Intelligente Messsysteme sind wichtige Bausteine im intelligenten Netz. Das Smart-Meter-Gateway ermöglicht als zentrale Kommunikationsplattform des intelligenten Messsystems die sichere Umsetzung vielfältigster Anwendungsfälle und wird zum Treiber für Innovationen der Digitalisierung. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) schafft verbindliche Rahmenbedingungen für den sicheren und datenschutzkonformen Einsatz von intelligenten Messsystemen. Die dazu nötigen technischen Standards werden im Messstellenbetriebsgesetz verankert und durch das BSI erstellt. Bisher sind die Technischen Richtlinien der Serie TR-03109 und das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 erschienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 398
Kurze Beschreibung:
Intelligente Messsysteme sind wichtige Bausteine im intelligenten Netz. Das Smart-Meter-Gateway ermöglicht als zentrale Kommunikationsplattform des intelligenten Messsystems die sichere Umsetzung vielfältigster Anwendungsfälle und wird zum Treiber für Innovationen der Digitalisierung. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) schafft verbindliche Rahmenbedingungen für den sicheren und datenschutzkonformen Einsatz von intelligenten Messsystemen. Die dazu nötigen technischen Standards werden im Messstellenbetriebsgesetz verankert und durch das BSI erstellt. Bisher sind die Technischen Richtlinien der Serie TR-03109 und das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 erschienen.
Intelligente Messsysteme sind wichtige Bausteine im intelligenten Netz. Das Smart-Meter-Gateway ermöglicht als zentrale Kommunikationsplattform des intelligenten Messsystems die sichere Umsetzung vielfältigster Anwendungsfälle und wird zum Treiber für Innovationen der Digitalisierung. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) schafft verbindliche Rahmenbedingungen für den sicheren und datenschutzkonformen Einsatz von intelligenten Messsystemen. Die dazu nötigen technischen Standards werden im Messstellenbetriebsgesetz verankert und durch das BSI erstellt. Bisher sind die Technischen Richtlinien der Serie TR-03109 und das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 erschienen.
Deutschland und das BSI haben ein starkes Interesse daran, die europaweit herausragende Architektur für Sicherheit und Datenschutz des intelligenten Messsystems zu erhalten und zu exportieren. Da das BSI die Aufgabe zur Weiterentwicklung der Technischen Richtlinien sowie Schutzprofile hat, stellen europäische Standardisierungen im Bereich Smart-Grid und Smart-Metering Risiken für Entwicklung der Technischen Richtlinie und das Schutzprofil dar.
Deutschland und das BSI haben ein starkes Interesse daran, die europaweit herausragende Architektur für Sicherheit und Datenschutz des intelligenten Messsystems zu erhalten und zu exportieren. Da das BSI die Aufgabe zur Weiterentwicklung der Technischen Richtlinien sowie Schutzprofile hat, stellen europäische Standardisierungen im Bereich Smart-Grid und Smart-Metering Risiken für Entwicklung der Technischen Richtlinie und das Schutzprofil dar.
Mit diesem Projekt soll daher im Vorfeld einer Standardisierung die Beteiligung an Kommentierungen oder sogar eine Teilnahme in den relevanten Gremien ermöglicht werden. Hierfür ist insbesondere eine Sondierung der Lage auf EU-Ebene und in den anderen Mitgliedsstaaten notwendig. Indem relevante Mitteilungen ausgewertet werden, soll die Gesetzeslage der bisher erfolgten Digitalisierung sowie die erlassenen Richtlinien analysiert werden und eingeschätzt werden, welche Entwicklung zu erwarten ist. Die gewonnenen Daten werden genutzt, Synergien mit anderen Nationen zu generieren und Einfluss auf EU-Ebene auszuüben.
Mit diesem Projekt soll daher im Vorfeld einer Standardisierung die Beteiligung an Kommentierungen oder sogar eine Teilnahme in den relevanten Gremien ermöglicht werden. Hierfür ist insbesondere eine Sondierung der Lage auf EU-Ebene und in den anderen Mitgliedsstaaten notwendig. Indem relevante Mitteilungen ausgewertet werden, soll die Gesetzeslage der bisher erfolgten Digitalisierung sowie die erlassenen Richtlinien analysiert werden und eingeschätzt werden, welche Entwicklung zu erwarten ist. Die gewonnenen Daten werden genutzt, Synergien mit anderen Nationen zu generieren und Einfluss auf EU-Ebene auszuüben.
Mit diesem Projekt soll zunächst eine Studie erstellt werden, um die obigen Punkte umzusetzen. Diese Studie wird über die gesamte Projektlaufzeit fortgeschrieben, Änderungen und neue Entwicklungen eingearbeitet.
Darüber hinaus soll im Vorfeld einer Standardisierung eine Beteiligung an Kommentierungen oder sogar eine Teilnahme in den relevanten Gremien erfolgen und durch den Auftragnehmer unterstützt werden.
Außerdem sollen Beratungsleistungen geboten, Fachexpertise zur Verfügung gestellt und Analysen technischer Standards durchgeführt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 208-475120 (2018-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Intelligente Messsysteme sind wichtige Bausteine im intelligenten Netz. Das Smart-Meter-Gateway ermöglicht als zentrale Kommunikationsplattform des intelligenten Messsystems die sichere Umsetzung vielfältigster Anwendungsfälle und wird zum Treiber für Innovationen der Digitalisierung. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" (GDEW) schafft verbindliche Rahmenbedingungen für den sicheren und datenschutzkonformen Einsatz von intelligenten Messsystemen. Die dazu nötigen technischen Standards werden im Messstellenbetriebsgesetz verankert und durch das BSI erstellt. Bisher sind die Technischen Richtlinien der Serie TR-03109 und das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 erschienen.
Intelligente Messsysteme sind wichtige Bausteine im intelligenten Netz. Das Smart-Meter-Gateway ermöglicht als zentrale Kommunikationsplattform des intelligenten Messsystems die sichere Umsetzung vielfältigster Anwendungsfälle und wird zum Treiber für Innovationen der Digitalisierung. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" (GDEW) schafft verbindliche Rahmenbedingungen für den sicheren und datenschutzkonformen Einsatz von intelligenten Messsystemen. Die dazu nötigen technischen Standards werden im Messstellenbetriebsgesetz verankert und durch das BSI erstellt. Bisher sind die Technischen Richtlinien der Serie TR-03109 und das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 erschienen.
Gesamtwert des Auftrags: 389 355 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-14 📅
Name: DNV GL Energy Advisory GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 389 355 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.