Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag Konzeption und Gestaltung von Medien sowie Fortentwicklung des Webauftritts
2018_119_CS”
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages für die Konzeption und Gestaltung von Medien sowie Fortentwicklung des Webauftritts”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Website-Gestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48149 Münster
Beschreibung der Beschaffung:
“Die WWU sucht eine Partneragentur für die Konzeption und Gestaltung von Medien sowie die Fortentwicklung des Webauftritts (z. B. klassische Publikationen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die WWU sucht eine Partneragentur für die Konzeption und Gestaltung von Medien sowie die Fortentwicklung des Webauftritts (z. B. klassische Publikationen, Print- und Infomedien, Präsentationsmedien, Webauftritt, Mitarbeiterportal, Layout-Elemente usw.). Ziel des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die Bedingungen für den Abruf von Einzelaufträgen festlegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag läuft für 3 Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber diesen nicht rechtzeitig kündigt.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Begrenzung Teilnehmer:
Auf Basis der eingereichten Unterlagen werden gemäß §51 VgV 3 bis 5 Unternehmen ausgewählt, die zur zweiten Stufe des Verfahrens...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Begrenzung Teilnehmer:
Auf Basis der eingereichten Unterlagen werden gemäß §51 VgV 3 bis 5 Unternehmen ausgewählt, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Basis für die Auswahl ist die gewichtete Gesamtpunktzahl, die der jeweilige Teilnahmeantrag auf Basis der Auswahlkriterien erreicht. Im seltenen Falle, dass Teilnahmeanträge dieselbe gewichtete Gesamtpunktzahl erreichen, entscheidet das Los. Teilnahmeanträge, die auszuschließen sind (z. B. weil Ausschlusskriterien nicht erfüllt werden), kommen nicht in die zweite Stufe des Verfahrens.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 EU)
Vorlage einer Liquiditätserklärung/Kreditwürdigkeitserklärung durch die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 EU)
Vorlage einer Liquiditätserklärung/Kreditwürdigkeitserklärung durch die Hausbank/Kreditinstitut auf Geschäftsbogen des Instituts, nicht älter als 6 Monate; es werden ausdrücklich keine konkreten Kontoinformationen (wie z. B. Kontostände, Kreditlinien usw.) gefordert, sondern das Institut bestätigt die Bankverbindung und geht allgemein auf diese ein (seit wann besteht die Bankverbindung, werden Verbindlichkeiten bedient usw.).
Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Deckungssumme als gefordert, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können. Gefordert werden folgende Deckungssummen: Mindestens 500 000 EUR jeweils für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden erfolgen (somit Minimum 1 Mio. EUR p. a.).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen im Bedarfsfall:
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (531 bzw. 531 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen im Bedarfsfall:
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (531 bzw. 531 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (532 bzw. 532 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe (533 bzw. 533 EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-17
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-01-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW...”
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet und zur Verfügung gestellt haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYY57
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/4111691📞
Fax: +49 251/4112165 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/4111691📞
Fax: +49 251/4112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/4111691📞
Fax: +49 251/4112165 📠
Quelle: OJS 2018/S 232-530455 (2018-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages für die Konzeption und Gestaltung von Medien sowie Fortentwicklung des Webauftritts.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unternehmenspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kreativaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Preis (Gewichtung): 35.00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 232-530455
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe GUCC GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GUCC GmbH
Postanschrift: Hafenweg 22
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYY4K
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 071-168480 (2019-04-08)