Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
— Gemeinden,
— Gemeindeverbände,
— andere Gebietskörperschaften,
— privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in ganz Hessen
2018/02/19-FB15-01”
Produkte/Dienstleistungen: Funknetz📦
Kurze Beschreibung:
“Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und...”
Kurze Beschreibung
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
— Gemeinden,
— Gemeindeverbände,
— andere Gebietskörperschaften,
— privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 036-078657
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-03-24 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-03-26 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2018/S 040-088141 (2018-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-29)
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür erforderlichen zentralen Services vergeben werden können. Die Rahmenvereinbarung war Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der Rahmenvereinbarung übersteigen.
Bezugsberechtigt zum Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung sind neben der ekom21 sämtliche weitere unter II.1.4 genannte Stellen in Hessen.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist die ekom21. Vertragspartner der im Wege der Einzelabrufe abzuschließenden Verträge sind jeweils und alleine die abrufenden Bezugsberechtigten.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3. der Bekanntmachung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der Rahmenvereinbarung übersteigen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 036-078657
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IT-Innerebner GmbH
Postanschrift: Bundesstraße 27
Postort: Innsbruck / Neu-Rum
Postleitzahl: 6063
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Innsbruck 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und der Gesamtwert des Auftrags unter II.1.7 werden zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. § 165 GWB nicht...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und der Gesamtwert des Auftrags unter II.1.7 werden zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. § 165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0,01 EUR angegeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen. Eine Nachprüfung ist nicht mehr zulässig.” Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 168-382902 (2018-08-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in ganz Hessen” Beschreibung
Ort der Leistung: Gießen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
-Gemeinden,
-Gemeindeverbände,
-andere Gebietskörperschaften,
-privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet zum 31.12.2021.
Die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung enden spätestens zum 31.12.2024.
Es gibt keine Abrufgarantie, keine Mindestabrufmenge und keine Höchstabrufmenge. Bei Abschluss des Vertrags wie auch bei Bekanntmachung des Auftrags bestand das Vertragsziel darin, ein hessenweites flächendeckendes WLAN-Netz aufzubauen. Insofern wurde prognostiziert, dass ca. 7.103 WLAN-Hotspots errichtet würden. Den teilnehmenden Unternehmen wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens eine ansonsten unverbindliche Anzahl von 4.000 WLAN-Hotspots als verbindliche Kalkulationsgrundlage vorgegeben.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-08-14 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung übersteigt vier Jahre nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 168-382902
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IT-INNEREBNER GmbH
Postanschrift: Bundesstraße 25
Postort: Innsbruck
Telefon: +43 512390605📞
E-Mail: info@innerebner.eu📧
URL: www.innerebner.eu🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung vor und nach der Auftragsänderung erfolgen.
Seit Zuschlagserteilung und Beginn der Projektdurchführung wurden bislang 2.199 WLAN-Hotspots beauftrag, wovon 1.559 WLAN-Hotspots in Betrieb genommen worden sind (Stand: 16.11.2021). Nachdem zwischenzeitlich Corona-bedingt deutlich weniger Einzelabrufe erfolgten als ursprünglich prognostiziert, sind zuletzt vermehrte Einzelabrufe zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen Nachholeffekt handelt, wobei die Einzelabrufberechtigten den Corona-bedingten Nachfragerückgang nunmehr jedenfalls teilweise ausgleichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Telefon: +49 6151126601📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
URL: www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlage erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 252-670297 (2021-12-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung vor und nach der Auftragsänderung erfolgen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlage erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 159-453479 (2022-08-15)