Projekt 361: Remote Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels eID basierter Transaktions-Autorisierung (Reqesidta)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Im Rahmen des Projektes soll die Integration des elektronischen Personalausweises in einer Fernsignaturanwendung zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen gemäß eIDAS-VO evaluiert und prototypisch umgesetzt werden. In diesem Kontext soll die Online-Ausweisfunktion um die Möglichkeit der Transaktions-Autorisierung erweitert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-26 Auftragsbekanntmachung
2018-07-23 Ergänzende Angaben
2018-10-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P361
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projektes soll die Integration des elektronischen Personalausweises in einer Fernsignaturanwendung zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen gemäß eIDAS-VO evaluiert und prototypisch umgesetzt werden. In diesem Kontext soll die Online-Ausweisfunktion um die Möglichkeit der Transaktions-Autorisierung erweitert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im juristischen Bereich 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.bsi.bund.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=203989 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=203989 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-279665
ABl. S-Ausgabe: 123

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe oben, II.1.4
Dauer: 10 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=203989 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
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Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 123-279665 (2018-06-26)
Ergänzende Angaben (2018-07-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im juristischen Bereich 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 142-325412
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 123-279665
ABl. S-Ausgabe: 142
Quelle: OJS 2018/S 142-325412 (2018-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 74 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 191-432157
ABl. S-Ausgabe: 191

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-02 📅
Name: ecsec GmbH
Postort: Michelau
Land: Deutschland 🇩🇪
Lichtenfels 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 74 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2018/S 191-432157 (2018-10-02)