstige Serviceleistungen:
— außerplanmäßige Wochenendarbeit (gemäß Ziffer 2.7 Sonstige Arbeitseinsätze),
— Insourcing (gemäß Ziffer 11 Insourcing-Prozess),
Im Falle einer Vertragskündigung oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Mithilfe beim Insourcing.
— Übergabe an Dritte (gemäß Ziffer 11 Insourcing-Prozess).
Im Falle einer Vertragskündigung oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Mithilfe der Übergabe an einen anderen Service Provider.