Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beabsichtigt die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Politik- und Strategieberatung im Bereich Gesundheitspolitik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung_18-03-3@kbv.de📧
Fax: +49 3040051595 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.kbv.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Politik- und Strategieberatung
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beabsichtigt die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Politik- und Strategieberatung im Bereich...”
Kurze Beschreibung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beabsichtigt die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Politik- und Strategieberatung im Bereich Gesundheitspolitik.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1035940.80 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beabsichtigt die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Politik- und Strategieberatung im Bereich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beabsichtigt die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Politik- und Strategieberatung im Bereich Gesundheitspolitik. Auftragsgegenstand ist die Beratung der KBV in allen Fragen der politischen und strategischen Ausrichtung in der Gesundheitspolitik. Die Beratungsleistung erstreckt sich auf ein politisch sensibles Umfeld und erfordert dessen fortlaufende Beobachtung und die Auswertung von Entwicklungen, Vorstößen und Positionen der relevanten politischen Akteure sowie die Kommunikation der gewonnenen Erkenntnisse nach innen und der Positionen und Interessen der KBV nach außen. Die Art und Weise der Umsetzung des Auftrages kann sich auf die Reputation der KBV im Spektrum der politischen Meinungen zu gesundheitspolitischen sowie gesellschaftlich relevanten Themen auswirken. Aufgrund dessen ist im Umgang mit den Entscheidungsträgern und Multiplikatoren sowie bei der Kommunikation und Platzierung von Inhalten zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und in der richtigen Form eine besondere Sensibilität gefordert, die gewährleistet, dass die Interessen der KBV bestmöglich befördert und vertreten werden. In persönlicher Hinsicht erfordert dies Integrität, Vertraulichkeit, Neutralität des Beraters von anderen relevanten Akteuren sowie Seriosität. Fachlich erfordert die bestmögliche Leistungserbringung eine umfassende Kenntnis der rechtlichen wie tatsächlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben der KBV sowie ihrer Interessen und Positionen zu den relevanten Themen in der Vergangenheit und Gegenwart sowie eine Vorstellung von den künftigen Themen und Aufgaben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption gemäß Ziffer II.2.7)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 078-174270
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Politik- und Strategieberatung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Miller & Meier Consulting GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1035940.80 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 176-399522 (2018-09-12)