Im Rahmen des sogenannten „Bauen im Bestand“ finden alltäglich vielfach Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern statt, bei denen oft ein unzureichender Schutz vor Staub und Asbest vorhanden ist. Im Rahmen der das Thema Asbest betreffenden Diskussionen um die zukünftige GefStoffV war festzustellen, dass bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nur unzureichende Kenntnisse zur Asbest-Exposition der Beschäftigten bei solchen Tätigkeiten vorliegen. Um zu prüfen, inwiefern die bisher auf E-A-Q-Staub geprüften „staubarmen Systeme“ auch gegenüber den bei Tätigkeiten frei werdenden Asbestfasern wirksam sind, sollen in Gebäuden, in denen asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und/oder Fliesenkleber vorhanden sind, mit abgestimmten staubarmen Gerätesystemen gewerketypische Tätigkeiten allein und in Kombination mit weiteren staubmindernden Maßnahmen unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt und messtechnisch begleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-31.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Referenznummer: AS 04-2017
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des sogenannten „Bauen im Bestand“ finden alltäglich vielfach Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern statt, bei denen oft ein unzureichender Schutz vor Staub und Asbest vorhanden ist. Im Rahmen der das Thema Asbest betreffenden Diskussionen um die zukünftige GefStoffV war festzustellen, dass bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nur unzureichende Kenntnisse zur Asbest-Exposition der Beschäftigten bei solchen Tätigkeiten vorliegen. Um zu prüfen, inwiefern die bisher auf E-A-Q-Staub geprüften „staubarmen Systeme“ auch gegenüber den bei Tätigkeiten frei werdenden Asbestfasern wirksam sind, sollen in Gebäuden, in denen asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und/oder Fliesenkleber vorhanden sind, mit abgestimmten staubarmen Gerätesystemen gewerketypische Tätigkeiten allein und in Kombination mit weiteren staubmindernden Maßnahmen unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt und messtechnisch begleitet werden.
Im Rahmen des sogenannten „Bauen im Bestand“ finden alltäglich vielfach Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern statt, bei denen oft ein unzureichender Schutz vor Staub und Asbest vorhanden ist. Im Rahmen der das Thema Asbest betreffenden Diskussionen um die zukünftige GefStoffV war festzustellen, dass bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nur unzureichende Kenntnisse zur Asbest-Exposition der Beschäftigten bei solchen Tätigkeiten vorliegen. Um zu prüfen, inwiefern die bisher auf E-A-Q-Staub geprüften „staubarmen Systeme“ auch gegenüber den bei Tätigkeiten frei werdenden Asbestfasern wirksam sind, sollen in Gebäuden, in denen asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und/oder Fliesenkleber vorhanden sind, mit abgestimmten staubarmen Gerätesystemen gewerketypische Tätigkeiten allein und in Kombination mit weiteren staubmindernden Maßnahmen unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt und messtechnisch begleitet werden.
Diese Gefahrstoffmessungen werden in Gebäuden durchgeführt, in denen eine zielgerichtete Erkundung ergeben hat, dass die Gebäudesubstanz durch asbesthaltige Baumaterialien kontaminiert ist.
Bevor die Messungen erfolgen können, müssen eine Reihe von vorlaufenden Aktivitäten erfolgen, beginnend mit Akquise von in Frage kommenden Gebäuden, Organisation der Zusammenarbeit mit Bauherren, Eigentümern und bau- bzw. sanierungsbeauftragten Firmen bis hin zur terminlichen und materiellen Sicherstellung für die Durchführung von Tätigkeiten mit messtechnischer Begleitung. Für diese Vorlaufarbeiten und Abstimmungen in enger Zusammenarbeit mit einem Lenkungsgremium der beteiligten Berufsgenossenschaften wird gemäß Ausschreibung die professionelle Unterstützung durch ein Fachunternehmen gesucht.
Bevor die Messungen erfolgen können, müssen eine Reihe von vorlaufenden Aktivitäten erfolgen, beginnend mit Akquise von in Frage kommenden Gebäuden, Organisation der Zusammenarbeit mit Bauherren, Eigentümern und bau- bzw. sanierungsbeauftragten Firmen bis hin zur terminlichen und materiellen Sicherstellung für die Durchführung von Tätigkeiten mit messtechnischer Begleitung. Für diese Vorlaufarbeiten und Abstimmungen in enger Zusammenarbeit mit einem Lenkungsgremium der beteiligten Berufsgenossenschaften wird gemäß Ausschreibung die professionelle Unterstützung durch ein Fachunternehmen gesucht.
Das Ziel des Vorhabens ist die wissenschaftlich und experimentell gestützte Ermittlung von bisher in unzureichendem Maße vorhandenen Expositionsdaten sowie die (Weiter-) Entwicklung der „staubarmen Systeme“ bzgl. ihres Einsatzes bei Asbestarbeiten.
Mit der Abwicklung des Projektes soll ein Dritter als Projektsteuerer beauftragt werden, der die dafür notwendigen Kenntnisse besitzt (inkl. Sachkunde gemäß TRGS 519) und die organisatorischen und überwachenden Aufgaben übernimmt.
Für die Durchführung der Expositionsmessungen müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
— Nach Erlangung der Kenntnis über geeignete Gebäude bzw. Objekte z. B. über Gutachter, Planer oder Sanierungsunternehmen muss das Einverständnis des Eigentümers erlangt werden, dass solche „Erprobungsarbeiten“ durchgeführt und seitens des UVT messtechnisch begleitet werden dürfen. Geeignet sind Gebäude, Objekte bzw. Teile davon, wenn ein Asbestgehalt in den Baumaterialien, vorzugsweise in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern durch Beprobung und Analyse nachgewiesen wurde,
— Nach Erlangung der Kenntnis über geeignete Gebäude bzw. Objekte z. B. über Gutachter, Planer oder Sanierungsunternehmen muss das Einverständnis des Eigentümers erlangt werden, dass solche „Erprobungsarbeiten“ durchgeführt und seitens des UVT messtechnisch begleitet werden dürfen. Geeignet sind Gebäude, Objekte bzw. Teile davon, wenn ein Asbestgehalt in den Baumaterialien, vorzugsweise in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern durch Beprobung und Analyse nachgewiesen wurde,
— Die Durchführung der „Erprobungsarbeiten“ kann ausschließlich durch ein geeignetes Unternehmen mit Sachkunde nach TRGS 519 erfolgen,
— Die „Erprobungsarbeiten“ sind nach den Maßgaben der GefStoffV und der TRGS 519 durchzuführen, d. h. es muss eine entsprechende allgemeine Baustelleneinrichtung inkl. der sicherheitstechnischen Ausrüstung nach Vorgaben der TRGS 519 einschließlich des fachkundigen Personals vorhanden sein,
— Die „Erprobungsarbeiten“ sind nach den Maßgaben der GefStoffV und der TRGS 519 durchzuführen, d. h. es muss eine entsprechende allgemeine Baustelleneinrichtung inkl. der sicherheitstechnischen Ausrüstung nach Vorgaben der TRGS 519 einschließlich des fachkundigen Personals vorhanden sein,
— Die „Erprobungsarbeiten“ müssen sich an den Zeitvorgaben ausrichten, die seitens des Eigentümers und seiner Projektplanung vorgegeben sind,
— Die zu prüfenden Gerätesysteme werden von Herstellern oder entsprechenden Lieferanten zur Verfügung gestellt und müssen rechtzeitig auf die jeweiligen Einsatzstellen gebracht werden,
— Für die Durchführung und Organisation der „Erprobungsarbeiten“ können unterschiedliche Situationen angetroffen werden, die sowohl unterschiedliche organisatorische Aufwände als auch Kosten bedeuten können: Es kann schon das vom Eigentümer beauftragte sachkundige Unternehmen am Objekt vorhanden sein inkl. Baustelleneinrichtung, sicherheitstechnischer Ausstattung etc. bis hin zu einem leer stehenden Gebäude ohne Strom und Wasser. Alle Zwischenzustände sind möglich,
— Für die Durchführung und Organisation der „Erprobungsarbeiten“ können unterschiedliche Situationen angetroffen werden, die sowohl unterschiedliche organisatorische Aufwände als auch Kosten bedeuten können: Es kann schon das vom Eigentümer beauftragte sachkundige Unternehmen am Objekt vorhanden sein inkl. Baustelleneinrichtung, sicherheitstechnischer Ausstattung etc. bis hin zu einem leer stehenden Gebäude ohne Strom und Wasser. Alle Zwischenzustände sind möglich,
— Um innerhalb eines Objektes verschiedene Geräte prüfen zu können, müssen die Arbeitsbereiche zwischendurch nach Vorgabe der TRGS 519 gereinigt werden,
— Weiterhin sind die Erprobungsarbeiten durch einen Sachkundigen nach TRGS 519 zu begleiten: Kontrolle und Abnahme der sicherheitstechnischen Einrichtungen, visuelle Kontrollen, Überwachung des Betriebs und der Tätigkeiten, Freigabe der Sanierungsbereiche.
— Weiterhin sind die Erprobungsarbeiten durch einen Sachkundigen nach TRGS 519 zu begleiten: Kontrolle und Abnahme der sicherheitstechnischen Einrichtungen, visuelle Kontrollen, Überwachung des Betriebs und der Tätigkeiten, Freigabe der Sanierungsbereiche.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um je eine Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB, § 48 VgV vorliegen,
— Die in der Bewerbung evtl. genannten Unterauftragnehmer bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gelten nicht als Verknüpfung oder Zusammenarbeit mit Dritten i.S. von Ziffer 2.3,
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, bei Bewerbergemeinschaften für jeden Teil der Bewerbergemeinschaft,
— sowie die Anforderungen gemäß III.2) Bedingungen für den Auftrag der Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wird folgende persönliche Qualifikation des zum Einsatz vorgesehenen Beraters gefordert:
— Nachweis der Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) / TRGS 524,
— Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3,
— Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Die Benennung eines Vertreters, der diese Nachweise ebenfalls erbringen kann, ist erforderlich.
Sollten sich im Zeitraum der Leistungserbringung im Ergebnis geänderter bzw. neuer Rechtsvorschriften/Regelwerke neue Anforderungen an Personen mit Sachkunde nach TRGS 519 bzw. Aufsichtsführende ergeben, so sind die Nachweise nachzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-12 📅