Projektunterstützung Einführung eAkte Land Berlin (PU Einführung eAkte LB)

Land Berlin vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Projektunterstützung Einführung eAkte Land Berlin

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-10 Auftragsbekanntmachung
2018-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Projektleitung
Referenznummer: 62/2017
Kurze Beschreibung: Projektunterstützung Einführung eAkte Land Berlin
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Projektleitung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektaufsicht und Dokumentation 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Postanschrift: Klosterstr. 47
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de 📧
URL der Dokumente: http://www.itdz-berlin.de/services/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-12 📅
Datum des Beginns: 2018-05-14 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 008-013704
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Gem § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) vom 30.5.2016 schafft die Grundlage für den konsequenten Ausbau von E-Government-Strukturen im Land Berlin. Damit wird unter anderem das Ziel verfolgt, Verwaltungsprozesse transparenter, wirtschaftlicher, bürgerfreundlicher sowie benutzerfreundlicher zu gestalten.
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In § 7 Abs. 1 EGovG Bln wird festgelegt, dass alle Arbeitsplätze in der Berliner Verwaltung bis spätestens zum 31.12.2022 mit einer elektronischen Aktenführung auszustatten sind.
Zur Umsetzung der gesetzlich festgeschriebenen flächendeckenden Ausstattung von ca. 65 000 Arbeitsplätzen in der Berliner Verwaltung und zur Schaffung des IKT-Basisdienstes E-Akte für das Land Berlin wurde ein landesweites Projekt bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingerichtet.
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Für die erfolgreiche Durchführung des Projektes sind externe Beratungsleistungen notwendig. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Auftraggebers.
— bei der Anforderungserhebung und Konzeption des IKT-Basisdienstes E-Akte,
— bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und der fachlichen Begleitung des Vergabeverfahrens für die E-Akten-Software,
— bei der Beratung und Unterstützung der Projektleitung sowie,
— bei der Erstellung diverser Konzepte.
Beschreibung der Verlängerungen: Optional: weitere Unterstützungsleistungen siehe Vergabeunterlagen bis Ende 2022
Beschreibung der Optionen:
A) Abrufkontingent für weitere Planungs- und Koordinationsleistungen Projektleiter
B) Abrufkontingent für weitere Planungs- und Koordinationsleistungen Berater
Der Vertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, *A, *U
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III.1.1.2) (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II, *A, *U
III.1.1.3 )(A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars E III; *A, *U
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1) (A) Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos, *A, *U
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III.1.2.2) (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I, *A, *U, *S
III.1.2.3) (A) Nettoumsatz des Unternehmens für die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Tätigkeiten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I - als vergleichbare Tätigkeiten gelten die Beratung von öffentlichen Auftraggebern (einschließlich kirchliche Institutionen, Universitäten und Kliniken) im Hinblick auf Konzeption/Einführung von elektronischen Systemen zur Aktenführung, zur Vorgangsbearbeitung und zum Dokumentenmanagement, *A, *U, *S
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III.1.2.4) (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall; *E
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Legende:
A = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*S = wird in Summe beurteilt.
Mindeststandards:
III.1.2.2) (A) Mindestjahresumsatz > 2,6 Mio. EUR im Jahresmittel der letzten 3 Geschäftsjahre; *A, *U, *S
III.1.2.3) (A) Mindestjahresumsatz > 1,5 Mio. EUR im Jahresmittel der letzten 3 Geschäftsjahre; *A, *U, *S
III.1.2.4 )(A) Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1 000 000 EUR für den Vertrag, *E
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*S = wird in Summe beurteilt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) (I) Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Verwendung des Formulars E I, *A, *U, *S
III.1.3.2) (A) Mitarbeiteranzahl im Jahresmittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für dir mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Tätigkeiten unter Verwendung des Formulars E I - als vergleichbare Tätigkeiten gelten die Beratung von öffentlichen Auftraggebern (einschließlich kirchliche Institutionen, Universitäten und Kliniken) im Hinblick auf Konzeption/Einführung von elektronischen Systemen zur Aktenführung, zur Vorgangsbearbeitung und zum Dokumentenmanagement, *A, *U, *S
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III.1.3.3) (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E IV, *A
III.1.3.4) (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, darüber, welche Teilleistungen sie erbringen unter Verwendung des Formulars E V, *U
III.1.3.5) (A) Angabe von mindestens 3 und maximal 5 Unternehmensreferenzen* gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XIII
Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe,*L, *S.
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
I = Information,
*A = Einzelbieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz/Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
Mindeststandards:
III.1.3.1) (I) Mindestmitarbeiteranzahl von 30 im Jahresmittel der letzten 3 Geschäftsjahre, *A, *U, *S
III.1.3.2) (A) Mindestmitarbeiteranzahl von 10 im Jahresmittel der letzten 3 Geschäftsjahre, *A, *U, *S
III.1.3.5) (A) mind. 3 Unternehmensreferenzen* gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein,*L, *S
I = Information,
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz/Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
III.2.2.1) (A) Eigenerklärung gem. § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) unter Verwendung des Formulars E VI, *A, *U
III.2.2.2) (A) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E VII, *A, *U
III.2.2.3) (A) Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit unter Verwendung des Formulars E VIII, *A, *U
III.2.2.4) (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars E IX und Vollmacht unter Verwendung des Formulars E X soweit der Teilnahmeantrag/das Angebot von einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abgegeben wird, *A, *E
Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind unter VI.3) „sonstige Informationen” aufgeführt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Zusätzliche Informationen: Gem § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.berlin.de 🌏
Dokumente URL: http://www.itdz-berlin.de/services/ausschreibungen.html 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Kontaktperson: Ulrike Würfel
Telefon: +49 3090222-6697 📞
Fax: +49 309028-3055 📠
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: www.itdz-berlin.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Zusätzlich sollen die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
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Weiter zu III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.2.5) (A) Eigen- und Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, Geheimschutzbetreuung, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E XI für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen, *A, *U
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III.2.2.6) (A) Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung des Formulars E XII, *A, *U
III.2.2.7) (A) Eigenerklärung Verzicht auf spätere Wettbewerbsteilnahme unter Verwendung des Formulars E XVIII, *A, *U
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertageb gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 008-013704 (2018-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Projektunterstützung Einführung eAkte Land Berlin.
Gesamtwert des Auftrags: 1 354 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.itdz-berlin.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 087-196068
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 008-013704
ABl. S-Ausgabe: 87

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die erfolgreiche Durchführung des Projektes sind externe Beratungsleistungen notwendig. Gegenstand dieser Ausschreibung war die Beschaffung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Auftraggebers.
Beschreibung der Optionen:
A) Abrufkontingent für weitere Planungs- und Koordinationsleistungen Projektleiter;
B) Abrufkontingent für weitere Planungs- und Koordinationsleistungen Berater.
Der Vertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres war den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): einfRichtwertmethode
Gewichtung des Preises: einfRichtwertmethode

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-02 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: IT-Dienstleistungszentrum Berlin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 087-196068 (2018-05-04)