Rahmenvertrag zur technischen Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren für IKT-Leistungen in der Bundesverwaltung
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren für IKT-Leistungen in der Bundesverwaltung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-04.
Auftragsbekanntmachung (2018-09-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB)
Telefon: +49 228996103535📞
E-Mail: zib@bescha.bund.de📧
Fax: +49 228996103537 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.bescha.bund.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=213920🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur technischen Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren für...”
Titel
Rahmenvertrag zur technischen Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren für IKT-Leistungen in der Bundesverwaltung
ZIB 12.11 - 9903/18/VV: 1
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Produkte/Dienstleistungen: Beschaffungsberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren für...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren für IKT-Leistungen in der Bundesverwaltung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 33 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag zur technischen Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Unterstützung bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag zur technischen Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungen
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren für IKT-Leistungen in der Bundesverwaltung.
Diese umfasst sowohl die Beratung zur strategischen Ausrichtung bzw. dem Aufbau des geplanten Vergabeverfahrens als auch beispielsweise die Unterstützung bei der vergaberechtskonformen Erstellung von fachlichen Unterlagen, Vertragsentwürfen wie z. B. die Leistungsbeschreibung usw. Die technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen müssen zulässig und bedarfsorientiert sein. Dabei sind Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und die Orientierung an allgemein anerkannten Standards geboten. Hierzu gehören Kenntnisse bzgl. der einschlägigen Vergabenormen, -vorgaben und Vertragsbedingungen der Bundesverwaltung, die unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und herrschenden Auffassung in der vergaberechtlichen Literatur zu beachten und umzusetzen sind.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitergehende Details können Sie der beigefügten Leistungsbeschreibung entnehmen.
Es handelt sich hierbei nicht um Leistungen einer Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein voraussichtliches Abrufvolumen von ca. 25 300 Personentagen...”
Beschreibung der Optionen
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein voraussichtliches Abrufvolumen von ca. 25 300 Personentagen bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Abnahmemenge. Der Auftraggeber ist berechtigt, das genannte voraussichtliche Abrufvolumen, um bis zu 50 Prozent zu erweitern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-09
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-09
11:31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2018/S 169-385064 (2018-09-04)