Rahmenvereinbarung digitale Wasserzähler

Stadtwerke Gummersbach

Die Stadtwerke Gummersbach versorgen rund 52 100 Einwohner des Stadtgebietes
Gummersbach über ca. 13 750 Flügelradzähler mit Trinkwasser. Es ist beabsichtigt, das gesamte Stadtgebiet über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren mit magnetisch induktiven Wasserzählern umzurüsten. Die Lieferung der Wasserzähler in den Größen Q3_4, Q3_10 und Q3_16 soll gemäß einer Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.
Die Lieferungen der Digitalen Wasserzähler werden nach Bedarf innerhalb der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber vorgegeben und beim Auftragnehmer abgerufen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserzähler
Referenznummer: 4/2018
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Gummersbach versorgen rund 52 100 Einwohner des Stadtgebietes Gummersbach über ca. 13 750 Flügelradzähler mit Trinkwasser. Es ist beabsichtigt, das gesamte Stadtgebiet über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren mit magnetisch induktiven Wasserzählern umzurüsten. Die Lieferung der Wasserzähler in den Größen Q3_4, Q3_10 und Q3_16 soll gemäß einer Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Lieferungen der Digitalen Wasserzähler werden nach Bedarf innerhalb der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber vorgegeben und beim Auftragnehmer abgerufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wasserzähler 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Gummersbach
Postanschrift: Fröbelstraße 1
Postleitzahl: 51643
Postort: Gummersbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.gummersbach.de 🌏
E-Mail: saskia.bredenfeld@gummersbach.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDUYJ3K 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDUYJ3K 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-09 📅
Datum des Beginns: 2019-03-08 📅
Datum des Endes: 2023-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 194-440077
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Je nach Ergebnis der Bewertung behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlungen unmittelbar an den anhand der Bewertungsmatrix ermittelten bestplatzierten Bieter zu erteilen (§ 15 Abs. 4 SektVO). Bekanntmachungs-ID: CXPTYDUYJ3K
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Gummersbach versorgen rund 52 100 Einwohner des Stadtgebietes
Gummersbach über ca. 13 750 Flügelradzähler mit Trinkwasser. Es ist beabsichtigt, das gesamte Stadtgebiet über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren mit magnetisch induktiven Wasserzählern umzurüsten. Die Lieferung der Wasserzähler in den Größen Q3_4, Q3_10 und Q3_16 soll gemäß einer Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.
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Die Lieferungen der Digitalen Wasserzähler werden nach Bedarf innerhalb der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber vorgegeben und beim Auftragnehmer abgerufen.
Die Stadtwerke Gummersbach versorgen rund 52 100 Einwohner des Stadtgebietes Gummersbach über ca. 13 750 Flügelradzähler mit Trinkwasser. Es ist beabsichtigt, das gesamte Stadtgebiet über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren mit magnetisch induktiven Wasserzählern umzurüsten. Die Lieferung der Wasserzähler in den Größen Q3_4, Q3_10 und Q3_16 soll gemäß einer Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.
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Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO geführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Teilnahmeantrag Formular 314 EU,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe Formular 521 EU.
— im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft:
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung Formular 531 EU
— im Fall der Eignungsleihe:
Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Formular 532 EU und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer Formular 533 EU.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen.
Alle Gespräche sowie der Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und Leistungsausführung werden in deutscher Sprache geführt.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Der Auftraggeber erwartet hier Referenzen über die Lieferung von mindestens 4 000 magnetisch Induktiven Wasserzählern pro Jahr). Zu jeder Referenz sind der Auftraggeber samt Ansprechpartner und Kontaktdaten, der Leistungszeitraum sowie eine Beschreibung des Auftragsinhalts zu benennen,
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— Jahresdurchschnittliche Beschäftigte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis der gültigen DVGW-Zulassung(en). Einsatz in der Trinkwasserversorgung. Alle etwaigen übrigen nationalen gültigen Zertifikate werden ebenfalls anerkannt, sofern sie inhaltlich den Regelungen der vorbenannten Regularien (DIN-Vorschriften und DVGW Normen und Arbeitsblättern) entsprechen,
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— Nachweis DVGW Arbeitsblatt W421,
— Nachweis über die Zulassung nach europäischer Messgeräterichtline (MID) für beliebigen Einbau und Ratio bis R800,
— Nachweis eines Hygienekonzeptes,
— Aktuell gültige Zertifikate, ausgestellt durch akkreditierte Zertifizierer, dass die im Trinkwasser eingesetzten Materialien entsprechend der geltenden UBA_Leitlinien über gängige Prüfverfahren zertifiziert sind, wie: 4 / 5.
a) KTW-Empfehlung und DVGW-Arbeitsblatt W270 für organische Werkstoffe
b) DVGW-Arbeitsblatt W347 und W270 für zementgebundene Werkstoffe.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-04 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.gummersbach.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDUYJ3K 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gummersbach
Postanschrift: Rathausplatz 1
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2261-871331 📞
Land: Oberbergischer Kreis 🏙️
Internetadresse: https://www.gummersbach.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Je nach Ergebnis der Bewertung behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlungen unmittelbar an den anhand der Bewertungsmatrix ermittelten bestplatzierten Bieter zu erteilen (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDUYJ3K

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügepflicht
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 194-440077 (2018-10-08)