Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt „Dorfhaus“ Überauchen (Az.: 621.25/Dorfhaus)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Planung eines Dorfhauses in Überauchen (Grundleistungen gemäß § 34 HOAI, Anlage 10, LPH 1-4 und 5-9) auf Basis einer bestehenden Machbarkeitsstudie.”
1️⃣
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brigachtal
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung eines Dorfhauses in Überauchen (Grundleistungen gemäß § 34 HOAI, Anlage 10, LPH 1-4 und optional 5-9) auf Basis einer bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung eines Dorfhauses in Überauchen (Grundleistungen gemäß § 34 HOAI, Anlage 10, LPH 1-4 und optional 5-9) auf Basis einer bestehenden Machbarkeitsstudie. Die Beauftragung von besonderen Leistungen ist vorbehalten.
Das für die Baumaßnahme zur Verfügung stehende Budget beläuft sich auf max. 3,07 Mio. EUR inkl. MWSt. Es ist sicherzustellen, dass die Kostenobergrenze nicht überschritten wird.
Das Dorfhaus soll sich in seinem Charakter in das umliegende städtebauliche Bild einfügen. Es soll eine hohe architektonische und bauliche Qualität realisiert werden.
Es ist sowohl eine Holz-, als auch Massivkonstruktion möglich. Bevorzugte Verwendung des Materials Holz an der Fassade und in den Innenräumen.
Vorgesehene Nutzungen im EG: Multifunktionsraum (Sport, Veranstaltungen, Events), Sanitär- und Geräteräume, Catering-Küche mit Bezug zum Multifunktionsraum.
Vorgesehene Nutzungen im OG: Luftraum Multifunktionsraum, Sanitärräume, multifunktionale Nutzungseinheit (z.B. Büronutzung, Vereine)
Vorgesehene Nutzungen im 1. und 2. Dachgeschoss: Büroräume zur Vermietung.
Vorlage Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung bis spätestens zum: 14.12.2018.
Weitere Zeitplanung (unter Vorbehalt der Zuschussbewilligung): Baubeginn im Herbst 2019 und Fertigstellung Ende März 2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zeitplanung steht unter dem Vorbehalt der Zuschussbewilligung
Zusätzliche Informationen:
“Die angestrebte Baumaßnahme soll gefördert werden nach den
— VwV-Ausgleichstock
— Landessanierungsprogramm (LSP)
Die Abwicklung der Maßnahme ist von...”
Zusätzliche Informationen
Die angestrebte Baumaßnahme soll gefördert werden nach den
— VwV-Ausgleichstock
— Landessanierungsprogramm (LSP)
Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die ggfs. während der Planung und Durchführung zu beachten sind.
Verbindlich beauftragt werden zunächst nur die Leistungen LPH 1-4 zur Beantragung der Fördermittel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die folgende Berufsqualifikation nachweisen können:
Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die folgende Berufsqualifikation nachweisen können:
Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 43 LBO Baden-Württemberg.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie). Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Ausschlussgründe: Eigenerklärungen sind nach den vorgegebenen Formularen bzgl. §§ 123 und 124 GWB mit dem Angebot abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Mindestumsatz im letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Mindestumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 300 000,00 EUR netto,
— Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe von 1,5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensereignis. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen gemäß der Projekt- und Leistungsbeschreibung.
Inhalt der Eigenerklärung gemäß Formblatt:
— Kurze Projektbeschreibung inkl. aussagekräftige Fotodokumentation
— Baukosten
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Eigenerklärung zu Maßnahmen der Qualitätssicherung – die Beschreibung muss ergeben, dass der Bewerber Qualitätssicherungsmaßnahmen eingerichtet hat und betreibt, die den Anforderungen der DIN ISO EN 9001 oder vergleichbar entsprechen oder höherwertig sind. Die Eigenerklärung kann durch Vorlage einer Kopie eines entsprechenden Zertifikats ersetzt werden.
Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung der Leistung verfügt (z.B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.
Angaben der im Betrieb des Bieters eingerichteten Umweltmanagementmaßnahmen. Aus der Beschreibung muss sich ergeben, dass der Bewerber die Umwelteinwirkungen seines Handelns kennt und seine Planungen dahingehend ausrichtet, schädliche Umwelteinwirkungen zu reduzieren.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Architekt für Gebäudeplanung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-20
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Eröffnung Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§55 VgV).
“Prüfung der Vergabeunterlagen und Frist zur Einreichung von Fragen:
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf...”
Prüfung der Vergabeunterlagen und Frist zur Einreichung von Fragen:
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote per Fax oder Mail darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Antworten, die für die Angebotserstellung relevant sind, werden gemäß den Angaben im Kapitel A.II.3 der Bewerbungsbedingungen veröffentlicht bzw. zur Verfügung gestellt.
Die Unternehmen sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen zu informieren, die auf der Internetseite des Auftraggebers eingestellt werden.
Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Angebotspräsentation:
Die Bieter werden nach der Prüfung der Angebote bzgl. Vollständigkeit und Geeignetheit zu einem Präsentationstermin eingeladen, in welchem sie folgende Bestandteile ihres Angebotes zu erläutern haben:
— Büroorganisation und Projektteam
— Planung der Projektdurchführung und Qualitätssicherung
Die Präsentation dient der Verifizierung der im Angebot gemachten Angaben. Erkenntnisse aus der Präsentation können zu einer Korrektur der Bieterangaben im Angebot haben.
Termine für die Präsentation sind voraussichtlich: 17.9.2018 ab 16.00.
Die Bieter werden gebeten, diese Termine bereits jetzt zu reservieren. Eine Nichtteilnahme trotz Einladung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Datenschutzhinweis: Gem. Art. 6 Abs. 1 b DSGVO werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen(§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftragsbeauftragten Person”
Qualitätskriterium (Gewichtung): max. 5 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektdurchführung und Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Kostenverfolgung und Kostenkontrolle
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Terminverfolgung und Terminkontrolle
Preis (Gewichtung): max. 10 Punkte
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die angestrebte Baumaßnahme soll gefördert werden nach den
— VwV-Ausgleichstock;
— Landessanierungsprogramm (LSP).
Die Abwicklung der Maßnahme ist von...”
Zusätzliche Informationen
Die angestrebte Baumaßnahme soll gefördert werden nach den
— VwV-Ausgleichstock;
— Landessanierungsprogramm (LSP).
Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die ggfs. während der Planung und Durchführung zu beachten sind.
Verbindlich beauftragt werden zunächst nur die Leistungen LPH 1-4 zur Beantragung der Fördermittel.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 135-308617
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Projekt „Dorfhaus“ Überauchen (Az.: 621.25/Dorfhaus)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Bietergemeinschaft Kuberczyk Architektur / sa-architektur / k3 Landschaftsarchitektur”
Postanschrift: Eichhaldeweg 4
Postort: Unterkirch
Postleitzahl: 78089
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: sa-architektur
Postort: Rielasingen
Name: K3 Landschaftsarchitektur
Postort: Villingen-Schwenningen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen(§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 209-478006 (2018-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung eines Dorfhauses in Überauchen (Grundleistungen gemäß § 34 HOAI, Anlage 10, LPH 1-4 und optional 5-9) auf Basis einer bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung eines Dorfhauses in Überauchen (Grundleistungen gemäß § 34 HOAI, Anlage 10, LPH 1-4 und optional 5-9) auf Basis einer bestehenden Machbarkeitsstudie. Die Beauftragung von besonderen Leistungen ist vorbehalten.
Das für die Baumaßnahme zur Verfügung stehende Budget beläuft sich auf max. 3,07 Mio. EUR inkl. MWSt. Es ist sicherzustellen, dass die Kostenobergrenze nicht überschritten wird.
Das Dorfhaus soll sich in seinem Charakter in das umliegende städtebauliche Bild einfügen. Es soll eine hohe architektonische und bauliche Qualität realisiert werden.
Es ist sowohl eine Holz-, als auch Massivkonstruktion möglich. Bevorzugte Verwendung des Materials Holz an der Fassade und in den Innenräumen.
Vorgesehene Nutzungen im EG: Multifunktionsraum (Sport, Veranstaltungen, Events), Sanitär- und Geräteräume, Catering-Küche mit Bezug zum Multifunktionsraum.
Vorgesehene Nutzungen im OG: Luftraum Multifunktionsraum, Sanitärräume, multifunktionale Nutzungseinheit (z. B. Büronutzung, Vereine)
Vorgesehene Nutzungen im 1. und 2. Dachgeschoss: Büroräume zur Vermietung.
Vorlage Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung bis spätestens zum: 14.12.2018.
Weitere Zeitplanung (unter Vorbehalt der Zuschussbewilligung): Baubeginn im Herbst 2019 und Fertigstellung Ende März 2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags beauftragten Person”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektdurchführung und Qualitätssicherung
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die angestrebte Baumaßnahme soll gefördert werden nach den:
— VwV-Ausgleichstock,
— Landessanierungsprogramm (LSP).
Die Abwicklung der Maßnahme ist von...”
Zusätzliche Informationen
Die angestrebte Baumaßnahme soll gefördert werden nach den:
— VwV-Ausgleichstock,
— Landessanierungsprogramm (LSP).
Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die ggfs. während der Planung und Durchführung zu beachten sind.
Verbindlich beauftragt werden zunächst nur die Leistungen LPH 1-4 zur Beantragung der Fördermittel.
“Prüfung der Vergabeunterlagen und Frist zur Einreichung von Fragen:
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf...”
Prüfung der Vergabeunterlagen und Frist zur Einreichung von Fragen:
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote per Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Antworten, die für die Angebotserstellung relevant sind, werden gemäß den Angaben im Kapitel A.II.3 der Bewerbungsbedingungen veröffentlicht bzw. zur Verfügung gestellt.
Die Unternehmen sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen zu informieren, die auf der Internetseite des Auftraggebers eingestellt werden.
Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Angebotspräsentation:
Die Bieter werden nach der Prüfung der Angebote bzgl. Vollständigkeit und Geeignetheit zu einem Präsentationstermin eingeladen, in welchem sie folgende Bestandteile ihres Angebotes zu erläutern haben:
— Büroorganisation und Projektteam,
— Planung der Projektdurchführung und Qualitätssicherung.
Die Präsentation dient der Verifizierung der im Angebot gemachten Angaben. Erkenntnisse aus der Präsentation können zu einer Korrektur der Bieterangaben im Angebot haben.
Termine für die Präsentation sind voraussichtlich: 17.9.2018 ab 16.00 Uhr.
Die Bieter werden gebeten, diese Termine bereits jetzt zu reservieren. Eine Nichtteilnahme trotz Einladung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Datenschutzhinweis: Gem. Art. 6 Abs. 1 b DSGVO werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
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Quelle: OJS 2018/S 209-478256 (2018-10-28)