Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Susanne Pfeifer
Telefon: +49 619679-1169📞
E-Mail: susanne.pfeifer@giz.de📧
Fax: +49 619679-801169 📠
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: www.giz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Werbemittel, Aktenzeichen beim Auftraggeber: 7200065473
Produkte/Dienstleistungen: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung, Lagerung und Auslieferung von Werbemitteln”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 107-243417
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-07-10 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2018-07-19 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-07-11 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-07-20 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2018/S 133-302805 (2018-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-17)
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 664 250 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informations- und Werbeerzeugnisse📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung, Lagerung und Auslieferung von Werbemitteln” Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Während der Laufzeit des Rahmenvertrages können einvernehmlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber weitere erforderlichen Produkte zusätzlich...”
Beschreibung der Optionen
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages können einvernehmlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber weitere erforderlichen Produkte zusätzlich aufgenommen werden, um geänderte Bedarfe oder erkannte zusätzliche Bedarfe im Umfeld des Rahmenvertrages hierüber abdecken zu können.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 107-243417
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag Werbemittel, Aktenzeichen beim Auftraggeber: 7200065473
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PPPP Service & Verlag, Norbert Wege e.K.
Postanschrift: Römershäuser Straße 2
Postort: Gladenbach
Postleitzahl: 35075
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Marburg-Biedenkopf🏙️
URL: www.pppp-verlag.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 664 250 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 179-405489 (2018-09-17)