Privatärztliche Abrechnung

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH

Der Auftragnehmer schreibt die Abrechnung der wahlärztlichen stationären und privatärztlichen ambulanten Leistungen, bei denen das Liquidationsrecht beim Klinikum Ludwigshafen liegt, aus.
Die Privatabrechnung umfasst alle im Klinikum vertretenen Behandlungsformen, wie stationär, vor- und nachstationär, teilstationär, ambulant, Konsile, Gutachten etc.
Weiterer Ausschreibungsgegenstand ist das Forderungsmanagement für die abgerechneten Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-19 Auftragsbekanntmachung
2018-08-22 Wettbewerbsergebnisse
Auftragsbekanntmachung (2018-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: 2018-004-EM
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer schreibt die Abrechnung der wahlärztlichen stationären und privatärztlichen ambulanten Leistungen, bei denen das Liquidationsrecht beim Klinikum Ludwigshafen liegt, aus. Die Privatabrechnung umfasst alle im Klinikum vertretenen Behandlungsformen, wie stationär, vor- und nachstationär, teilstationär, ambulant, Konsile, Gutachten etc. Weiterer Ausschreibungsgegenstand ist das Forderungsmanagement für die abgerechneten Leistungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechnungsstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Postanschrift: Bremserstraße 79
Postleitzahl: 67063
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klilu.de 🌏
E-Mail: stabsstelle_vergabe@klilu.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP6YYMYRJ4 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP6YYMYRJ4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 078-174276
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYRJ4

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer schreibt die Abrechnung der wahlärztlichen stationären und privatärztlichen ambulanten Leistungen, bei denen das Liquidationsrecht beim Klinikum Ludwigshafen liegt, aus.
Die Privatabrechnung umfasst alle im Klinikum vertretenen Behandlungsformen, wie stationär, vor- und nachstationär, teilstationär, ambulant, Konsile, Gutachten etc.
Weiterer Ausschreibungsgegenstand ist das Forderungsmanagement für die abgerechneten Leistungen.
Der Auftrag wird für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben.
Der Auftraggeber ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit 15 Kliniken, 5 med. Instituten,12 Kompetenzzentren, 939 Betten und 10 tagesklinischen Plätzen.
Im Klinikum Ludwigshafen werden jährlich ca. 41 000 stationäre, ca.1 450 onkologische tagesklinische Quartalsfälle mit 4 400 Besuchen und ca. 50 000 ambulante Fälle behandelt.
In folgenden Fachbereichen liegt das Liquidationsrecht beim Auftraggeber:
— Augenklinik,
— Viszeral- und Thoraxchirurgie,
— Gefäßchirurgie,
— Frauenklinik,
— HNO-Klinik,
— Hautklinik,
— Klinik für Anästhesiologie und Op. Intensivmedizin,
— Klinik für Herzchirurgie,
— Klinik für Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie,
— Kardiologie,
— Gastroenterologie,
— Neurologie,
— Urologie,
— Institut für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin,
— Institut für Physikalische und Rehabilitative Medizin,
— Institut für Pathologie,
— Zentralinstitut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie.
In den Kliniken und Instituten, in denen das Klinikum Ludwigshafen das Liquidationsrecht besitzt, wurden 2016.
— ca. 25 000 Rechnungen über insgesamt ca. 10,5 Mio. EUR (Rechnungsausgang) für wahlärztliche Leistungen,
— ca. 21 000 Rechnungen über insgesamt 4,5 Mio. EUR für ambulante privatärztliche Leistungen und,
— ca. 700 Rechnungen über insgesamt 122 000 EUR für externe Konsile erstellt.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Mal um jeweils 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstraße 79
67063 Ludwigshafen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in Handelsregister oder Gewerberegister

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gemeinnütziges Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
Kontakt
Internetadresse: www.klilu.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP6YYMYRJ4 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – Geschäftsstelle
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
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Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
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In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 078-174276 (2018-04-19)
Wettbewerbsergebnisse (2018-08-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Wettbewerbsergebnisse
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Sonstiges

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum er Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Postanschrift: Bremserstr. 79

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 162-371128
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 078-174276
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat die Abrechnung der wahlärztlichen stationären und privatärztlichen ambulanten Leistungen, bei denen das Liquidationsrecht beim Klinikum Ludwigshafen liegt, ausgeschrieben.
Quelle: OJS 2018/S 162-371128 (2018-08-22)