Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services. Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen: — Gemeinden, — Gemeindeverbände, — andere Gebietskörperschaften, — privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Funknetz
Referenznummer: 2018/02/19-FB15-01
Kurze Beschreibung:
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
— Gemeinden,
— Gemeindeverbände,
— andere Gebietskörperschaften,
— privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
— Gemeinden,
— Gemeindeverbände,
— andere Gebietskörperschaften,
— privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funknetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Postleitzahl: 35398
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ekom21.de🌏
E-Mail: vergabestelle@ekom21.de📧
Fax: +49 561204-3115 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3846-286🌏
Die Abgabe elektronischer Angebote (z.B. E-Mail, Telefax, Upload) ist nicht zugelassen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3) der Bekanntmachung) genügen müssen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem vorgenannten Begleitdokument.
Die Abgabe elektronischer Angebote (z.B. E-Mail, Telefax, Upload) ist nicht zugelassen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3) der Bekanntmachung) genügen müssen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem vorgenannten Begleitdokument.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
— Gemeinden,
— Gemeindeverbände,
— andere Gebietskörperschaften,
— privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
— privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür erforderlichen zentralen Services vergeben können. Die Rahmenvereinbarung ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür erforderlichen zentralen Services vergeben können. Die Rahmenvereinbarung ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der Rahmenvereinbarung übersteigen.
Bezugsberechtigt zum Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung sind neben der ekom21 sämtliche weitere sämtliche unter II.1.4) genannte Stellen in Hessen.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist die ekom21. Vertragspartner der im Wege der Einzelabrufe abzuschließenden Verträge sind jeweils und alleine die abrufenden Bezugsberechtigten.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3) der Bekanntmachung).
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3) der Bekanntmachung).
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der Rahmenvereinbarung übersteigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für Generalunternehmer.
Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für Generalunternehmer.
1) Angaben zum Unternehmensprofil: Gesellschaftsform; Darstellung der Personalressourcen insgesamt, Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen;
1) Angaben zum Unternehmensprofil: Gesellschaftsform; Darstellung der Personalressourcen insgesamt, Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen;
2) Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular);
3) Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular);
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular);
5) Meldebestätigung nach § 6 TKG;
6) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBL. S. 354 (bereitgestelltes Formular).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für Generalunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für Generalunternehmer.
1) Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, wobei für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Mindestumsatz von 1 000 000 € nachzuweisen ist;
2) Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
3) Nachweis des Vorliegens einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung;
4) Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards: Mindestumsatz von 1 000 000 € für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit die folgenden Eignungsnachweise zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für Generalunternehmer.
Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit die folgenden Eignungsnachweise zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für Generalunternehmer.
1) Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular);
2) Eigenerklärung sowie geeigneter Nachweis, woraus sich ergibt, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 300 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare WLAN-Hotspots eingerichtet wurden;
3) Eigenerklärung sowie geeigneter Nachweis, woraus sich ergibt, dass aktuell mindestens 100 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare WLAN-Hotspots betrieben werden;
4) Angabe und Darstellung von mindestens 5 vergleichbaren Referenzprojekten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu 1: Einrichtung von mindestens 300 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren WLAN-Hotspots in den letzten 3 Jahren;
Zu 2: aktueller Betrieb von mindestens 100 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren WLAN-Hotspots;
Zu 3: mindestens 5 vergleichbare Referenzprojekte.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich u.a. aus dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 – KGRZ Hessen über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“, aus den Ausschreibungsunterlagen, die den Bietern bei der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt werden (herunterzuladen unter: Siehe I.3) sowie aus dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich u.a. aus dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 – KGRZ Hessen über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“, aus den Ausschreibungsunterlagen, die den Bietern bei der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt werden (herunterzuladen unter: Siehe I.3) sowie aus dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Die Abgabe elektronischer Angebote (z.B. E-Mail, Telefax, Upload) ist nicht zugelassen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3) der Bekanntmachung) genügen müssen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3) der Bekanntmachung) genügen müssen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem vorgenannten Begleitdokument.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 036-078657 (2018-02-19)
Ergänzende Angaben (2018-02-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und der Gesamtwert des Auftrags unter II.1.7 werden zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. § 165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0,01 EUR angegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür erforderlichen zentralen Services vergeben werden können. Die Rahmenvereinbarung war Gegenstand dieser Ausschreibung.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür erforderlichen zentralen Services vergeben werden können. Die Rahmenvereinbarung war Gegenstand dieser Ausschreibung.
Bezugsberechtigt zum Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung sind neben der ekom21 sämtliche weitere unter II.1.4 genannte Stellen in Hessen.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3. der Bekanntmachung).
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3. der Bekanntmachung).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-14 📅
Name: IT-Innerebner GmbH
Postanschrift: Bundesstraße 27
Postort: Innsbruck / Neu-Rum
Postleitzahl: 6063
Land: Österreich 🇦🇹
Innsbruck
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen. Eine Nachprüfung ist nicht mehr zulässig.
Quelle: OJS 2018/S 168-382902 (2018-08-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-28 📅
Datum des Beginns: 2018-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 252-670297
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 168-382902
ABl. S-Ausgabe: 252
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung vor und nach der Auftragsänderung erfolgen.
Seit Zuschlagserteilung und Beginn der Projektdurchführung wurden bislang 2.199 WLAN-Hotspots beauftrag, wovon 1.559 WLAN-Hotspots in Betrieb genommen worden sind (Stand: 16.11.2021). Nachdem zwischenzeitlich Corona-bedingt deutlich weniger Einzelabrufe erfolgten als ursprünglich prognostiziert, sind zuletzt vermehrte Einzelabrufe zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen Nachholeffekt handelt, wobei die Einzelabrufberechtigten den Corona-bedingten Nachfragerückgang nunmehr jedenfalls teilweise ausgleichen.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung vor und nach der Auftragsänderung erfolgen.
Seit Zuschlagserteilung und Beginn der Projektdurchführung wurden bislang 2.199 WLAN-Hotspots beauftrag, wovon 1.559 WLAN-Hotspots in Betrieb genommen worden sind (Stand: 16.11.2021). Nachdem zwischenzeitlich Corona-bedingt deutlich weniger Einzelabrufe erfolgten als ursprünglich prognostiziert, sind zuletzt vermehrte Einzelabrufe zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen Nachholeffekt handelt, wobei die Einzelabrufberechtigten den Corona-bedingten Nachfragerückgang nunmehr jedenfalls teilweise ausgleichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in ganz Hessen
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
-Gemeinden,
-Gemeindeverbände,
-andere Gebietskörperschaften,
-privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet zum 31.12.2021.
Die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung enden spätestens zum 31.12.2024.
Es gibt keine Abrufgarantie, keine Mindestabrufmenge und keine Höchstabrufmenge. Bei Abschluss des Vertrags wie auch bei Bekanntmachung des Auftrags bestand das Vertragsziel darin, ein hessenweites flächendeckendes WLAN-Netz aufzubauen. Insofern wurde prognostiziert, dass ca. 7.103 WLAN-Hotspots errichtet würden. Den teilnehmenden Unternehmen wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens eine ansonsten unverbindliche Anzahl von 4.000 WLAN-Hotspots als verbindliche Kalkulationsgrundlage vorgegeben.
Es gibt keine Abrufgarantie, keine Mindestabrufmenge und keine Höchstabrufmenge. Bei Abschluss des Vertrags wie auch bei Bekanntmachung des Auftrags bestand das Vertragsziel darin, ein hessenweites flächendeckendes WLAN-Netz aufzubauen. Insofern wurde prognostiziert, dass ca. 7.103 WLAN-Hotspots errichtet würden. Den teilnehmenden Unternehmen wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens eine ansonsten unverbindliche Anzahl von 4.000 WLAN-Hotspots als verbindliche Kalkulationsgrundlage vorgegeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gießen
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung vor und nach der Auftragsänderung erfolgen.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung vor und nach der Auftragsänderung erfolgen.
Seit Zuschlagserteilung und Beginn der Projektdurchführung wurden bislang 2.199 WLAN-Hotspots beauftrag, wovon 1.559 WLAN-Hotspots in Betrieb genommen worden sind (Stand: 16.11.2021). Nachdem zwischenzeitlich Corona-bedingt deutlich weniger Einzelabrufe erfolgten als ursprünglich prognostiziert, sind zuletzt vermehrte Einzelabrufe zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen Nachholeffekt handelt, wobei die Einzelabrufberechtigten den Corona-bedingten Nachfragerückgang nunmehr jedenfalls teilweise ausgleichen.
Seit Zuschlagserteilung und Beginn der Projektdurchführung wurden bislang 2.199 WLAN-Hotspots beauftrag, wovon 1.559 WLAN-Hotspots in Betrieb genommen worden sind (Stand: 16.11.2021). Nachdem zwischenzeitlich Corona-bedingt deutlich weniger Einzelabrufe erfolgten als ursprünglich prognostiziert, sind zuletzt vermehrte Einzelabrufe zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen Nachholeffekt handelt, wobei die Einzelabrufberechtigten den Corona-bedingten Nachfragerückgang nunmehr jedenfalls teilweise ausgleichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlage erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 252-670297 (2021-12-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat,