Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projekt 340: Durchführungskonzept für Penetrationstests / Sicherheitsuntersuchungen
P 340”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des hier zu vergebenden Projektes ist die Erstellung eines BSI-Leitfadens zur Durchführung von Penetrationstests. Siehe unten II 2.4.”
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des hier zu vergebenden Projektes ist die Erstellung eines BSI-Leitfadens zur Durchführung von Penetrationstests.
Hierzu sind vom Auftragnehmern...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des hier zu vergebenden Projektes ist die Erstellung eines BSI-Leitfadens zur Durchführung von Penetrationstests.
Hierzu sind vom Auftragnehmern zunächst bereits vorhandene Informationsquellen zu den Themen Penetrationstests/Sicherheitsuntersuchungen sowie auszuwählenden verwandten Themen, z. B. IT-Audits, Revision, IT-Grundschutz, etc. zu sichten und zu analysieren.
Basierend auf diesem Quellenstudium, sowie eigenen, im Rahmen dieses Projektes durchzuführenden Grundlagenarbeiten (praktische Tests), ist vom Auftragnehmer anschließend der neuer BSI-Leitfaden zu erstellen. Die simple Fortschreibung bereits bestehender Konzepte wird dabei keinesfalls angestrebt.
Das Zielpublikum des Leitfadens umfasst sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer derartiger Dienstleistungen.
Der fertiggestellte und veröffentlichte Leitfaden „Durchführungskonzept von Penetrationstests“ bildet zudem die Informations- und Arbeitsgrundlage der BSI Zertifizierung von Penetrationstestern.
Der Leitfaden muss alle organisatorischen und technischen Aspekte enthalten, um Penetrationstests/Sicherheitsuntersuchungen zu initiieren und gemeinsam mit allen Beteiligten durchzuführen und erfolgreich abzuschließen. Als primäre Ziele für den Leitfaden werden sowohl Neutralität als auch Objektivität vorgegeben.
Die Relevanz und Gültigkeit des zu erarbeitenden Durchführungskonzeptes weist der Auftragnehmer durch Vorgaben, Musterlösungen und detaillierte Handlungsanweisungen nach, welche zuvor in Testumgebungen praktisch erarbeitet wurden.
Hinsichtlich des zu erwartenden Arbeitsaufwandes des Projektes muss der AN davon ausgehen, dass der Umfang des zu erstellenden Leitfadens (inkl. der erforderlichen Anhänge wie z. B. Checklisten, Formularvorlagen, Muster) als Informationsquelle und Nachschlagewerk mit Sicherheit mehrere hundert Seiten umfassen wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-16
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-16
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 160-366912 (2018-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 295 200 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 160-366912
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: P 340
Titel:
“Projekt 340: Durchführungskonzept für Penetrationstests / Sicherheitsuntersuchungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OpenSource Security GmbH
Postanschrift: Am Bahnhof 3-5
Postort: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Steinfurt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 295 200 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 247-570300 (2018-12-20)