Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) verfügt über eine Ministeriumshomepage, rund 25 Fach- und Themenportale sowie 28 Webseiten der bayerischen Auslandsrepräsentanzen (vgl. Webseitenarchitektur des StMWi), die in eine Dachmarkenstrategie integriert sind. Zudem nutzt das StMWi themenspezifische Newsletter (u. a. Taskforce Netzausbau, Gründerland Bayern), Blogs und Social-Media.
Um dem Informationsauftrag staatlicher Öffentlichkeitsarbeit gerecht zu werden, sollen die Inhalte des StMWi im Rahmen der Online-Kommunikation modern, zielgruppengerecht, visuell ansprechend, interaktiv und ganzheitlich kommuniziert werden. Daher müssen die Online-Kommunikationsmaßnahmen des StMWi permanent weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag für Beratungs-, Konzeptions-, Design- und Redaktionsleistungen für die Online-Kommunikation des StMWi geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag für Beratungs-, Konzeptions-, Design- und Redaktionsleistungen für die Online-Kommunikation des StMWi
2018FDI000002”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) verfügt über eine Ministeriumshomepage, rund 25 Fach- und Themenportale...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) verfügt über eine Ministeriumshomepage, rund 25 Fach- und Themenportale sowie 28 Webseiten der bayerischen Auslandsrepräsentanzen (vgl. Webseitenarchitektur des StMWi), die in eine Dachmarkenstrategie integriert sind. Zudem nutzt das StMWi themenspezifische Newsletter (u. a. Taskforce Netzausbau, Gründerland Bayern), Blogs und Social-Media.
Um dem Informationsauftrag staatlicher Öffentlichkeitsarbeit gerecht zu werden, sollen die Inhalte des StMWi im Rahmen der Online-Kommunikation modern, zielgruppengerecht, visuell ansprechend, interaktiv und ganzheitlich kommuniziert werden. Daher müssen die Online-Kommunikationsmaßnahmen des StMWi permanent weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag für Beratungs-, Konzeptions-, Design- und Redaktionsleistungen für die Online-Kommunikation des StMWi geschlossen werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) verfügt derzeit über eine Ministeriumshomepage sowie rund 25 Fach- und Themenportale (vgl. Webseitenarchitektur des StMWi). Das Portfolio des StMWi umfasst Online-Auftritte zu wirtschaftspolitischen Schwerpunktthemen wie Energie, Mittelstand, Außenwirtschaft und der Gründerszene, zu Förderprogrammen (z. B. Digitalbonus Bayern) und Wettbewerben (z. B. Innovations-, Staatspreis) sowie zu Veranstaltungen (z. B. Sonderausstellung anlässlich des Jubiläumsjahres „100 Jahre Freistaat Bayern“ in Glentleiten). Zudem betreibt das StMWi etwa 28 Webseiten der bayerischen Auslandsrepräsentanzen. Alle Webangebote des Ministeriums wurden in eine Dachmarkenstrategie integriert (vgl. Online-Styleguide des StMWi; Corporate Design Manual des StMWi).
Zusätzlich zu den Internetauftritten nutzt das StMWi im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit themenspezifische Newsletter (u. a. Taskforce Netzausbau, Gründerland Bayern), Blogs und Social-Media-Kampagnen.
Das bestehende Webangebot des StMWi soll laufend aktualisiert, überarbeitet, neugestaltet und ausgebaut werden. Dies kann neben der Entwicklung neuer Webseiten sowie Online-, E-Mail- und Social-Media-Marketing-Instrumente, die Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmaßnahmen umfassen.
Die vom Auftragnehmer durchzuführenden Leistungen betreffen Beratung und Konzeption zur Online-Kommunikation sowie im Einzelnen zu Online-, E-Mail- und Social-Media-Marketing. Leistungen im Bereich Webdesign und der Layout-Gestaltung sowie die Erzeugung von Content in textlicher, bildlicher oder multimedialer Form für bestehende und neue Online-Kommunikationsmaßnahmen des StMWi sind ebenfalls Bestandteil des Auftrags.
Zu erbringende Leistungen werden in Form von Einzelbeauftragungen abgerufen. Die Einzelbeauftragung von Projekten umfasst die gesamte Bandbreite der Beratung mit Zielgruppenanalyse, Planung und Briefing sowie Projektkoordination, Konzeptentwicklung und die Erstellung und Abstimmung von Wireframes/Mock-Ups/Demos sowie visueller und redaktioneller Inhalte mit dem StMWi und ggf. weiteren involvierten Parteien wie auch die Überarbeitung auf Basis von Feedbackschleifen bis hin zur Bereitstellung und Abnahme des Materials nach den Maßgaben des StMWi. Auch die Einholung und Abklärung von Nutzungsrechten bei Fremdmaterial oder die Recherche und der Zukauf von Stock-Material können notwendig werden und müssen vom Dienstleister erbracht werden. Bei umfangreichen Projekten können zudem die Erstellung von Kommunikations- und Redaktionsplänen, Leitfäden sowie Vor-Ort-Termine im StMWi für Brainstormings, Besprechungen oder Präsentationen erforderlich sein.
Es wird ein Rahmenvertragspartner mit Erfahrung mit vergleichbar komplexen Projekten (z. B. Dachmarkenstrategie) in der Online-Kommunikation öffentlicher Auftraggeber bzw. mit Wirtschaftsbezug gesucht.
Der Abruf von Beratungs- und Konzeptionsleistungen, Leistungen im Bereich Webdesign und Layout-Gestaltung sowie im Bereich Content-Erzeugung erfolgt auf Basis von Stundensätzen projektbezogen durch Erteilung von Einzelaufträgen mit Vorab-Kalkulation eines Angebots gemäß dem vereinbarten Preisblatt und nach Freigabe des StMWi.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-18 📅
Datum des Endes: 2020-12-20 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Maximale Anzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge fünf bis sieben Teilnehmer auswählen und bis zum 26.11.2018 zur Abgabe eines...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge fünf bis sieben Teilnehmer auswählen und bis zum 26.11.2018 zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die oben genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung anhand der vorgelegten Referenzen insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird.
Dabei werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt:
a) Thematische Vergleichbarkeit der in den Referenzen dargestellten Projekte mit dem vorliegenden Auftrag (zu 25 %);
b) Konzeptionelle (zu 25 %), technische (zu 25 %) und stilistische (zu 25 %) Ausgestaltung der in den Referenzen dargestellten Projekte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare").
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare"):
— Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens,
— Darstellung des Leistungs- und Kundenspektrums des Unternehmens,
— Angaben über den Jahresumsatz des Bieters (in EUR) während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angaben über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle drei Geschäftsjahre tätig sind: Die Angaben zu den Jahresumsätzen sind ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare").
— Vorlage von mindestens 3 Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Beratung und Konzeption zur Online-Kommunikation, Online-, E-Mail- und Social-Media-Marketing; Web-Design und Layoutgestaltung; Content) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
– Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten,
– inhaltliche Darstellung des Projekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung,
– Erbringungszeitpunkt,
– Wert der Leistung in EUR,
– Aussagekräftiges Ansichtsmaterial,
— Angabe des Personals, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören oder nicht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Vorlage von mindestens 3 Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Beratung und Konzeption zur Online-Kommunikation, Online-, E-Mail-...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vorlage von mindestens 3 Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Beratung und Konzeption zur Online-Kommunikation, Online-, E-Mail- und Social-Media-Marketing; Web-Design und Layoutgestaltung; Content) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-02
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-11-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter...”
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter „Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte „Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 19.10.2018, 12.00 Uhr über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Weiteres Vorgehen
Die Vergabeunterlagen werden am 26.11.2018 an die ausgewählten Bewerber versandt.
Die Angebote sind bis spätestens 7.1.2019, 12.00 Uhr abzugeben.
Bindefrist des Angebotes dauert bis zum 18.3.2019.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 180-408244 (2018-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 810 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 180-408244
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvertrag für Beratungs-, Konzeptions-, Design- und Redaktionsleistungen für die Online-Kommunikation des StMWi”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: init AG
Postanschrift: Köpenicker Straße 9
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 810 000 💰
“A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter...”
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter „Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte „Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare" vom Jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 19.10.2018, 12 Uhr über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Weiteres Vorgehen
Die Vergabeunterlagen werden am 26.11.2018 an die ausgewählten Bewerber versandt.
Die Angebote sind bis spätestens 7.1.2019, 12 Uhr abzugeben.
Bindefrist des Angebotes dauert bis zum 18.3.2019.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit;
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 062-144510 (2019-03-25)