Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Das HZB betreibt zwei Forschungsinfrastrukturen. Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wird zum 31.12.2019 beendet. Der Grundantrag auf Stilllegung und Rückbau ist am 24.4.2017 eingereicht worden. Gemäß § 7 Abs. 3 AtG beantragte das HZB die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II einschließlich der Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes bei der Senatsverwaltung Berlin. Im Zuge des Verfahrensfortganges muss dieser Antrag weiter konkretisiert werden. Um diese Anforderungen der Nachbetriebsphase sowie des Stilllegungsverfahrens rechtssicher erfüllen zu können, soll eine anwaltliche Unterstützungsleistung beschafft werden, die das HZB im Bedarfsfall per Einzelabruf beauftragen kann. Gesetzesangaben bzw. Rechtsquellen sind solche des deutschen Rechts.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Juristische Beratung und Vertretung
Kurze Beschreibung:
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Das HZB betreibt zwei Forschungsinfrastrukturen. Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wird zum 31.12.2019 beendet. Der Grundantrag auf Stilllegung und Rückbau ist am 24.4.2017 eingereicht worden. Gemäß § 7 Abs. 3 AtG beantragte das HZB die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II einschließlich der Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes bei der Senatsverwaltung Berlin. Im Zuge des Verfahrensfortganges muss dieser Antrag weiter konkretisiert werden. Um diese Anforderungen der Nachbetriebsphase sowie des Stilllegungsverfahrens rechtssicher erfüllen zu können, soll eine anwaltliche Unterstützungsleistung beschafft werden, die das HZB im Bedarfsfall per Einzelabruf beauftragen kann. Gesetzesangaben bzw. Rechtsquellen sind solche des deutschen Rechts.
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Das HZB betreibt zwei Forschungsinfrastrukturen. Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wird zum 31.12.2019 beendet. Der Grundantrag auf Stilllegung und Rückbau ist am 24.4.2017 eingereicht worden. Gemäß § 7 Abs. 3 AtG beantragte das HZB die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II einschließlich der Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes bei der Senatsverwaltung Berlin. Im Zuge des Verfahrensfortganges muss dieser Antrag weiter konkretisiert werden. Um diese Anforderungen der Nachbetriebsphase sowie des Stilllegungsverfahrens rechtssicher erfüllen zu können, soll eine anwaltliche Unterstützungsleistung beschafft werden, die das HZB im Bedarfsfall per Einzelabruf beauftragen kann. Gesetzesangaben bzw. Rechtsquellen sind solche des deutschen Rechts.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Juristische Beratung und Vertretung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://www.subreport.de/ und laden sich die Unterlagen für das Vergabeverfahren unter der Nummer E29587811 herunter.
Ihre Registrierung gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung relevanten Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten.
Sofern Sie bereit sind, die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zu erbringen, erbitten wir dazu Ihr verbindliches Angebot in ausschließlich elektronischer Form. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Angaben zu Gesetzen bzw. Rechtsquellen sowie daraus resultierende Anforderungen an die Qualifikation des Personals sich auf deutsches Recht beziehen.
Laden Sie Ihr Angebot bei www. supreport.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Eingangsdatum) hoch. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Dem Angebot ist das beiliegende Angebotsschreiben (Formblatt 633) vollständig ausgefüllt sowie alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise in der jeweilig erforderlichen Form beizufügen. Das Angebotsschreiben ist separat hochzuladen. Alle anderen Dokumente bitten wir Sie als ZIP-Archiv hochzuladen. Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform.
Anmerkungen oder Fragen senden Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform unter Menüpunkt „Nachrichten (Bieterkommunikation)“ in Subreport Elvis.
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Sofern Sie bereit sind, die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zu erbringen, erbitten wir dazu Ihr verbindliches Angebot in ausschließlich elektronischer Form. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Angaben zu Gesetzen bzw. Rechtsquellen sowie daraus resultierende Anforderungen an die Qualifikation des Personals sich auf deutsches Recht beziehen.
Laden Sie Ihr Angebot bei www. supreport.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Eingangsdatum) hoch. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Dem Angebot ist das beiliegende Angebotsschreiben (Formblatt 633) vollständig ausgefüllt sowie alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise in der jeweilig erforderlichen Form beizufügen. Das Angebotsschreiben ist separat hochzuladen. Alle anderen Dokumente bitten wir Sie als ZIP-Archiv hochzuladen. Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform.
Anmerkungen oder Fragen senden Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform unter Menüpunkt „Nachrichten (Bieterkommunikation)“ in Subreport Elvis.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Um Strukturen und Prozesse in Materialien zu untersuchen, betreibt das HZB zwei Forschungsinfrastrukturen, die u. a. von rund 3 000 Messgästen aus aller Welt genutzt werden – die Neutronenquelle BER II und die Synchrotronstrahlungsquelle BESSY II. Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wird zum 31.12.2019 beendet. Der Grundantrag auf Stilllegung und Rückbau ist am 24.4.2017 eingereicht worden. Gemäß § 7 Abs. 3 AtG beantragte das HZB die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II einschließlich der Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes bei der Senatsverwaltung Berlin. Im Zuge des Verfahrensfortganges muss dieser Antrag weiter konkretisiert werden. Hierzu bedarf es neben technischen Unterlagen und Dokumentationen zudem der Auslegung der für die Stilllegung maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, wie bspw. dem Atomgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen und der Strahlenschutzverordnung. Um diese Anforderungen der Nachbetriebsphase sowie des Stilllegungsverfahrens rechtssicher erfüllen zu können, soll eine anwaltliche Unterstützungsleistung beschafft werden, die das HZB im Bedarfsfall bei Fragen hinsichtlich der weiteren Detaillierung der Antragsunterlagen, der Nutzung der am HZB befindlichen Infrastrukturen, der Wechselwirkungen zur Betriebsgenehmigung sowie der Möglichkeiten der Nutzung von zur Verfügung stehenden Ermessensspielräumen per Einzelabruf beauftragen kann. Zudem soll gegebenenfalls eine gerichtliche Vertretung per Einzelabtrag beauftragt werden können.
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Um Strukturen und Prozesse in Materialien zu untersuchen, betreibt das HZB zwei Forschungsinfrastrukturen, die u. a. von rund 3 000 Messgästen aus aller Welt genutzt werden – die Neutronenquelle BER II und die Synchrotronstrahlungsquelle BESSY II. Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wird zum 31.12.2019 beendet. Der Grundantrag auf Stilllegung und Rückbau ist am 24.4.2017 eingereicht worden. Gemäß § 7 Abs. 3 AtG beantragte das HZB die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II einschließlich der Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes bei der Senatsverwaltung Berlin. Im Zuge des Verfahrensfortganges muss dieser Antrag weiter konkretisiert werden. Hierzu bedarf es neben technischen Unterlagen und Dokumentationen zudem der Auslegung der für die Stilllegung maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, wie bspw. dem Atomgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen und der Strahlenschutzverordnung. Um diese Anforderungen der Nachbetriebsphase sowie des Stilllegungsverfahrens rechtssicher erfüllen zu können, soll eine anwaltliche Unterstützungsleistung beschafft werden, die das HZB im Bedarfsfall bei Fragen hinsichtlich der weiteren Detaillierung der Antragsunterlagen, der Nutzung der am HZB befindlichen Infrastrukturen, der Wechselwirkungen zur Betriebsgenehmigung sowie der Möglichkeiten der Nutzung von zur Verfügung stehenden Ermessensspielräumen per Einzelabruf beauftragen kann. Zudem soll gegebenenfalls eine gerichtliche Vertretung per Einzelabtrag beauftragt werden können.
Gesetzesangaben bzw. Rechtsquellen sind solche des deutschen Rechts.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Rahmenvertrages kann zweimal um jeweils 24 Monate verlängert werden. Insgesamt kann der Rahmenvertrag daher um 48 Monate verlängert werden. Zur Wirksamkeit einer Verlängerung ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Einverständnis beider Vertragsparteien erforderlich.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages kann zweimal um jeweils 24 Monate verlängert werden. Insgesamt kann der Rahmenvertrag daher um 48 Monate verlängert werden. Zur Wirksamkeit einer Verlängerung ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Einverständnis beider Vertragsparteien erforderlich.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Rahmenvertrages kann zweimal um jeweils 24 Monate verlängert werden. Insgesamt kann der Rahmenvertrag daher um 48 Monate verlängert werden. Zur Wirksamkeit einer Verlängerung ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Einverständnis beider Vertragsparteien erforderlich.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages kann zweimal um jeweils 24 Monate verlängert werden. Insgesamt kann der Rahmenvertrag daher um 48 Monate verlängert werden. Zur Wirksamkeit einer Verlängerung ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Einverständnis beider Vertragsparteien erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin (Berlin)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB,
— Anti-Sekten-Erklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der Kanzlei,
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
— Eigenerklärung zur Konfliktprüfung gemäß § 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Rechtsdienstleistungsgesetz
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Aufgrund der überlangen Verfahrenszeiten eines Stilllegungsverfahrens nach AtomG sowie der inhaltichen Spezialität eines Stillegungsverfahrens mit seinen Begleitverfahren ist es angezeigt und erforderlich, dass die Maßnahme der Vorbereitung der Stilllegung sowie die Stilllegung selbst durch eine kontinuierliche rechtliche Beratung sichergestellt wird.
Aufgrund der überlangen Verfahrenszeiten eines Stilllegungsverfahrens nach AtomG sowie der inhaltichen Spezialität eines Stillegungsverfahrens mit seinen Begleitverfahren ist es angezeigt und erforderlich, dass die Maßnahme der Vorbereitung der Stilllegung sowie die Stilllegung selbst durch eine kontinuierliche rechtliche Beratung sichergestellt wird.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Aufgrund der überlangen Verfahrenszeiten eines Stilllegungsverfahrens nach AtomG sowie der inhaltichen Spezialität eines Stillegungsverfahrens mit seinen Begleitverfahren ist es angezeigt und erforderlich, dass die Maßnahme der Vorbereitung der Stilllegung sowie die Stilllegung selbst durch eine kontinuierliche rechtliche Beratung sichergestellt wird.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Aufgrund der überlangen Verfahrenszeiten eines Stilllegungsverfahrens nach AtomG sowie der inhaltichen Spezialität eines Stillegungsverfahrens mit seinen Begleitverfahren ist es angezeigt und erforderlich, dass die Maßnahme der Vorbereitung der Stilllegung sowie die Stilllegung selbst durch eine kontinuierliche rechtliche Beratung sichergestellt wird.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB)
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29587811🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://www.subreport.de/ und laden sich die Unterlagen für das Vergabeverfahren unter der Nummer E29587811 herunter.
Ihre Registrierung gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung relevanten Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten.
Sofern Sie bereit sind, die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zu erbringen, erbitten wir dazu Ihr verbindliches Angebot in ausschließlich elektronischer Form. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Angaben zu Gesetzen bzw. Rechtsquellen sowie daraus resultierende Anforderungen an die Qualifikation des Personals sich auf deutsches Recht beziehen.
Sofern Sie bereit sind, die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zu erbringen, erbitten wir dazu Ihr verbindliches Angebot in ausschließlich elektronischer Form. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Angaben zu Gesetzen bzw. Rechtsquellen sowie daraus resultierende Anforderungen an die Qualifikation des Personals sich auf deutsches Recht beziehen.
Laden Sie Ihr Angebot bei www. supreport.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Eingangsdatum) hoch. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Dem Angebot ist das beiliegende Angebotsschreiben (Formblatt 633) vollständig ausgefüllt sowie alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise in der jeweilig erforderlichen Form beizufügen. Das Angebotsschreiben ist separat hochzuladen. Alle anderen Dokumente bitten wir Sie als ZIP-Archiv hochzuladen. Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform.
Laden Sie Ihr Angebot bei www. supreport.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Eingangsdatum) hoch. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Dem Angebot ist das beiliegende Angebotsschreiben (Formblatt 633) vollständig ausgefüllt sowie alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise in der jeweilig erforderlichen Form beizufügen. Das Angebotsschreiben ist separat hochzuladen. Alle anderen Dokumente bitten wir Sie als ZIP-Archiv hochzuladen. Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform.
Anmerkungen oder Fragen senden Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform unter Menüpunkt „Nachrichten (Bieterkommunikation)“ in Subreport Elvis.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden (§ 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden (§ 160 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 158-362328 (2018-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Das HZB betreibt 2 Forschungsinfrastrukturen. Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wird zum 31.12.2019 beendet. Der Grundantrag auf Stilllegung und Rückbau ist am 24.4.2017 eingereicht worden. Gemäß § 7 Abs. 3 AtG beantragte das HZB die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II einschließlich der Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes bei der Senatsverwaltung Berlin. Im Zuge des Verfahrensfortganges muss dieser Antrag weiter konkretisiert werden. Um diese Anforderungen der Nachbetriebsphase sowie des Stilllegungsverfahrens rechtssicher erfüllen zu können, soll eine anwaltliche Unterstützungsleistung beschafft werden, die das HZB im Bedarfsfall per Einzelabruf beauftragen kann. Gesetzesangaben bzw. Rechtsquellen sind solche des deutschen Rechts.
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Das HZB betreibt 2 Forschungsinfrastrukturen. Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wird zum 31.12.2019 beendet. Der Grundantrag auf Stilllegung und Rückbau ist am 24.4.2017 eingereicht worden. Gemäß § 7 Abs. 3 AtG beantragte das HZB die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II einschließlich der Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes bei der Senatsverwaltung Berlin. Im Zuge des Verfahrensfortganges muss dieser Antrag weiter konkretisiert werden. Um diese Anforderungen der Nachbetriebsphase sowie des Stilllegungsverfahrens rechtssicher erfüllen zu können, soll eine anwaltliche Unterstützungsleistung beschafft werden, die das HZB im Bedarfsfall per Einzelabruf beauftragen kann. Gesetzesangaben bzw. Rechtsquellen sind solche des deutschen Rechts.
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Um Strukturen und Prozesse in Materialien zu untersuchen, betreibt das HZB 2 Forschungsinfrastrukturen, die u. a. von rund 3 000 Messgästen aus aller Welt genutzt werden – die Neutronenquelle BER II und die Synchrotronstrahlungsquelle BESSY II. Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wird zum 31.12.2019 beendet. Der Grundantrag auf Stilllegung und Rückbau ist am 24.4.2017 eingereicht worden. Gemäß § 7 Abs. 3 AtG beantragte das HZB die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II einschließlich der Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes bei der Senatsverwaltung Berlin. Im Zuge des Verfahrensfortganges muss dieser Antrag weiter konkretisiert werden. Hierzu bedarf es neben technischen Unterlagen und Dokumentationen zudem der Auslegung der für die Stilllegung maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, wie bspw. dem Atomgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen und der Strahlenschutzverordnung. Um diese Anforderungen der Nachbetriebsphase sowie des Stilllegungsverfahrens rechtssicher erfüllen zu können, soll eine anwaltliche Unterstützungsleistung beschafft werden, die das HZB im Bedarfsfall bei Fragen hinsichtlich der weiteren Detaillierung der Antragsunterlagen, der Nutzung der am HZB befindlichen Infrastrukturen, der Wechselwirkungen zur Betriebsgenehmigung sowie der Möglichkeiten der Nutzung von zur Verfügung stehenden Ermessensspielräumen per Einzelabruf beauftragen kann. Zudem soll gegebenenfalls eine gerichtliche Vertretung per Einzelabtrag beauftragt werden können.
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) ist ein rechtlich unabhängiges Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Um Strukturen und Prozesse in Materialien zu untersuchen, betreibt das HZB 2 Forschungsinfrastrukturen, die u. a. von rund 3 000 Messgästen aus aller Welt genutzt werden – die Neutronenquelle BER II und die Synchrotronstrahlungsquelle BESSY II. Der Betrieb des Forschungsreaktors BER II wird zum 31.12.2019 beendet. Der Grundantrag auf Stilllegung und Rückbau ist am 24.4.2017 eingereicht worden. Gemäß § 7 Abs. 3 AtG beantragte das HZB die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II einschließlich der Entlassung aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes bei der Senatsverwaltung Berlin. Im Zuge des Verfahrensfortganges muss dieser Antrag weiter konkretisiert werden. Hierzu bedarf es neben technischen Unterlagen und Dokumentationen zudem der Auslegung der für die Stilllegung maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, wie bspw. dem Atomgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen und der Strahlenschutzverordnung. Um diese Anforderungen der Nachbetriebsphase sowie des Stilllegungsverfahrens rechtssicher erfüllen zu können, soll eine anwaltliche Unterstützungsleistung beschafft werden, die das HZB im Bedarfsfall bei Fragen hinsichtlich der weiteren Detaillierung der Antragsunterlagen, der Nutzung der am HZB befindlichen Infrastrukturen, der Wechselwirkungen zur Betriebsgenehmigung sowie der Möglichkeiten der Nutzung von zur Verfügung stehenden Ermessensspielräumen per Einzelabruf beauftragen kann. Zudem soll gegebenenfalls eine gerichtliche Vertretung per Einzelabtrag beauftragt werden können.