Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pizza und Pizzabelag für das Jugendamt. Vertragslaufzeit 1.3.2019 bis 28.2.2023 (Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis 29.2.2024).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pizza
2018-405-Ben-O-EU
Produkte/Dienstleistungen: Zubereitete Teigwaren📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pizza und Pizzabelag für das Jugendamt. Vertragslaufzeit 1.3.2019 bis 28.2.2023 (Option der einmaligen...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pizza und Pizzabelag für das Jugendamt. Vertragslaufzeit 1.3.2019 bis 28.2.2023 (Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis 29.2.2024).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 362 460 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Regelfall stehen alle 3 bis 5 Wochen Pizzen auf dem Speiseplan. Da der Speiseplan mindestens vier Wochen im Voraus feststeht, kann der Lieferant sich gut...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Regelfall stehen alle 3 bis 5 Wochen Pizzen auf dem Speiseplan. Da der Speiseplan mindestens vier Wochen im Voraus feststeht, kann der Lieferant sich gut auf die Lieferung einstellen. Es wechseln sich die 2 verschiedenen Pizzasorten (siehe Leis-tungsverzeichnis) ab. Pro Lieferung werden sortenrein 1 500 Stück Pizza benötigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 362 460 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Vertragslaufzeit 13.2019 bis 28.2.2023 (Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis 29.2.2024).” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragslaufzeit 1.3.2019 bis 28.2.2023 (Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis 29.2.2024).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1) Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1) Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 1 Jahr) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Bei Kleinunternehmen ist eine Gewerbebestätigung ausreichend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-18
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
“1) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1,...”
1) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8; § 124 Abs. 2 GWB;
2) Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam eine Vergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise folgen aus § 125 Abs. 1 GWB.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
Abs. 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Abs. 2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 71121691252 📠
Quelle: OJS 2018/S 243-554691 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vertragslaufzeit 1.3.2019 bis 28.2.2023 (Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis 29.2.2024.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 371110.24 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragslaufzeit 1.3.2019 bis 28.2.2023 Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis 29.2.2024.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis 29.2.2024.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 243-554691
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-405-Ben-O-EU
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pizza
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pizza Lorenzo GmbH
Postanschrift: Falltorstr. 8-10
Postort: Hambrücken
Postleitzahl: 76707
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 371110.24 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
Abs. 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Abs. 2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 044-100162 (2019-02-27)