Ziel des Projekts ist es, sich von 3 unterschiedlichen Auftragnehmern einen einheitlichen Satz an Prüfungsfragen zur Durchführung der Fachkompetenzprüfung als Grundlage der Personenzertifiezierung von IT-Grundschutz-Beratern entwickeln zu lassen. Nach Erstellung der Fragenpakete, gemäß den Anforderungen des BSI, sollen die Fragenpakete zusammengeführt werden. Es erfolgt eine Qualitätssicherung der Fragenpakete und zum Schluss eine Aufbereitung für den Einsatz des Fragenkatalogs. Der Auftragsgegenstand ist dabei in vier Teil- und Fachlose im Sinne von § 97 GWB unterteilt: Lose 1-3: Entwurf und Finalisierung der Fragenpakete Los 4: Qualitätssicherung der Fragenpakete, Zusammenstellung und Aufebereitung des Fragenkatalogs für die Prüfdurchführung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P 402
Kurze Beschreibung:
Ziel des Projekts ist es, sich von 3 unterschiedlichen Auftragnehmern einen einheitlichen Satz an Prüfungsfragen zur Durchführung der Fachkompetenzprüfung als Grundlage der Personenzertifiezierung von IT-Grundschutz-Beratern entwickeln zu lassen.
Nach Erstellung der Fragenpakete, gemäß den Anforderungen des BSI, sollen die Fragenpakete zusammengeführt werden. Es erfolgt eine Qualitätssicherung der Fragenpakete und zum Schluss eine Aufbereitung für den Einsatz des Fragenkatalogs.
Der Auftragsgegenstand ist dabei in vier Teil- und Fachlose im Sinne von § 97 GWB unterteilt:
Lose 1-3: Entwurf und Finalisierung der Fragenpakete
Los 4: Qualitätssicherung der Fragenpakete, Zusammenstellung und Aufebereitung des Fragenkatalogs für die Prüfdurchführung
Ziel des Projekts ist es, sich von 3 unterschiedlichen Auftragnehmern einen einheitlichen Satz an Prüfungsfragen zur Durchführung der Fachkompetenzprüfung als Grundlage der Personenzertifiezierung von IT-Grundschutz-Beratern entwickeln zu lassen.
Nach Erstellung der Fragenpakete, gemäß den Anforderungen des BSI, sollen die Fragenpakete zusammengeführt werden. Es erfolgt eine Qualitätssicherung der Fragenpakete und zum Schluss eine Aufbereitung für den Einsatz des Fragenkatalogs.
Der Auftragsgegenstand ist dabei in vier Teil- und Fachlose im Sinne von § 97 GWB unterteilt:
Lose 1-3: Entwurf und Finalisierung der Fragenpakete
Los 4: Qualitätssicherung der Fragenpakete, Zusammenstellung und Aufebereitung des Fragenkatalogs für die Prüfdurchführung
Ziel des Projekts ist es, sich von 3 unterschiedlichen Auftragnehmern einen einheitlichen Satz an Prüfungsfragen zur Durchführung der Fachkompetenzprüfung als Grundlage der Personenzertifiezierung von IT-Grundschutz-Beratern entwickeln zu lassen.
Nach Erstellung der Fragenpakete, gemäß den Anforderungen des BSI, sollen die Fragenpakete zusammengeführt werden. Es erfolgt eine Qualitätssicherung der Fragenpakete und zum Schluss eine Aufbereitung für den Einsatz des Fragenkatalogs.
Der Auftragsgegenstand ist dabei in vier Teil- und Fachlose im Sinne von § 97 GWB unterteilt:
Lose 1-3: Entwurf und Finalisierung der Fragenpakete
Los 4: Qualitätssicherung der Fragenpakete, Zusammenstellung und Aufebereitung des Fragenkatalogs für die Prüfdurchführung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Entwurf und Finalisierung des Fragenpakets
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Siehe oben, II.1.4
Im Rahmen der Lose 1-3 ist von 3 voneinander unabhängigen Auftragnehmern jeweils ein Fragenpaket zu vorgegebenen Themen rund um den IT-Grundschutz mit folgenden Inhalten zu erstellen:
— 30 Verständnis-Fragen (z.B. Bewertung von Fallbeispielen).
Dauer: 6 Monate
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: — 30 Verständnis-Fragen (z. B. Bewertung von Fallbeispielen).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Qualitätssicherung der Fragenpakete, Zusammenstellung und Aufbereitung des Fragenkatalogs für die Prüfdurchführung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Ein Auftragnehmer übernimmt die Koordination, stellt bei den 3 Fragenpaketen eine hohe Qualität formal und inhaltlich sicher und überprüft die einheitliche Struktur. Außerdem führt er einen konsistenten Fragenkatalog zusammen und bereitet eine einfache Anwendung (zufällige Auswahl der Fragen, automatische Auswertung der Lösungen, Erstellung von Statistiken) auf.
Ein Auftragnehmer übernimmt die Koordination, stellt bei den 3 Fragenpaketen eine hohe Qualität formal und inhaltlich sicher und überprüft die einheitliche Struktur. Außerdem führt er einen konsistenten Fragenkatalog zusammen und bereitet eine einfache Anwendung (zufällige Auswahl der Fragen, automatische Auswertung der Lösungen, Erstellung von Statistiken) auf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 195-441619 (2018-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Projekts ist es, sich von 3 unterschiedlichen Auftragnehmern einen einheitlichen Satz an Prüfungsfragen zur Durchführung der Fachkompetenzprüfung als Grundlage der Personenzertifiezierung von IT-Grundschutz-Beratern entwickeln zu lassen.
Nach Erstellung der Fragenpakete, gemäß den Anforderungen des BSI, sollen die Fragenpakete zusammengeführt werden. Es erfolgt eine Qualitätssicherung der Fragenpakete und zum Schluss eine Aufbereitung für den Einsatz des Fragenkatalogs.
Der Auftragsgegenstand ist dabei in 4 Teil- und Fachlose im Sinne von § 97 GWB unterteilt:
Lose 1-3: Entwurf und Finalisierung der Fragenpakete
Los 4: Qualitätssicherung der Fragenpakete, Zusammenstellung und Aufbereitung des Fragenkatalogs für die Prüfdurchführung
Ziel des Projekts ist es, sich von 3 unterschiedlichen Auftragnehmern einen einheitlichen Satz an Prüfungsfragen zur Durchführung der Fachkompetenzprüfung als Grundlage der Personenzertifiezierung von IT-Grundschutz-Beratern entwickeln zu lassen.
Nach Erstellung der Fragenpakete, gemäß den Anforderungen des BSI, sollen die Fragenpakete zusammengeführt werden. Es erfolgt eine Qualitätssicherung der Fragenpakete und zum Schluss eine Aufbereitung für den Einsatz des Fragenkatalogs.
Der Auftragsgegenstand ist dabei in 4 Teil- und Fachlose im Sinne von § 97 GWB unterteilt:
Lose 1-3: Entwurf und Finalisierung der Fragenpakete
Los 4: Qualitätssicherung der Fragenpakete, Zusammenstellung und Aufbereitung des Fragenkatalogs für die Prüfdurchführung
Gesamtwert des Auftrags: 149 096 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-20 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 32 480 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-07 📅
Name: PwC Cyber Security Services GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 32 916 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-21 📅
Name: TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG
Gesamtwert des Auftrags: 55 500 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-22 📅
Name: Accenture GmbH
Postort: Kronberg im Taunus
Land: Hochtaunuskreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 28 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit