Rahmenvertrag für einen Warenkorb für IP Sonderdienste für die Polizei Sachsen

Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum

In der „Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der Polizei als Teil der Inneren Sicherheit“ vom 30.11.2016 wird die Schaffung einer gemeinsamen, modernen und einheitlichen Informationsarchitektur gefordert, um den stetig ansteigenden Sicher-heitsanforderungen gerecht zu werden. Die grundsätzlichen Richtlinien enthalten.
Die dauerhafte Verfügbarkeit des Informationszugriffes für jede Polizistin und jeden.
Polizisten,
Eine kontinuierliche Fortentwicklung der Informationstechnologie sowie.
Eine Standardisierung der IT-Anwendungen übergreifend für Bund und Länder.
In der gesamten IP-Infrastruktur der Polizei Sachsen erfolgt grundsätzlich eine landesweit einheitliche Integration der IP-Sonderdienste für die Kommunikation der Intercom-Systeme, der Systeme zur Video-Objektüberwachung und der Systeme zum Gefahren-Management. Dazu zählt ebenfalls eine einheitliche Integration der Systeme zur Medien-wiedergabe und Mediensteuerung. Die aktuelle LAN/WAN-Infrastruktur und die Sprach-kommunikation der sächsischen Polizei basiert aktuell fast ausschließlich auf Produkten des Herstellers Cisco.
Beschaffungsmaßnahmen für die LAN/WAN Infrastruktur sowie für die Komponenten der IP-Sonderdienste erfolgten bisher über den Rahmenvertrag des SID. Mit Auslaufen des Vertrages zum SVN 1.0 (zum 31.5.2018) steht diese Möglichkeit der Beschaffung nicht mehr zur Verfügung. Ein Folgevertrag des SID ist nicht geplant, so dass das PVA dieses Vergabeverfahren mit einer Abrufoption für die beteiligten Staatsbehörden SIB und LIT durchführen muss.
Das Polizeiverwaltungsamt beabsichtigt, einen eigenen Rahmenvertrag auszuschreiben und diesen dem Staatsbetrieb Sächsisches Bau- und Immobilienmanagement und der Leitstelle für Informationstechnologie der Sächsischen Justiz zu öffnen (Abrufberechtigung für SIB und LIT).
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Hardware, Dienstleistun-gen, wie hardwarenahe Dienstleistungen (Installation und Konfiguration), Wartung und Service, produktbezogene Schulungen sowie Instandsetzung im Störfall.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-17 Auftragsbekanntmachung
2018-09-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldebedarf
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldebedarf 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Str. 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34149480 📞
Fax: +49 3414948200 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 094-214475
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der „Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der Polizei als Teil der Inneren Sicherheit“ vom 30.11.2016 wird die Schaffung einer gemeinsamen, modernen und einheitlichen Informationsarchitektur gefordert, um den stetig ansteigenden Sicher-heitsanforderungen gerecht zu werden. Die grundsätzlichen Richtlinien enthalten.
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Die dauerhafte Verfügbarkeit des Informationszugriffes für jede Polizistin und jeden.
Polizisten,
Eine kontinuierliche Fortentwicklung der Informationstechnologie sowie.
Eine Standardisierung der IT-Anwendungen übergreifend für Bund und Länder.
In der gesamten IP-Infrastruktur der Polizei Sachsen erfolgt grundsätzlich eine landesweit einheitliche Integration der IP-Sonderdienste für die Kommunikation der Intercom-Systeme, der Systeme zur Video-Objektüberwachung und der Systeme zum Gefahren-Management. Dazu zählt ebenfalls eine einheitliche Integration der Systeme zur Medien-wiedergabe und Mediensteuerung. Die aktuelle LAN/WAN-Infrastruktur und die Sprach-kommunikation der sächsischen Polizei basiert aktuell fast ausschließlich auf Produkten des Herstellers Cisco.
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Beschaffungsmaßnahmen für die LAN/WAN Infrastruktur sowie für die Komponenten der IP-Sonderdienste erfolgten bisher über den Rahmenvertrag des SID. Mit Auslaufen des Vertrages zum SVN 1.0 (zum 31.5.2018) steht diese Möglichkeit der Beschaffung nicht mehr zur Verfügung. Ein Folgevertrag des SID ist nicht geplant, so dass das PVA dieses Vergabeverfahren mit einer Abrufoption für die beteiligten Staatsbehörden SIB und LIT durchführen muss.
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Das Polizeiverwaltungsamt beabsichtigt, einen eigenen Rahmenvertrag auszuschreiben und diesen dem Staatsbetrieb Sächsisches Bau- und Immobilienmanagement und der Leitstelle für Informationstechnologie der Sächsischen Justiz zu öffnen (Abrufberechtigung für SIB und LIT).
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Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Hardware, Dienstleistun-gen, wie hardwarenahe Dienstleistungen (Installation und Konfiguration), Wartung und Service, produktbezogene Schulungen sowie Instandsetzung im Störfall.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: B3556

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftragnehmer muss in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung muss eingehalten sein.
Das Unternehmen muss versichern, dass keine zwingenden Ausschlussgründe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen (gem. § 123 GWB) vorliegen. Ebenso dürfen keine fakultativen Ausschlussgründe (gem. § 124 GWB) vorliegen.
Maßnahmen der Selbstreinigung (gem. § 125 GWB) müssen nachgewiesen werden.
Nach Aufforderung muss der Auftraggeber den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nachweisen. Die Angaben sind durch Abgabe einer Eigenerklärung zu versichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden (Abgabe einer Eigenerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Durch den Auftragnehmer muss eine deutschsprachige Vertragsabwicklung garantiert werden.
2) Es werden Nachweise gefordert, die die berufliche Befähigung zur Leistungserbringung belegen. Es sind insbesondere Referenzen zu ausgeübten Tätigkeiten zu erbringen.
3) Erfüllung der technischen Grundanforderungen gemäß Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb.
Mindeststandards:
1) Mindestens 50 % der Mitarbeiter beherrschen sicher Deutsch als Geschäftssprache (entweder als Muttersprache oder mit Nachweis Deutsches Sprachdiplom Niveau B1).
2) Mindestens 2 Referenzen.
3) Alle
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Die vorgesehenen Mitarbeiter müssen bereits mit Beginn der Tätigkeit eine erfolgte Sicherheitsüberprüfung nach Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG (mind. SÜ1) oder gleichwertig (d. h. nach den Vorgaben anderer deutscher Bundesländer oder der Bundesrepublik Deutschland) vorlegen können, da der Einsatz unmittelbar nach dem Abruf erfolgen kann.
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Alle für die Auftragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter müssen sich schriftlich bereit erklärt haben, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach SächsSÜG oder einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das LKA Sachsen zu unterziehen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 7
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-06-29 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (Summe Einzelpreise) (60)
2. Konzeptaufgabe (Bestandteil der Verhandlungsstufe) (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de 🌏
Name: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Straße 35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Kontaktperson: Die Unterlagen können nur im Internet angefordert werden.
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770 📞
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2018/S 094-214475 (2018-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 184-417566
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 094-214475
ABl. S-Ausgabe: 184

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DED

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 2. Konzeptaufgabe (Bestandteil der (40)

Auftragsvergabe
Name: Siemens AG
Postanschrift: Washingtonstr. 16/16a
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 184-417566 (2018-09-21)