Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
I. Ablauf der Bewertung der Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen und Mindestanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen anhand der folgenden Eignungskriterien bewerten:
— Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag,
— Anzahl und Qualifikation der Arbeitskräfte (Personelle Leistungsfähigkeit),
II. Bewertung
1) Referenzen
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil er allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt hat. Bei der Bewertung der Referenzen werden dabei folgende Punkte besonders berücksichtigt:
— Erfahrung im Bereich Online Healthcare Marketing,
— Erfahrung im Bereich Relaunch von Webseiten; dabei wird insbesondere die Erfahrung mit Relaunch von komplexen, konzernweiten/standortübergreifenden Webseiten berücksichtigt,
— Begleitung eines kompletten Prozesses des Relaunchs einer Webseite inklusive Konzeption, Gestaltung, Redaktion und Programmierung,
— Fachkompetenz im Einsatz verschiedener Content-Management-Systeme,
— Fachkompetenz in der Erstellung barrierefreier Webseiten nach BITV 2.0.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben in den Referenzblättern (1.06 Referenzbogen).
2) Personelle Leistungsfähigkeit
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende Zahl an erfahrenen und gut ausgebildeten Arbeitskräften verfügt, die eine reibungslose Auftragsausführung erwarten lassen. Bei der Wertung werden dabei folgende Punkte besonders berücksichtigt:
— Organisation und Zusammensetzung des geplanten Projektteams,
— Berufsausbildung / Qualifikationen der maßgeblichen Projektmitglieder,
— Erfahrung mit dem Relaunch von Webseiten insbesondere im Gesundheitsbereich,
— Erfahrung mit der redaktionellen Erstellung von Texten zu Themen aus dem Gesundheitssektor,
— Fachkompetenz im Einsatz von unterschiedlichen Content-Management-Systemen unter Angaben der CMS-Systeme,
— Fachkompetenz in der barrierefreien Website-Gestaltung nach Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben in dem Dokument „1.11_Projektteam“.
III. Punktevergabe
Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.