Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1) Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Das BRK behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen zu lassen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt;
2) Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit erfüllt;
3) Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 3 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Zu dem Zweck werden die Unterlagen und eingereichten Referenzen über durchgeführte Vertragsleistungen im Bereich Planung, Installation und Wartung von Simulationsanlagen wie folgt bepunktet:
— Eigenerklärung für Nachweis zum Bestand des Unternehmens (mind. 5 Jahre): 6 Punkte,
— Eigenerklärung für Nachweis als Ausbildungsbetrieb: 6 Punkte,
— Qualitätsstandards, insbesondere Nachweis Zertifizierung ISO 9001 (Prozesssteuerung) oder vergleichbar: 6 Punkte
— Nachweis Referenzen (max. 4 Referenzen werden gewertet, insgesamt 96 Punkte) jeweilige Wertung nach folgenden Merkmalen:
–– Planung und Umsetzung einer Simulationsanlage, in welcher mindestens ein abgeschlossenen Raum oder Trainingsbereich ertüchtigt wurde: 6 Punkte,
–– Planung und Umsetzung einer Simulationsanlage, in welcher mindestens 2 abgeschlossene Räume oder Trainingsbereiche, die voneinander getrennt sind, ertüchtigt wurden. Die Technik ist darauf ausgelegt, dass in beiden Räumen gleichzeitig zusammengehörige Trainings/Übungen stattfinden können, die in eine Auswertung einfließen: 8 Punkte,
–– Planung und Umsetzung für eine Simulationsanlage, die fünf oder mehr Räume vereint. Maßgeblich für die Referenz ist die Möglichkeit, dass in allen Räumen gleichzeitig ein Training stattfindet, welches im Nachgang ausgewertet werden kann. Zugleich muss es möglich sein, in den Räumen unterschiedliche, voneinander getrennte Trainingssitzungen durchzuführen, die dann in getrennte Auswertungen einfließen: 10 Punkte
Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl (max. 114 Punkte). Bei Punktegleichstand entscheidet zunächst der höhere Punktestand bei den Referenzen, danach das Los (alternativ kann der AG mehr Bewerber zulassen als vorgesehen).