Fortsetzung von Ziffer III.1.1:
— Erklärung, ob und ggf. welche Kenntnis darüber besteht, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist;
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde
— Erklärung, dass die im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (siehe Vergabeunterlagen, Anhang B, Anlage 5) aufgeführten Prinzipien eingehalten werden,
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte ArbeitnehmerInnen (AEntG);
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG);
c) sonstige bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen hat und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird;
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren.
a) den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und
b) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Hinweis: Jegliche Kommunikation (insbes. Teilnahmeanträge, Angebote) erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform.
Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst werden Teilnahmeanträge abgefordert. Zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung und Anmeldung auf der e-Vergabeplattform des Auftraggebers erforderlich,
http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Die dort auszuwählende Projektnummer ist: 18FEA32476. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die zugelassenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zu weiteren Einzelheiten siehe die Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen, Anhang A, abrufbar unter
http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Nr. 18FEA32476).
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Jeder Bewerber muss bis spätestens zum 23.4.2018 (12.00 Uhr) alle unter Ziffer III.1.1. bis III.1.4 sowie VI.3 geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform in einem mit Standardsoftware lesbaren Datenformat (z.B. PDF) hinterlegen. Erklärungen/Nachweise sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Zusendung z. B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform des Auftraggebers zu der Projektnr. 18FEA32476 zu hinterlegen. Diese Fragen werden zentral dort beantwortet und sind nur auf der Vergabeplattform (nach erfolgter Registrierung) sichtbar. Fragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmung eine Beantwortung spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Kalendertagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.