Rasterelektronenmikroskop (REM)

TH Köln

Analytisches Schottky FE REM mit Hoch- und Niedervakuumbetrieb für Abbildung und Analytik.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rasterelektronenmikroskope
Referenznummer: 100863
Kurze Beschreibung:
Analytisches Schottky FE REM mit Hoch- und Niedervakuumbetrieb für Abbildung und Analytik.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rasterelektronenmikroskope 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: TH Köln
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Postleitzahl: 50968
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.th-koeln.de 🌏
E-Mail: andreas.berscheid@th-koeln.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY5UY3VW 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-28 📅
Datum des Beginns: 2018-04-20 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 041-089204
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Von der Übersendung von über die Leistungsart hinausgehenden Informationsmaterialien ist abzusehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 276 450 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 276 450 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
In Abhängigkeit von der konkreten Lieferzeit sowie der darauffolgenden 30-tägigen Abnahmefrist.
Zusätzliche Informationen:
Von der Übersendung von über die Leistungsart hinausgehenden Informationsmaterialien ist abzusehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TH Köln - Campus Gummersbach, Steinmüllerallee 1, 51643, Gummersbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Angabe der Handelsregisternummer und der vertretungsberechtigten Person(en).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz und des Umsatzes in der Leistungsart der letzten 3 Jahre (2015 - 2017).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung mindestens einer Referenz von in den letzten zwei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (technische Komplexität und monetärer Umfang). Der jeweilige Kunde muss namentlich und mit folgenden Kontaktdaten benannt werden:
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— Auftraggeber, Ansprechpartner mit Vor- und Zuname,
— Funktionsbezeichnung,
— Telefon-Nummer,
— E-Mail-Adresse.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Qualifikationsnachweis(e) durch Schriftstücke der Hersteller des Gerätes.
Vorlage einer Bestätigung, dass das REM § 5 Absatz 2 oder § 5 Absatz 3 der Röntgenverordnung (RöV) entspricht.
Dazu ist die Bauartzulassung vorlagepflichtig.
Der Bieter hat sich rechtzeitig vor der Lieferung über technische Rahmenbedingungen und Restriktionen für die Aufstellung des ausgeschriebenen Systems in die bestehende Infrastruktur und die räumlichen Gegebenheiten bei der TH Köln, Campus Gummersbach (Steinmüllerallee 1, 51643 Gummersbach) ausreichend sachkundig zu machen. Dazu muss rechtzeitig eine Begehung des Installationsortes durch die das Gerät aufstellende Firma erfolgen. Der Anbieter haftet für Mängel des Aufstellungsortes, auf die er nicht rechtzeitig vor Lieferung schriftlich hingewiesen hat.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Köln.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen!

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team 8.3 - Einkauf
Internetadresse: www.th-koeln.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY5UY3VW 🌏
Kontaktperson: Frau Gaby Thiele
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Vergabeverfahren kostenlos herunterladen und Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen;
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2) Das Angebot und alle vom Bieter abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Angebot nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der.
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Unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Angebot eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren.
Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen;
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3) Bietergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss:
— Mitglieder der Bietergemeinschaft,
— Benennung eines Mitglieds, das die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis:
Hierzu ist das Formblatt "Erklärungen" (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
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Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
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Hierzu hat der Dritte das Formblatt "Erklärungen".
a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe und;
b) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen;
4) Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften des GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UY3VW.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3116 📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1);
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2);
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.
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Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in.
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Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2018/S 041-089204 (2018-02-26)