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1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern unter folgender Internetadresse barrierefrei zur Verfügung gestellt:
https://www.evergabe-online.de/....
2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Hiervon ausgenommen ist die Anlage 3c. Diese Erklärung kann der Bieter auch in anderer Form nachweisen.
3. Die Angebote sind in Papierform im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot BZgA Internetseiten Organspende –Bitte nicht öffnen" adressiert an die angegebene Kontaktstelle, einzureichen.
4. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter
IV.2.2 genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Berichtigungen oder Änderungen müssen ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der unter
IV.2.2) genannten Frist eingereicht werden. Sie sind mit folgendem Zusatz außen zu kennzeichnen. „Änderung/ Ergänzung des Angebots BZgA Internetseiten Organspende – Bitte nicht öffnen"
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse
BZgA@cbh.de zu richten. Mündlich/ telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 5.2.2018 gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
7. Die Auftraggeberin hat eine Aufteilung des hier ausgeschriebenen Auftrages in Lose geprüft und aufgrund von technischen und wirtschaftlichen Gründen davon abgesehen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB): In technischer Hinsicht ist es Ziel des geplanten Relaunchs, die beiden Seiten zur Organspende zusammenzulegen und diese konsolidierte Internetseite gemeinsam mit
www.einfachlebenretten.de in eine TYPO3 Multisite-Umgebung einzubetten, was eine umfassende technische Betreuung durch einen einzigen Leistungserbringer erfordert. Zudem werden durch die – nur bei einer gemeinsamen Vergabe mögliche – projektübergreifende Software-
Und Infrastrukturverwendung Betriebsaufwände deutlich reduziert und so die Wirtschaftlichkeit des Webangebotes sichergestellt, was zur Umsetzung von § 7 BHO und der Aufforderung durch den Bundesrechnungshof von 2011 beiträgt.
ACHTUNG! Aufgrund von technischen Problemen der Vergabeplattform ist es leider zu Verzögerungen bei der Bereitstellung des Fragen-Antworten-Katalogs gekommen. Aus diesem Grund wird die Angebotsfrist bis zum 21.2.2018, 12.00 Uhr verlängert.