Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Salat, Gemüse, Obst küchenfertig für die gastronomischen Betriebe des Studentenwerkes Niederbayern/Oberpfalz

Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz

Das Studentenwerk Ndb./Opf. beabsichtigt in einer Rahmenvereinbarung, die Belieferung mit Salat, Gemüse, Obst küchenfertig für die gastronomischen Betriebe zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verarbeitetes Obst und Gemüse
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk Ndb./Opf. beabsichtigt in einer Rahmenvereinbarung, die Belieferung mit Salat, Gemüse, Obst küchenfertig für die gastronomischen Betriebe zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verarbeitetes Obst und Gemüse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Postanschrift: Albertus-Magnus-Straße 4
Postleitzahl: 93053
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stwno.de 🌏
E-Mail: zentraleinkauf@stwno.de 📧
Telefon: +49 941943-4192 📞
Fax: +49 941943-1936 📠
URL der Dokumente: https://www.stwno.de/de/home/oeffentliche-auftragsvergabe/aktuelle-ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-30 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 020-041685
ABl. S-Ausgabe: 20

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 532 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Salat, das Gemüse und das Obst sind küchenfertig und unter Schutzgasatmosphäre abgepackt zu liefer.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 532 000 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe vom mindestens 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen,
— Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen,
— Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (falls zutreffend),
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf gesondertes Verlangen).
Mindeststandards: — Nachweis über eine gültige Bio-Zertifizierung

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Zentraleinkauf
Albertus-Magnus-Straße 2
93053 Regensburg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraleinkauf
Internetadresse: www.stwno.de 🌏
Dokumente URL: https://www.stwno.de/de/home/oeffentliche-auftragsvergabe/aktuelle-ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bezüglich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, „soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 020-041685 (2018-01-26)