Projektmanagement Notfallregister

Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle

Projektmanagement für die Schaffung eines Bayerischen Notfallregisters.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-07 Auftragsbekanntmachung
2018-06-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 0270.ZV-11-24-17
Kurze Beschreibung: Projektmanagement für die Schaffung eines Bayerischen Notfallregisters.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176404100 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=LOwqfnCdzRA%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-09 📅
Datum des Beginns: 2018-06-14 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 048-104922
ABl. S-Ausgabe: 48

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektmanagement für die Erstellung eines Notfallregisters:
1) Erstellung eines Grobkonzepts für das Notfallregister;
2) Unterstützung bei der Untersuchung, Bewertung und Schaffung rechtlicher Grundlagen;
3) Fachplanung für das Notfallregister;
4) Erstellung Ausschreibungsunterlagen;
5) Auswertung der eingegangenen Angebote;
6) Begleitung der Umsetzung
Eine Präsentation wird unter den Bietern durchgeführt, deren Angebot nach der Auswertung des Preises und der Antworten aus dem Fragenkatalog, der den Vergabeunterlagen beiliegt, in die engere Wahl gekommen ist. Die Präsentation findet zwischen Ende April und Mitte Mai 2018 statt.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 1 600 000 €:
Der Jahresumsatz des Bieters (bezogen auf den Vergabegegenstand) muss jeweils mindestens den 2-fachen Betrag der Angebotssumme (bezogen auf ein Vertragsjahr) erreichen.
Nachweis über die Eigenerklärung zur Eignung (L 124 EU).
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall:
— 2 000 000,- € für Personenschäden,
— 1 000 000.- € für Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Lieferleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten, mit dem Vergabegegenstand vergleichbaren wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers) sowie Einreichung der durch die Referenzgeber bestätigte Referenzbescheinigungen.
Mehr anzeigen
Erklärung (Eigenerklärung zur Eignung), aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Angabe (Eigenerklärung zur Eignung), welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Eigenerklärung zur Eignung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter L124 EU „Eigenerklärung zur Eignung“, der „444 Referenzbescheinigung/Sicherheitsdienstleistungen“ und den geforderten und eingereichten Anlagen.
Der Auftragnehmer muss über ein anerkanntes QM-System (z.B. DIN EN ISO 9001) verfügen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung (Fragenkatalog zu 66,666 %, Präsentation zu 33,333 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=LOwqfnCdzRA%3d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 048-104922 (2018-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Projektmanagement für die Schaffung eines Bayerischen Notfallregisters
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 122-276904
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 048-104922
ABl. S-Ausgabe: 122

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 6) Begleitung der Umsetzung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-25 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 122-276904 (2018-06-26)