Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die einzusetzenden Berater müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1) Fachliche Mindestanforderungen
— akkreditierter Bachelor- oder gleichwertiger Studienabschluss im Bereich Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbar,
— Kenntnisse der Rechtsgrundlage im Beschaffungswesen (u. a. EU-Richtlinien, GWB, VgV, UVgO, VOB) sowie im kaufmännischen/vergaberelevanten Vertragsrecht (z. B. BGB, AGBG, EVB-IT),
— Kenntnisse über die Vergabeprozesse bei öffentlichen Auftraggebern,
— Erfahrung als Senior-Consultant in der Öffentlichen Auftragsvergabe (selbständige Durchführung von Vergabeverfahren).
(2) allgemeine Anforderungen
— Fähigkeit, auch unter hoher Belastung qualitativ hochwertige und termingerechte Arbeitsergebnisse zu erzielen,
— Fähigkeit, Sachverhalte prägnant und verständlich darzustellen,
— gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift (deutsch),
— englische Sprachkenntnisse,
— Analytische und konzeptionelle Fähigkeiten, Verantwortungsbewusstsein und sicheres Auftreten,
— schnelle Auffassungsgabe,
— hohe Service- und Kundenorientierung,
— Verhandlungsgeschick auf allen Geschäftsebenen,
— gute MS-Office-Kenntnisse.