Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Die Tätigung etwaiger Abrufe zu einer Rahmenvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen in Betrieb genommenen
Stromübertragungssysteme (Hauptprojekt), das dem jeweiligen Plattformbau (Teilprojekt) übergeordnet ist. Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen.
Bis zum Endtermin (vgl. Ziffer IV.2.2) sind die Teilnahmeanträge einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter Ziffer III.1) „Teilnahmebedingungen“ aufgeführten Unterlagen einzureichen. Hierbei ist der Konsortialführer eindeutig zu benennen.
Bezugsberechtigte Unternehmen sind die TenneT Offshore GmbH und TenneT TSO GmbH sowie die DC Nordseekabel GmbH & Co. KG und deren jeweils gem. §§ 15 ff. AktG rechtlich verbundenen Unternehmen.
Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung – ein Antragssatz in Papierform und ein identischer Antragssatz in digitaler Form (USB in einem standardisierten Datenformat z. B. PDF- oder MS-Office-Format) – einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind gemäß der Struktur der Ankündigung aufzubereiten.
Eine Vorabeinsendung der Teilnahmeanträge per E-Mail ist nicht statthaft und kann zu einem Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren führen.
Die Unterlagen müssen zeitgleich in Papier- und digitaler Form bis zur angegebenen Frist gem. Ziffer IV.2.2) eingegangen sein.
Die Unterlagen sind zu senden an:
TenneT Offshore GmbH
Abt. PRC-N-ODC / Wiebke Schnepel
Eisenbahnlängsweg 2a
31275 Lehrte
Deutschland
NICHT vom Posteingang zu öffnen
Neben der geforderten Dokumente aus III.1.1. bis III.1.3. ist die Geheimhaltungsvereinbarung (das entsprechende Formblatt ist herunterzuladen unter
http://ausschreibung.tennet.eu) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund berechtigter Geheimhaltungsinteressen darf der AG erst nach Zugang des durch
Den Bieter unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung dem Bieter das Passwort zum Öffnen der Ausschreibungsunterlagen zugänglich machen.