Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden und unterstützenden Serviceleistungen (vgl. auch Ziffer 1.3 EVB-IT Service-AGB) für das beschriebene IT-System TSSP-Anwendung (TARGET2 Single Shared Platform), Information and Control Module (ICM) und dessen mögliche Erweiterungen. Bei der im Zahlungsverkehrssystem TARGET2 eingesetzten, hochverfügbaren Software „ICM“ handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Deutschen Bundesbank; sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software und ihren erweiterten Versionen liegen somit ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank. Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) detailliert bestimmten werkvertraglichen Serviceleistungen zu erbringen und den sicheren, effizienten IT-Betrieb mit dem Fokus auf „ICM“ in einem heterogenen und internationalen Umfeld zu unterstützen (Support). Auf diesen Vertrag finden somit die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von branchenspezifischer Software
Referenznummer: 18-0001607
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden und unterstützenden Serviceleistungen (vgl. auch Ziffer 1.3 EVB-IT Service-AGB) für das beschriebene IT-System TSSP-Anwendung (TARGET2 Single Shared Platform), Information and Control Module (ICM) und dessen mögliche Erweiterungen.
Bei der im Zahlungsverkehrssystem TARGET2 eingesetzten, hochverfügbaren Software „ICM“ handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Deutschen Bundesbank; sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software und ihren erweiterten Versionen liegen somit ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank.
Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) detailliert bestimmten werkvertraglichen Serviceleistungen zu erbringen und den sicheren, effizienten IT-Betrieb mit dem Fokus auf „ICM“ in einem heterogenen und internationalen Umfeld zu unterstützen (Support). Auf diesen Vertrag finden somit die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden und unterstützenden Serviceleistungen (vgl. auch Ziffer 1.3 EVB-IT Service-AGB) für das beschriebene IT-System TSSP-Anwendung (TARGET2 Single Shared Platform), Information and Control Module (ICM) und dessen mögliche Erweiterungen.
Bei der im Zahlungsverkehrssystem TARGET2 eingesetzten, hochverfügbaren Software „ICM“ handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Deutschen Bundesbank; sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software und ihren erweiterten Versionen liegen somit ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank.
Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) detailliert bestimmten werkvertraglichen Serviceleistungen zu erbringen und den sicheren, effizienten IT-Betrieb mit dem Fokus auf „ICM“ in einem heterogenen und internationalen Umfeld zu unterstützen (Support). Auf diesen Vertrag finden somit die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
Technisches Umfeld:
Siehe Anlage 2 zum EVB-IT Servicevertrag, Ziffer 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden und unterstützenden Serviceleistungen (vgl. auch Ziffer 1.3 EVB-IT Service-AGB) für das beschriebene IT-System TSSP-Anwendung (TARGET2 Single Shared Platform), Information and Control Module (ICM) und dessen mögliche Erweiterungen.
Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden und unterstützenden Serviceleistungen (vgl. auch Ziffer 1.3 EVB-IT Service-AGB) für das beschriebene IT-System TSSP-Anwendung (TARGET2 Single Shared Platform), Information and Control Module (ICM) und dessen mögliche Erweiterungen.
Bei der im Zahlungsverkehrssystem TARGET2 eingesetzten, hochverfügbaren Software „ICM“ handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Deutschen Bundesbank; sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software und ihren erweiterten Versionen liegen somit ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank.
Bei der im Zahlungsverkehrssystem TARGET2 eingesetzten, hochverfügbaren Software „ICM“ handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Deutschen Bundesbank; sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software und ihren erweiterten Versionen liegen somit ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank.
Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) detailliert bestimmten werkvertraglichen Serviceleistungen zu erbringen und den sicheren, effizienten IT-Betrieb mit dem Fokus auf „ICM“ in einem heterogenen und internationalen Umfeld zu unterstützen (Support). Auf diesen Vertrag finden somit die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) detailliert bestimmten werkvertraglichen Serviceleistungen zu erbringen und den sicheren, effizienten IT-Betrieb mit dem Fokus auf „ICM“ in einem heterogenen und internationalen Umfeld zu unterstützen (Support). Auf diesen Vertrag finden somit die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
Für die Software „ICM“ sind nachfolgend genannte Leistungen zu erbringen:
— die Analyse, Weiterentwicklung und Modifikation der Software „ICM“ gemäß Fachkonzept, d. h. unter anderem neue Systemfunktionen zu programmieren bzw. vorhandene Systemfunktionen zu erweitern. Alle Anforderungen und Systemerweiterungen der Zentralbanken sowie des Fachbereiches sind nach vorgegebenem Zeitplan (T2 Projektpläne) gemäß der zur Verfügung gestellten Dokumentationen (Change Request, Fachkonzept) umzusetzen,
— die Analyse, Weiterentwicklung und Modifikation der Software „ICM“ gemäß Fachkonzept, d. h. unter anderem neue Systemfunktionen zu programmieren bzw. vorhandene Systemfunktionen zu erweitern. Alle Anforderungen und Systemerweiterungen der Zentralbanken sowie des Fachbereiches sind nach vorgegebenem Zeitplan (T2 Projektpläne) gemäß der zur Verfügung gestellten Dokumentationen (Change Request, Fachkonzept) umzusetzen,
— die Wartung der Schnittstellen zu anderen Modulen von TARGET2,
— die Durchführung von Entwicklertests sowie die eigenverantwortliche Wartung der Testumgebung,
— Nachvollziehbare/nachprüfbare Kostenschätzung sind rechtzeitig/fristgemäß nach Vorgabe des Auftraggebers (siehe Anlage 25 zum EVB-IT Servicevertrag - Kostenschätzung mit COSMIC FFP) anzufertigen,
— die Erstellung eines IT-Konzeptes nach Vorgabe des Auftraggebers (Anlage 26 zum EVB-IT Servicevertrag),
—der Auftragnehmer koordiniert und organisiert alle Aufgaben,
— die umfangreiche Betreuung des Fachbereichs während der Softwareabnahme (Testunterstützung, Fehleranalyse und Fehlerbehebung im kompletten Testzyklus),
— das Aufgabenfeld beinhaltet auch vorbereitende sowie unterstützende Arbeiten bei der Produktionsübergabe. Bei der Einführung neuer Software-Versionen in Produktion wird eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Zentralbanken und den eingebundenen IT- und Fachbereichen des Auftraggebers (TT, OT, TA, FAM) verlangt,
— das Aufgabenfeld beinhaltet auch vorbereitende sowie unterstützende Arbeiten bei der Produktionsübergabe. Bei der Einführung neuer Software-Versionen in Produktion wird eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Zentralbanken und den eingebundenen IT- und Fachbereichen des Auftraggebers (TT, OT, TA, FAM) verlangt,
— der Auftragnehmer übernimmt die Hotline und Rufbereitschaftsdienste. Gelegentliche Wochenendarbeiten müssen eingeplant werden,
— die Pflege und Aktualisierung aller Dokumentationen,
— Bei Problemen im produktiven Tagesgeschäft übernimmt der Auftragnehmer das Incident-/Störungsmanagement,
— Fehlerannahme (Ticketsystem, Telefon),
— Diagnose,
— Ticketing = Dokumentation der Störung per Ticketsystem des Auftraggebers,
— Bewertung, Priorisierung,
— Es besteht Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber über kritische Störungen im Produktionsumfeld und über die Maßnahmen zur Störungsbeseitigung,
— die Fehlerbehebung/Störungsbeseitigung/Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach Rücksprache mit den Fachbereichen des Auftraggebers ist verbindlich,
— der Auftragnehmer garantiert die Mindestverfügbarkeit des ICM-Systems gemäß SLA (vgl. Anlage 5 zum EVB-IT Servicevertrag) und OLA (vgl. Anlage 4 zum EVB-IT Servicevertrag),
— der Auftragnehmer berücksichtigt das Wartungskonzept (Erledigung aller vorbeugender Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft).
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer im Bedarfsfall nachfolgend beschriebene sonstige Serviceleistungen:
Im Falle einer Vertragskündigung oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Mithilfe beim Insourcing.
— Übergabe an Dritte (gemäß Ziffer 11 Insourcing-Prozess).
Im Falle einer Vertragskündigung oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Mithilfe der Übergabe an einen anderen Service Provider.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Technisches Umfeld:
Siehe Anlage 2 zum EVB-IT Servicevertrag, Ziffer 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Generell sollten die täglichen Arbeiten und Tätigkeiten (Softwareentwicklung, Support, Customizing) in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erfolgen.
Die Rufbereitschaft ist auch aus dem Homeo […]
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) *) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV);
a) *) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV);
b) Eigenerklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie2014/24/EU) oder
Falls vorhanden Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZRA) – ggf. auch Kopie – nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber – nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
*) Nachweis entfällt für Bewerber, mit denen in den letzten 24 Monaten eine Geschäftsbeziehung bestand bzw. besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) *) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz je Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
b) *) Eigenerklärung über den Umsatz je Jahr der Waren/Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
c) Eigenerklärung über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung i. H.;v. mind. 3 000 000,00 EUR je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden sowie eine IT-Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten als Web-, IT- oder Telekommunikationsdienstleister i. H. v. mind. 3 000 000,00 EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, bezogen auf die mit dem EVB-IT Servicevertrag 18/0001607 vereinbarten Leistungen, gemäß beigefügtem Formular (siehe Datei „Versicherungsbestätigung 18/0001607.docx“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Eigenerklärung über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung i. H.;v. mind. 3 000 000,00 EUR je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden sowie eine IT-Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten als Web-, IT- oder Telekommunikationsdienstleister i. H. v. mind. 3 000 000,00 EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, bezogen auf die mit dem EVB-IT Servicevertrag 18/0001607 vereinbarten Leistungen, gemäß beigefügtem Formular (siehe Datei „Versicherungsbestätigung 18/0001607.docx“).
Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers auf o. a. Formular, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden.
oder
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung sowie IT-Haftpflichtversicherung mit o. g. Summen. (Hinweis: Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit ausgewiesen sein.)
*) Nachweis entfällt für Bewerber, mit denen in den letzten 24 Monaten eine Geschäftsbeziehung bestand bzw. besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Bewertungsmatrix T03
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Bewertungsmatrix (T03)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Serviceleistungen (Erfüllung der Bewertungskriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 193-436751 (2018-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden und unterstützenden Serviceleistungen (vgl. auch Ziffer 1.3 EVB-IT Service-AGB) für das beschriebene IT-System TSSP-Anwendung (TARGET2 Single Shared Platform), Information and Control Module (ICM) und dessen mögliche Erweiterungen.
Bei der im Zahlungsverkehrssystem TARGET2 eingesetzten, hoch verfügbaren Software „ICM" handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Deutschen Bundesbank; sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software und ihren erweiterten Versionen liegen somit ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank.
Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) detailliert bestimmten werkvertraglichen Serviceleistungen zu erbringen und den sicheren, effizienten IT-Betrieb mit dem Fokus auf „ICM" in einem heterogenen und internationalen Umfeld zu unterstützen (Support). Auf diesen Vertrag finden somit die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
Gegenstand dieses Vertrages sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden und unterstützenden Serviceleistungen (vgl. auch Ziffer 1.3 EVB-IT Service-AGB) für das beschriebene IT-System TSSP-Anwendung (TARGET2 Single Shared Platform), Information and Control Module (ICM) und dessen mögliche Erweiterungen.
Bei der im Zahlungsverkehrssystem TARGET2 eingesetzten, hoch verfügbaren Software „ICM" handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Deutschen Bundesbank; sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software und ihren erweiterten Versionen liegen somit ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank.
Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) detailliert bestimmten werkvertraglichen Serviceleistungen zu erbringen und den sicheren, effizienten IT-Betrieb mit dem Fokus auf „ICM" in einem heterogenen und internationalen Umfeld zu unterstützen (Support). Auf diesen Vertrag finden somit die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der im Zahlungsverkehrssystem TARGET2 eingesetzten, hoch verfügbaren Software „ICM" handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Deutschen Bundesbank; sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software und ihren erweiterten Versionen liegen somit ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank.
Bei der im Zahlungsverkehrssystem TARGET2 eingesetzten, hoch verfügbaren Software „ICM" handelt es sich um eine Eigenentwicklung der Deutschen Bundesbank; sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an dieser Software und ihren erweiterten Versionen liegen somit ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank.
Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) detailliert bestimmten werkvertraglichen Serviceleistungen zu erbringen und den sicheren, effizienten IT-Betrieb mit dem Fokus auf „ICM" in einem heterogenen und internationalen Umfeld zu unterstützen (Support). Auf diesen Vertrag finden somit die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) detailliert bestimmten werkvertraglichen Serviceleistungen zu erbringen und den sicheren, effizienten IT-Betrieb mit dem Fokus auf „ICM" in einem heterogenen und internationalen Umfeld zu unterstützen (Support). Auf diesen Vertrag finden somit die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
Für die Software „ICM" sind nachfolgend genannte Leistungen zu erbringen:
— die Analyse, Weiterentwicklung und Modifikation der Software „ICM" gemäß Fachkonzept, d. h. unter anderem neue Systemfunktionen zu programmieren bzw. vorhandene Systemfunktionen zu erweitern. Alle Anforderungen und Systemerweiterungen der Zentralbanken sowie des Fachbereiches sind nach vorgegebenem Zeitplan (T2 Projektpläne) gemäß der zur Verfügung gestellten Dokumentationen (Change Request, Fachkonzept) umzusetzen,
— die Analyse, Weiterentwicklung und Modifikation der Software „ICM" gemäß Fachkonzept, d. h. unter anderem neue Systemfunktionen zu programmieren bzw. vorhandene Systemfunktionen zu erweitern. Alle Anforderungen und Systemerweiterungen der Zentralbanken sowie des Fachbereiches sind nach vorgegebenem Zeitplan (T2 Projektpläne) gemäß der zur Verfügung gestellten Dokumentationen (Change Request, Fachkonzept) umzusetzen,
— nachvollziehbare/nachprüfbare Kostenschätzung sind rechtzeitig/fristgemäß nach Vorgabe des Auftraggebers (siehe Anlage 25 zum EVB-IT Servicevertrag – Kostenschätzung mit COSMIC FFP) anzufertigen,
— der Auftragnehmer koordiniert und organisiert alle Aufgaben,
— bei Problemen im produktiven Tagesgeschäft übernimmt der Auftragnehmer das Incident-/Störungsmanagement:
—– Fehlerannahme (Ticketsystem, Telefon),
—– Diagnose,
—– Ticketing = Dokumentation der Störung per Ticketsystem des Auftraggebers,
—– Bewertung, Priorisierung,
—– es besteht Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber über kritische Störungen im Produktionsumfeld und über die Maßnahmen zur Störungsbeseitigung,
—– die Fehlerbehebung/Störungsbeseitigung/Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach Rücksprache mit den Fachbereichen des Auftraggebers ist verbindlich,
—– der Auftragnehmer garantiert die Mindestverfügbarkeit des ICM-Systems gemäß SLA (vgl. Anlage 5 zum EVB-IT Servicevertrag) und OLA (vgl. Anlage 4 zum EVB-IT Servicevertrag),
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Rufbereitschaft ist auch aus dem Homeo...
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Name: IBM Deutschland GmbH
Postanschrift: IBM-Allee 1
Postort: Ehningen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland 🇩🇪 Böblingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2