Rahmenvereinbarung über Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in ganz Hessen

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
— Gemeinden,
— Gemeindeverbände,
— andere Gebietskörperschaften,
— privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-19 Auftragsbekanntmachung
2018-02-23 Ergänzende Angaben
2018-08-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-12-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-08-15 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2018-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funknetz
Referenznummer: 2018/02/19-FB15-01
Kurze Beschreibung:
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services. Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen: — Gemeinden, — Gemeindeverbände, — andere Gebietskörperschaften, — privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funknetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Postleitzahl: 35398
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ekom21.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@ekom21.de 📧
Fax: +49 561204-3115 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3846-286 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-21 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 036-078657
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Die Abgabe elektronischer Angebote (z.B. E-Mail, Telefax, Upload) ist nicht zugelassen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3) der Bekanntmachung) genügen müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem vorgenannten Begleitdokument.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
Mehr anzeigen
Aus der Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt sind neben der ekom21 sämtliche weitere folgende Stellen in Hessen:
— Gemeinden,
— Gemeindeverbände,
— andere Gebietskörperschaften,
— privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen für privatrechtlich organisierte Gesellschaften gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen.
Mehr anzeigen
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür erforderlichen zentralen Services vergeben können. Die Rahmenvereinbarung ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen
Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der Rahmenvereinbarung übersteigen.
Bezugsberechtigt zum Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung sind neben der ekom21 sämtliche weitere sämtliche unter II.1.4) genannte Stellen in Hessen.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist die ekom21. Vertragspartner der im Wege der Einzelabrufe abzuschließenden Verträge sind jeweils und alleine die abrufenden Bezugsberechtigten.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3) der Bekanntmachung).
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der Rahmenvereinbarung übersteigen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für Generalunternehmer.
Mehr anzeigen
1) Angaben zum Unternehmensprofil: Gesellschaftsform; Darstellung der Personalressourcen insgesamt, Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen;
Mehr anzeigen
2) Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular);
3) Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular);
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular);
5) Meldebestätigung nach § 6 TKG;
6) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBL. S. 354 (bereitgestelltes Formular).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für Generalunternehmer.
Mehr anzeigen
1) Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, wobei für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Mindestumsatz von 1 000 000 € nachzuweisen ist;
2) Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
3) Nachweis des Vorliegens einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung;
4) Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen
Mindeststandards: Mindestumsatz von 1 000 000 € für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind in Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit die folgenden Eignungsnachweise zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl für Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften als auch für Generalunternehmer.
Mehr anzeigen
1) Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular);
2) Eigenerklärung sowie geeigneter Nachweis, woraus sich ergibt, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 300 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare WLAN-Hotspots eingerichtet wurden;
3) Eigenerklärung sowie geeigneter Nachweis, woraus sich ergibt, dass aktuell mindestens 100 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare WLAN-Hotspots betrieben werden;
4) Angabe und Darstellung von mindestens 5 vergleichbaren Referenzprojekten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Zu 1: Einrichtung von mindestens 300 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren WLAN-Hotspots in den letzten 3 Jahren;
Zu 2: aktueller Betrieb von mindestens 100 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren WLAN-Hotspots;
Zu 3: mindestens 5 vergleichbare Referenzprojekte.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich u.a. aus dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 – KGRZ Hessen über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“, aus den Ausschreibungsunterlagen, die den Bietern bei der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt werden (herunterzuladen unter: Siehe I.3) sowie aus dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.ekom21.de 🌏
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3846-286 🌏
Postanschrift: Knorrstraße 30
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34134
Kontaktperson: Vergabestelle
Land: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Abgabe elektronischer Angebote (z.B. E-Mail, Telefax, Upload) ist nicht zugelassen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3) der Bekanntmachung) genügen müssen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem vorgenannten Begleitdokument.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 036-078657 (2018-02-19)
Ergänzende Angaben (2018-02-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 040-088141
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 036-078657
ABl. S-Ausgabe: 40
Quelle: OJS 2018/S 040-088141 (2018-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 168-382902
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und der Gesamtwert des Auftrags unter II.1.7 werden zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. § 165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0,01 EUR angegeben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür erforderlichen zentralen Services vergeben werden können. Die Rahmenvereinbarung war Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen
Bezugsberechtigt zum Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung sind neben der ekom21 sämtliche weitere unter II.1.4 genannte Stellen in Hessen.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Ausschreibung der ekom21 über eine Rahmenvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in Hessen“ (herunterzuladen unter: Siehe Abschnitt I.3. der Bekanntmachung).
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-14 📅
Name: IT-Innerebner GmbH
Postanschrift: Bundesstraße 27
Postort: Innsbruck / Neu-Rum
Postleitzahl: 6063
Land: Österreich 🇦🇹
Innsbruck 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen. Eine Nachprüfung ist nicht mehr zulässig.
Quelle: OJS 2018/S 168-382902 (2018-08-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-28 📅
Datum des Beginns: 2018-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 252-670297
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 168-382902
ABl. S-Ausgabe: 252
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung vor und nach der Auftragsänderung erfolgen. Seit Zuschlagserteilung und Beginn der Projektdurchführung wurden bislang 2.199 WLAN-Hotspots beauftrag, wovon 1.559 WLAN-Hotspots in Betrieb genommen worden sind (Stand: 16.11.2021). Nachdem zwischenzeitlich Corona-bedingt deutlich weniger Einzelabrufe erfolgten als ursprünglich prognostiziert, sind zuletzt vermehrte Einzelabrufe zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen Nachholeffekt handelt, wobei die Einzelabrufberechtigten den Corona-bedingten Nachfragerückgang nunmehr jedenfalls teilweise ausgleichen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots in ganz Hessen
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister über Einrichtung und Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden in ganz Hessen sowie über hierfür erforderliche zentrale Services.
-Gemeinden,
-Gemeindeverbände,
-andere Gebietskörperschaften,
-privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet zum 31.12.2021.
Die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung enden spätestens zum 31.12.2024.
Es gibt keine Abrufgarantie, keine Mindestabrufmenge und keine Höchstabrufmenge. Bei Abschluss des Vertrags wie auch bei Bekanntmachung des Auftrags bestand das Vertragsziel darin, ein hessenweites flächendeckendes WLAN-Netz aufzubauen. Insofern wurde prognostiziert, dass ca. 7.103 WLAN-Hotspots errichtet würden. Den teilnehmenden Unternehmen wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens eine ansonsten unverbindliche Anzahl von 4.000 WLAN-Hotspots als verbindliche Kalkulationsgrundlage vorgegeben.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gießen

Auftragsvergabe
Name: IT-INNEREBNER GmbH
Postanschrift: Bundesstraße 25
Postort: Innsbruck
Telefon: +43 512390605 📞
E-Mail: info@innerebner.eu 📧
Internetadresse: www.innerebner.eu 🌏

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung vor und nach der Auftragsänderung erfolgen.
Mehr anzeigen
Seit Zuschlagserteilung und Beginn der Projektdurchführung wurden bislang 2.199 WLAN-Hotspots beauftrag, wovon 1.559 WLAN-Hotspots in Betrieb genommen worden sind (Stand: 16.11.2021). Nachdem zwischenzeitlich Corona-bedingt deutlich weniger Einzelabrufe erfolgten als ursprünglich prognostiziert, sind zuletzt vermehrte Einzelabrufe zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen Nachholeffekt handelt, wobei die Einzelabrufberechtigten den Corona-bedingten Nachfragerückgang nunmehr jedenfalls teilweise ausgleichen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Telefon: +49 6151126601 📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Internetadresse: www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlage erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 252-670297 (2021-12-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 159-453479
ABl. S-Ausgabe: 159

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat,
Quelle: OJS 2022/S 159-453479 (2022-08-15)