Beschreibung der Beschaffung
Die Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Instandhaltung von Dokumentenscannern beinhaltet insbesondere
a) Mindest-Lieferumfang für Dokumentenscanner:
— ein 2.0-USB-Anschlusskabel, High Speed, doppelt abgeschirmt (Länge: 1,8 m),
— ein Netzkabel inkl. Netzteil – Netzspannung 230 Volt +/- 10 %, Deutschland – (Länge: 1,5 m),
— Verpackungsrücknahme,
— Internet-Link zur Bedienungsanleitung der Dokumentenscanner in deutscher Sprache.
b) Schulung für städt. Dienstkräfte in Bedienung und Handhabung der Dokumentenscanner:
Die jeweilige Fachdienststelle kann optional vor dem effektiven Einsatz der Dokumentenscanner nach terminlicher Abstimmung mit den Fachabteilungen eine qualifizierte Schulung der städtischen Dienstkräfte inklusive des Service Desk Personals beauftragen:
Ba) Multiplikatorenschulung für städtische Dienstkräfte:
Dauer: 4 Stunden (240 Minuten) je Schulungstag
Inhalt: Handhabung des Dokumentenscanners
Anzahl: maximal 10 Schulungsteilnehmer/innen
Bb) Schulung für technisches Personal:
Dauer: 8 Stunden (480 Minuten) je Schulungstag
Inhalt: technische Administration / Handhabung des Dokumentenscanners / Konfiguration im Detail / Fehlerbehandlung
Anzahl: maximal 10 Schulungsteilnehmer/innen
Die Schulungen erfolgen in den Diensträumen der Fachdienststellen der Landeshauptstadt München (LHM). Der Auftragnehmer hat die dafür notwendige Hardware und Unterlagen (z. B. Schulungs-Skripte) sowie qualifiziertes Schulungspersonal zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Kosten, die im Rahmen der Schulungen entstehen, sind im Dokument „Erklärung Verbindliches Angebot zu Los 2 Dokumentenscanner“ (Optional – Abschnitt 4: Schulung) für Dokumentenscanner (Los 2) anzugeben.
c) 36 Monate Vor-Ort-Garantieleistung ab Lieferung der Dokumentenscanner:
Wenn ein Schadensfall eintritt, der nicht durch die Vor-Ort-Garantieleistung (z. B. wegen Verschulden des Auftraggebers oder nach Ablauf der Garantiezeit) abgedeckt ist, erstellt der Auftragnehmer einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag (Pauschale für die Bereitstellung eines Kostenvoranschlages gemäß Anlage „Erklärung Verbindliches Angebot zu Los 2 Dokumentenscanner“) und sendet diesen an das Serviceteam Beschaffungswesen des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird anhand des Kostenvoranschlages über die Störungsbeseitigung entscheiden und gegebenenfalls beauftragen.
Der Auftragnehmer führt eine Störungsbeseitigung, die nicht durch die Vor-Ort-Garantieleistungen abgedeckt ist, nur nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Auftraggeber durch.
Die Vergütung einer beauftragten kostenpflichtigen Störungsbeseitigung erfolgt gemäß verbindlichem Kostenvoranschlag je Störungsfall als Festpreis (siehe dazu Abschnitt 3.6.1. der Leistungsbeschreibung). Weitere Kosten und Mehraufwände, die über die veranschlagten Kosten des verbindlichen Kostenvoranschlages hinaus gehen, dürfen nur nach einer expliziten Beauftragung und Freigabe durch den Auftraggeber anfallen.
Bei einem eventuell notwendigen Austausch beinhaltet dies auch die vereinbarungsgerechte Löschung der Dokumentenscannerspeicher (siehe Abschnitt 3.5. der Leistungsbeschreibung).
d) Fachgerechte Entsorgung der Dokumentenscanner nach Nutzungsende:
Der Auftragnehmer übernimmt gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Entsorgung der gelieferten Dokumentenscanner nach dem Nutzungsende. Die Entsorgung hat fachgerecht zu erfolgen (siehe Abschnitt 3.14. der Leistungsbeschreibung).