Mit dem Inkrafttreten des MsbG wird die Einhaltung des Standes der Technik vermutet, wenn die in der Anlage des Gesetzes veröffentlichten BSI-Standards zu § 22 Abs. 2 Satz 1 MsbG in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden. Um die BSI-Vorgaben z. B. den aktuellen Bedrohungslagen anzupassen, werden Änderungen und Weiterentwicklungen der BSI-Vorgaben im Rechtsrahmen berücksichtigt. Nach §§ 26, 27 MsbG müssen demnach die BSI-Vorgaben überwacht und weitere Schutzprofile und Technische Richtlinien durch das BSI erarbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 397
Kurze Beschreibung:
Mit dem Inkrafttreten des MsbG wird die Einhaltung des Standes der Technik vermutet, wenn die in der Anlage des Gesetzes veröffentlichten BSI-Standards zu § 22 Abs. 2 Satz 1 MsbG in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden. Um die BSI-Vorgaben z. B. den aktuellen Bedrohungslagen anzupassen, werden Änderungen und Weiterentwicklungen der BSI-Vorgaben im Rechtsrahmen berücksichtigt. Nach §§ 26, 27 MsbG müssen demnach die BSI-Vorgaben überwacht und weitere Schutzprofile und Technische Richtlinien durch das BSI erarbeitet werden.
Mit dem Inkrafttreten des MsbG wird die Einhaltung des Standes der Technik vermutet, wenn die in der Anlage des Gesetzes veröffentlichten BSI-Standards zu § 22 Abs. 2 Satz 1 MsbG in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden. Um die BSI-Vorgaben z. B. den aktuellen Bedrohungslagen anzupassen, werden Änderungen und Weiterentwicklungen der BSI-Vorgaben im Rechtsrahmen berücksichtigt. Nach §§ 26, 27 MsbG müssen demnach die BSI-Vorgaben überwacht und weitere Schutzprofile und Technische Richtlinien durch das BSI erarbeitet werden.
Durch das Inkrafttreten des MsbG wurden weitere Anforderungen (IT-Sicherheit, Datenschutz, Eichrecht) an die intelligenten Messsysteme gestellt. Das BSI befindet sich daher aktuell in Abstimmungsrunden mit BMWi, BNetzA, PTB und BfDI sowie unterschiedlichen Bundesverbänden (BDEW, BITKOM, FNN etc.), um die gesetzlichen Anforderungen zielgerecht umsetzen zu können.
Durch das Inkrafttreten des MsbG wurden weitere Anforderungen (IT-Sicherheit, Datenschutz, Eichrecht) an die intelligenten Messsysteme gestellt. Das BSI befindet sich daher aktuell in Abstimmungsrunden mit BMWi, BNetzA, PTB und BfDI sowie unterschiedlichen Bundesverbänden (BDEW, BITKOM, FNN etc.), um die gesetzlichen Anforderungen zielgerecht umsetzen zu können.
Um diese weiteren gesetzlichen Mindestanforderungen in die technischen Vorgaben des BSI zu integrieren, müssen Vorgaben der Technischen Richtlinien und der Schutzprofile für die SMGW-Kommunikationsplattform fortentwickelt werden. Neben dem Ziel funktionale und technische Anforderungen für die eich- und messtechnischen Fachthemen für die führende Technische Richtlinie TR-03109-1 zu spezifizieren, sind ebenso zusätzliche Anforderungen auf Basis der Abstimmung mit der Energiewirtschaft/BNetzA zum zukünftigen Energiemarkt-Kommunikationsmodell zu integrieren.
Um diese weiteren gesetzlichen Mindestanforderungen in die technischen Vorgaben des BSI zu integrieren, müssen Vorgaben der Technischen Richtlinien und der Schutzprofile für die SMGW-Kommunikationsplattform fortentwickelt werden. Neben dem Ziel funktionale und technische Anforderungen für die eich- und messtechnischen Fachthemen für die führende Technische Richtlinie TR-03109-1 zu spezifizieren, sind ebenso zusätzliche Anforderungen auf Basis der Abstimmung mit der Energiewirtschaft/BNetzA zum zukünftigen Energiemarkt-Kommunikationsmodell zu integrieren.
Aufgrund der sternförmigen Datenübermittlung durch das Smart-Meter-Gateway nach § 60 MsbG müssen bis spätestens zum 31.12.2019 die intelligenten Messsysteme in der Lage sein, die erhobenen Messwerte auf Plausibilität zu prüfen und ggf. mit Ersatzwerten zu versehen. Zudem sind technische Vorgaben zu beschreiben, um eine zusätzliche (eichrechtskonforme) Visualisierung in einem sog. „Online-Portal“ und um eine sichere Anbindung von Erzeugungsanlagen und steuerbaren Lasten zu ermöglichen.
Aufgrund der sternförmigen Datenübermittlung durch das Smart-Meter-Gateway nach § 60 MsbG müssen bis spätestens zum 31.12.2019 die intelligenten Messsysteme in der Lage sein, die erhobenen Messwerte auf Plausibilität zu prüfen und ggf. mit Ersatzwerten zu versehen. Zudem sind technische Vorgaben zu beschreiben, um eine zusätzliche (eichrechtskonforme) Visualisierung in einem sog. „Online-Portal“ und um eine sichere Anbindung von Erzeugungsanlagen und steuerbaren Lasten zu ermöglichen.
Definiert das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 sicherheitstechnische Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway, so beschreibt die Technische Richtlinie hingegen detailliert die funktionalen und technischen Anforderungen eines Smart-Meter-Gateways. Neben den Spezifikationen zu den genannten Fachthemen für die technische Richtlinie TR-03109-1 sind somit parallel die sicherheitstechnischen Vorgaben des Schutzprofils weiterzuentwickeln, um den gesetzlichen Mindestanforderungen zu genügen.
Definiert das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 sicherheitstechnische Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway, so beschreibt die Technische Richtlinie hingegen detailliert die funktionalen und technischen Anforderungen eines Smart-Meter-Gateways. Neben den Spezifikationen zu den genannten Fachthemen für die technische Richtlinie TR-03109-1 sind somit parallel die sicherheitstechnischen Vorgaben des Schutzprofils weiterzuentwickeln, um den gesetzlichen Mindestanforderungen zu genügen.
Das MsbG adressiert weitere Sparten (Gas, Wärme) und Einsatzszenarien (Elektromobilität/Ladesäulen, Einspeise- und Lastmanagement) für das Smart-Meter-Gateway. Hierzu wird seitens BMWi das Projekt „Digitalisierung der Energiewende: Barometer und Topthemen“ durchgeführt. Neben diesen Projektergebnissen sind zudem weitere Arbeiten des BMWi zu konkreten Rechtsverordnungen nach GDEW geplant, welche bei der Weiterentwicklung der BSI-Vorgaben in den kommenden Jahren berücksichtigt werden müssen.
Das MsbG adressiert weitere Sparten (Gas, Wärme) und Einsatzszenarien (Elektromobilität/Ladesäulen, Einspeise- und Lastmanagement) für das Smart-Meter-Gateway. Hierzu wird seitens BMWi das Projekt „Digitalisierung der Energiewende: Barometer und Topthemen“ durchgeführt. Neben diesen Projektergebnissen sind zudem weitere Arbeiten des BMWi zu konkreten Rechtsverordnungen nach GDEW geplant, welche bei der Weiterentwicklung der BSI-Vorgaben in den kommenden Jahren berücksichtigt werden müssen.
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Firmenprofil
Erstellung Firmenprofil von Generalunternehmer bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in tabellarischer Form entsprechend der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung:
— gehen Sie im Falle einer Bietergemeinschaft auf die Aufteilung der zu erbringenden Leistung auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ein.
Unterauftragnehmer (siehe Ziffer 1.1 des Angebotsformulars und entsprechende Angaben wie bei „Firmenprofil“):
— wird die Leistung ohne Mitwirkung von einem oder mehreren Unterauftragnehmern erbracht, so beantworten Sie dieses Eignungskriterium bitte mit „Kein Unterauftragnehmer“,
— Weitergabe von wesentlichen Projektteilen an nicht genannte Unterauftragnehmer ist nicht erlaubt.
Ausschluss eines Interessenskonflikts
— Ziel ist ein unvoreingenommenes Projektergebnis, bei dem Neutralität des Anbieters nachgewiesen werden kann,
— bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung sind die bei dem Projekt eingesetzten Mitarbeiter,
— bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung sind die bei dem Projekt eingesetzten Mitarbeiter,
— ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit einem SMGW-Hersteller oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Bitte mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten
— wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird,
— wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird,
— führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums,
— Benennung und Beschreibung von mindestens einer Referenz: Smart Metering im Umfeld des MsbG
Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Smart Metering im Umfeld des MsbG“ nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht,
Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Smart Metering im Umfeld des MsbG“ nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht,
— Benennung und Beschreibung von mindestens einer Referenz: Arbeiten im Umfeld der Common Criteria
Benennung der Projekte mit Bezug zur Common Criteria (CC), die in den letzten sechs Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden. Solche Projekte können z. B. die Erstellung von CC-Schutzprofilen sein oder Gremienarbeit im Umfeld der CC,
Benennung der Projekte mit Bezug zur Common Criteria (CC), die in den letzten sechs Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden. Solche Projekte können z. B. die Erstellung von CC-Schutzprofilen sein oder Gremienarbeit im Umfeld der CC,
— Benennung und Beschreibung von mindestens einer Referenz: Erstellung von technischen Richtlinien
Benennen Sie die Projekte im Zusammenhang mit Technischen Richtlinien des BSI, die in den letzten 6 Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass die Erstellung von Technischen Richtlinien ein Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist,
Benennen Sie die Projekte im Zusammenhang mit Technischen Richtlinien des BSI, die in den letzten 6 Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass die Erstellung von Technischen Richtlinien ein Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist,
— Benennung und Beschreibung von mindestens einer Referenz: CC-Evaluierungen von komplexen Produkten
Erstellen Sie eine Übersicht der durchgeführten Evaluierungsverfahren für den Nachweis von Evaluierungserfahrungen nach CC mit komplexen Produkten (embedded systems) von verschiedenen Herstellern der letzten 4 Jahren.
Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu entsprechenden Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestvoraussetzung: es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 246-564835 (2018-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Inkrafttreten des MsbG wird die Einhaltung des Standes der Technik vermutet, wenn die in der Anlage des Gesetzes veröffentlichten BSI-Standards zu § 22 Abs. 2 Satz 1 MsbG in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden. Um die BSI-Vorgaben z.B. den aktuellen Bedrohungslagen anzupassen, werden Änderungen und Weiterentwicklungen der BSI-Vorgaben im Rechtsrahmen berücksichtigt. Nach §§ 26, 27 MsbG müssen demnach die BSI-Vorgaben überwacht und weitere Schutzprofile und technische Richtlinien durch das BSI erarbeitet werden.
Mit dem Inkrafttreten des MsbG wird die Einhaltung des Standes der Technik vermutet, wenn die in der Anlage des Gesetzes veröffentlichten BSI-Standards zu § 22 Abs. 2 Satz 1 MsbG in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden. Um die BSI-Vorgaben z.B. den aktuellen Bedrohungslagen anzupassen, werden Änderungen und Weiterentwicklungen der BSI-Vorgaben im Rechtsrahmen berücksichtigt. Nach §§ 26, 27 MsbG müssen demnach die BSI-Vorgaben überwacht und weitere Schutzprofile und technische Richtlinien durch das BSI erarbeitet werden.
Gesamtwert des Auftrags: 4 935 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Um diese weiteren gesetzlichen Mindestanforderungen in die technischen Vorgaben des BSI zu integrieren, müssen Vorgaben der technischen Richtlinien und der Schutzprofile für die SMGW-Kommunikationsplattform fortentwickelt werden. Neben dem Ziel funktionale und technische Anforderungen für die eich- und messtechnischen Fachthemen für die führende technische Richtlinie TR-03109-1 zu spezifizieren, sind ebenso zusätzliche Anforderungen auf Basis der Abstimmung mit der Energiewirtschaft/BNetzA zum zukünftigen Energiemarkt-Kommunikationsmodell zu integrieren.
Um diese weiteren gesetzlichen Mindestanforderungen in die technischen Vorgaben des BSI zu integrieren, müssen Vorgaben der technischen Richtlinien und der Schutzprofile für die SMGW-Kommunikationsplattform fortentwickelt werden. Neben dem Ziel funktionale und technische Anforderungen für die eich- und messtechnischen Fachthemen für die führende technische Richtlinie TR-03109-1 zu spezifizieren, sind ebenso zusätzliche Anforderungen auf Basis der Abstimmung mit der Energiewirtschaft/BNetzA zum zukünftigen Energiemarkt-Kommunikationsmodell zu integrieren.
Definiert das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 sicherheitstechnische Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway, so beschreibt die technische Richtlinie hingegen detailliert die funktionalen und technischen Anforderungen eines Smart-Meter-Gateways. Neben den Spezifikationen zu den genannten Fachthemen für die technische Richtlinie TR-03109-1 sind somit parallel die sicherheitstechnischen Vorgaben des Schutzprofils weiterzuentwickeln, um den gesetzlichen Mindestanforderungen zu genügen.
Definiert das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 sicherheitstechnische Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway, so beschreibt die technische Richtlinie hingegen detailliert die funktionalen und technischen Anforderungen eines Smart-Meter-Gateways. Neben den Spezifikationen zu den genannten Fachthemen für die technische Richtlinie TR-03109-1 sind somit parallel die sicherheitstechnischen Vorgaben des Schutzprofils weiterzuentwickeln, um den gesetzlichen Mindestanforderungen zu genügen.
Das MsbG adressiert weitere Sparten (Gas, Wärme) und Einsatzszenarien (Elektromobilität/ Ladesäulen, Einspeise- und Lastmanagement) für das Smart-Meter-Gateway. Hierzu wird seitens BMWi das Projekt „Digitalisierung der Energiewende: Barometer und Topthemen“ durchgeführt. Neben diesen Projektergebnissen sind zudem weitere Arbeiten des BMWi zu konkreten Rechtsverordnungen nach GDEW geplant, welche bei der Weiterentwicklung der BSI-Vorgaben in den kommenden Jahren berücksichtigt werden müssen.
Das MsbG adressiert weitere Sparten (Gas, Wärme) und Einsatzszenarien (Elektromobilität/ Ladesäulen, Einspeise- und Lastmanagement) für das Smart-Meter-Gateway. Hierzu wird seitens BMWi das Projekt „Digitalisierung der Energiewende: Barometer und Topthemen“ durchgeführt. Neben diesen Projektergebnissen sind zudem weitere Arbeiten des BMWi zu konkreten Rechtsverordnungen nach GDEW geplant, welche bei der Weiterentwicklung der BSI-Vorgaben in den kommenden Jahren berücksichtigt werden müssen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-02 📅
Name: TÜV Informationstechnik GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪 Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 935 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 085-204255 (2019-04-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: P 397 CR
Gesamtwert des Auftrags: 4 935 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Mit dem Inkrafttreten des MsbG wird die Einhaltung des Standes der Technik
vermutet, wenn die in der Anlage des Gesetzes veröffentlichten BSI-Standards zu
§ 22 Abs. 2 Satz 1 MsbG in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden. Um
die BSI-Vorgaben z.B. den aktuellen Bedrohungslagen anzupassen, werden
Änderungen und Weiterentwicklungen der BSI-Vorgaben im Rechtsrahmen
berücksichtigt. Nach §§ 26, 27 MsbG müssen demnach die BSI-Vorgaben
überwacht und weitere Schutzprofile und Technische Richtlinien durch das BSI
erarbeitet werden.
Quelle: OJS 2021/S 163-429666 (2021-08-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 935 000 EUR 💰