AS Wendlingen LOS 1: Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträger mit Stahlträger erforderlich. AS Esslingen LOS 2: Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westen grenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „Tunnel Denkendorf“. Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke, sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Referenznummer: 18FEI31427
Kurze Beschreibung:
AS Wendlingen LOS 1:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträger mit Stahlträger erforderlich.
AS Esslingen LOS 2:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westen grenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „Tunnel Denkendorf“.
Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke, sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträger mit Stahlträger erforderlich.
AS Esslingen LOS 2:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westen grenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „Tunnel Denkendorf“.
Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke, sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-01 📅
Datum des Beginns: 2018-09-30 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 022-046951
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 209-434540
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
„Aufteilung in Lose“, Die Bieter können Angebote für nur ein oder für beide Lose abgeben. Somit ist der Satz „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ ungültig (Siehe Punkt II 1.6).
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
„Aufteilung in Lose“, Die Bieter können Angebote für nur ein oder für beide Lose abgeben. Somit ist der Satz „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ ungültig (Siehe Punkt II 1.6).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
AS Wendlingen LOS 1:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträger mit Stahlträger erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträger mit Stahlträger erforderlich.
AS Esslingen LOS 2:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westen grenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „Tunnel Denkendorf“.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westen grenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „Tunnel Denkendorf“.
Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke, sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
„Aufteilung in Lose“, Die Bieter können Angebote für nur ein oder für beide Lose abgeben. Somit ist der Satz „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ ungültig.
Bezeichnung des Loses: As Wendlingen (Los 1)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
AS Wendlingen LOS 1
Im Zuge der Neubaustrecke (NBS) wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträger mit Stahlträger erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke (NBS) wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträger mit Stahlträger erforderlich.
Die Transportleitung der Bahntrasse quert im Bereich des AS Wendlingen die Auf- und Abfahrtrampen der Richtungsfahrbahn München sowie die B 313 teilweise in großer Tiefe. Bedingt durch den starken Verkehrsanfall auf der B 313 kann diese nicht in offener Bauweise gequert werden. Für den gesamten Bereich der AS Wendlingen ist ein Rohrvortrieb vorgesehen.
Die Transportleitung der Bahntrasse quert im Bereich des AS Wendlingen die Auf- und Abfahrtrampen der Richtungsfahrbahn München sowie die B 313 teilweise in großer Tiefe. Bedingt durch den starken Verkehrsanfall auf der B 313 kann diese nicht in offener Bauweise gequert werden. Für den gesamten Bereich der AS Wendlingen ist ein Rohrvortrieb vorgesehen.
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden:
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden:
Im Zusammenhang mit der geplanten NBS Stuttgart-Wendlingen der Deutsche Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe-Plochingen von der Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die Einfädelung der Rampe Karlsruhe-Plochingen in die B 313 führt. Die bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe Nürtingen-Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme betroffenen Rampen Nürtingen-München sowie Karlsruhe-Plochingen.
Im Zusammenhang mit der geplanten NBS Stuttgart-Wendlingen der Deutsche Bahn AG im Bereich der AS Wendlingen plant die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine zusätzliche Verflechtungsspur, welche den Verkehr auf die BAB 8 in Richtung Karlsruhe aus Südrichtung der B 313 kommend bereits vor der Einfädelung der Verbindungsrampe Karlsruhe-Plochingen von der Bundesstraße ausleitet und damit zu einer Entlastung für die Einfädelung der Rampe Karlsruhe-Plochingen in die B 313 führt. Die bezeichnete Maßnahme umfasst den Neubau dieser neuen Verbindungsrampe Nürtingen-Karlsruhe sowie die Anpassungen der von dieser Maßnahme betroffenen Rampen Nürtingen-München sowie Karlsruhe-Plochingen.
Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen-München.
Der sogenannte Verflechtungsbereich Ost beginnt unmittelbar nördlich einer B 313-Überführung über einen Wirtschaftsweg mit der Verbreiterung der B 313 für die Anlage bzw. Verlängerung der Ausfädelspur, welche zum Verflechtungsbereich führt. Die Baustrecke endet nördlich der BAB 8 im Bereich der bisherigen Auffahrtsrampe Nürtingen-München.
Ergänzend zu der durch den Bahnneubau veranlassten Umgestaltung der AS Wendlingen, werden im Zuge des Umbaus des Verflechtungsbereiches Ost folgende Ingenieurbauwerke einschl. Straßenbau erforderlich:
— BW-Nr.7322 799 (BW 4.3347): SÜ i. Z. der Rampe Nürtingen-Karlsruhe über die Rampe Karlsruhe-Plochingen,
— BW-Nr.7322 801 (BW 4.3348): Stützwand an der Rampe Karlsruhe-Plochingen,
— BW-Nr.7322 800 (BW 4.3349): Stützwand an der Rampe Nürtingen-Karlsruhe,
— BW-Nr.7322 802 (BW 4.3352): Stützwand an der Rampe Nürtingen-Karlsruhe.
Entsprechende Bauphasenpläne liegen der Ausschreibung bei.
Auszug der Hauptmassen der Ausschreibung, es handelt sich hierbei um Circa-Angaben:
Konstruktiver Ingenieurbau
— 5 500 m Ortbetonpfähle,
— 60 to Spannstahl,
— 165 t Stahlkonstruktion,
— 21 000 m
— 1 300 m
Straßenbau
— 315 000 m
— 140 000 m
— 60 000 m
— 52 000 m
— 64 000 m
Erdbau
— 110 000 m
— 170 000 m
— 6 000 t Bindemittel zur Bodenverbesserung,
— 10 000 m Rüttelstopfsäulen.
Rohrvortrieb
— 200 m Rohrvortrieb bemannt DN 1600,
— 300 m Rohrvortrieb unbemannt DN 800,
— 4 Stück Start-, Zielbaugruben, Tiefe von 4 bis 14 m.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Zusätzliche Informationen:
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
„Aufteilung in Lose“, Die Bieter können Angebote für nur ein oder für beide Lose abgeben. Somit ist der Satz „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ ungültig (Siehe Punkt II 1.6).
Bezeichnung des Loses: AS Esslingen (Los 2)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
AS Esslingen LOS 2.
Das Vorhaben umfasst den Umbau des nördlichen Teils der Anschlussstelle und besteht aus den folgenden Einzelmaßnahmen:
— Verlegung der nördlichen Zu- und Abfahrtsrampen der AS Esslingen nach Westen und Umbau als linksliegende Trompete.
— Neubau von Eisenbahnüberführungen im Zuge der Eisenbahn-Neubaustrecke über die neuen Anschlussrampen der verlegten Anschlussstelle, über einen Wirtschaftsweg und über die L 1202.
— Neubau und Ausbau der L 1204 bzw. der L 1202 im Anschluss an die Planung zur Verlegung der L 1204 nördlich von Neuhausen (sog. Autobahnparallele) mit plangleichem Anschluss der Rampen der A 8 AS Esslingen an die Autobahnparallele, Neubau von Straßenüberführungen im Zuge der L 1204 über die neuen Anschlussrampen der verlegten Anschlussstelle und über einen Wirtschaftsweg, sowie Umbau der Einmündung der L 1202 in die L 1204 und des Anschlusses der Neuhauser Straße.
— Neubau und Ausbau der L 1204 bzw. der L 1202 im Anschluss an die Planung zur Verlegung der L 1204 nördlich von Neuhausen (sog. Autobahnparallele) mit plangleichem Anschluss der Rampen der A 8 AS Esslingen an die Autobahnparallele, Neubau von Straßenüberführungen im Zuge der L 1204 über die neuen Anschlussrampen der verlegten Anschlussstelle und über einen Wirtschaftsweg, sowie Umbau der Einmündung der L 1202 in die L 1204 und des Anschlusses der Neuhauser Straße.
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Esslingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden:
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Esslingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden:
— BW 4.1603 EÜ über Wirtschaftsweg,
— BW 4.1604 EÜ über L 1202,
— BW 4.1613 EÜ über Einfahrt nach Ka und Ausfahrt von Mü,
— BW 4.3307 SÜ L 1204 über Wirtschaftsweg,
— BW 4.3309 Umbau Trogbauwerk L 1202,
— BW 4.3353 StützBw Ausfahrt von München,
— BW 4.3354 StützBw Einfahrt nach Karlsruhe,
— BW 4.3359 StützBw westlich EÜ über Einfahrt AS Esslingen,
— BW 4.3360 StützBw östlich EÜ über Einfahrt AS Esslingen,
— BW 4.3355 SÜ L 1204 über Einfahrt nach Ka. und Ausfahrt von Mü,
— BW 4.3356 Verbreiterung SÜ BAB 8 über Wirtschaftsweg.
Hauptmassen der Ausschreibung:
— ca. 2 600 m Ortbetonpfähle,
— ca. 1 650 to Betonstahl,
— ca. 85 to Spannstahl,
— ca. 8 700 m
— ca. 600 m
— ca. 630 m Geländer an Bauwerken,
— ca. 550 m Fahrzeugrückhaltesysteme,
— ca. 580 m
— ca. 53 300 m
— ca. 2 300 m
— ca. 4 200 m
— ca. 4 000 m
— ca. 9 000 m
— ca. 1 500 m Entwässerungsleitungen,
— ca. 2 100 m Sickerleitung,
— ca. 4 100 m
— ca. 25 200 m
— ca. 23 000 m
— ca. 26 000 m
— ca. 2 900 m Schutzeinrichtungen an Fahrbahnrändern,
— ca. 12 100 m Fahrbahnmarkierungen.
— ca. 25 000 m
— ca. 42 000 m
— ca. 52 000 m
— ca. 34 000 m
— 153 000 m
— ca. 80 000 m
— ca. 12 000 m
— ca. 8 120 m
— ca. 5 500 m
Zusätzliche Informationen:
„Aufteilung in Lose“, Die Bieter können Angebote für nur ein oder für beide Lose abgeben. Somit ist der Satz „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ ungültig (Siehe Punkt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für AS Wendlingen (Los 1) und AS Esslingen (Los 2):
— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3)
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantr.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern sich ein Bieter für beide Lose bewirbt sind die unten genannten Kriterien hinsichtlich des Gesamtumsatzes kumulativ zu erfüllen (Gesamtumsatz von mehr als 170 Mio. EUR/ Jahr).
AS Wendlingen LOS 1:
Als Anlage 3: Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr als 120 Mio. EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen konstruktiver Ingenieurbau (EÜ und SÜ), Verkehrswegebau, Entwässerungsanlagen und Erdbau. Die Umsätze sind jeweils getrennt für die Geschäftsjahre anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Anlage 3: Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr als 120 Mio. EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen konstruktiver Ingenieurbau (EÜ und SÜ), Verkehrswegebau, Entwässerungsanlagen und Erdbau. Die Umsätze sind jeweils getrennt für die Geschäftsjahre anzugeben.
AS Esslingen LOS 2:
Als Anlage 4: Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr als 50 Mio. EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen konstruktiver Ingenieurbau (EÜ und SÜ), Verkehrswegebau, Entwässerungsanlagen und Erdbau. Die Umsätze sind jeweils getrennt für die Geschäftsjahre anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Anlage 4: Erklärungen/Nachweise über den Gesamtumsatz von mehr als 50 Mio. EUR/Jahr (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen konstruktiver Ingenieurbau (EÜ und SÜ), Verkehrswegebau, Entwässerungsanlagen und Erdbau. Die Umsätze sind jeweils getrennt für die Geschäftsjahre anzugeben.
Für AS Wendlingen (Los 1) und AS Esslingen (Los 2):
— Anlage 5: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Anlage 5: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
— Anlage 6: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Anlage 7: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Anlage 8: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Anlage 9: Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Anlage 9: Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3)
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
AS Wendlingen LOS 1:
Als Anlage 10: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 2 Mio. EUR/Referenz für den Konstruktiven Ingenieurbau, darunter mindestens eine Eisenbahnüberführung, mindestens eine Straßenüberführung und mindestens 1 Referenz für die Herstellung einer Brücke im Taktschiebeverfahren. Diese Referenzen sind aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Als Anlage 10: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 2 Mio. EUR/Referenz für den Konstruktiven Ingenieurbau, darunter mindestens eine Eisenbahnüberführung, mindestens eine Straßenüberführung und mindestens 1 Referenz für die Herstellung einer Brücke im Taktschiebeverfahren. Diese Referenzen sind aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Als Anlage 11: Es sind 5 Referenzen mit einem Gesamtvolumen von 5 Mio. EUR für den Verkehrswegebau (Autobahn und Bundesstraße), Erdbau aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Als Anlage 11: Es sind 5 Referenzen mit einem Gesamtvolumen von 5 Mio. EUR für den Verkehrswegebau (Autobahn und Bundesstraße), Erdbau aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Als Anlage 12: Es sind 3 Referenzen mit einer Mindestsumme von 500 000 EUR/Referenz für den steuerbaren Rohrvortrieb, darunter mindestens einen bemannter Rohrvortrieb unter Grundwasserspiegel und mindestens ein steuerbarer Rohrvortrieb, unbemannter Rohrdurchmesser mind. DN 600. Diese Referenzen sind aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Als Anlage 12: Es sind 3 Referenzen mit einer Mindestsumme von 500 000 EUR/Referenz für den steuerbaren Rohrvortrieb, darunter mindestens einen bemannter Rohrvortrieb unter Grundwasserspiegel und mindestens ein steuerbarer Rohrvortrieb, unbemannter Rohrdurchmesser mind. DN 600. Diese Referenzen sind aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
AS Esslingen LOS 2:
Als Anlage 13: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 2 Mio. EUR/Referenz für den Konstruktiven Ingenieurbau, darunter mindestens eine Eisenbahnüberführung und mindestens eine Straßenüberführung vorzulegen. Diese Referenzen sind aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Als Anlage 13: Es sind 5 Referenzen mit einer Mindestsumme von 2 Mio. EUR/Referenz für den Konstruktiven Ingenieurbau, darunter mindestens eine Eisenbahnüberführung und mindestens eine Straßenüberführung vorzulegen. Diese Referenzen sind aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Als Anlage 14: Es sind 5 Referenzen mit einem Gesamtvolumen von 5 Mio. EUR für den Verkehrswegebau (Autobahn und Bundesstraße) mit Erdbau aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Als Anlage 14: Es sind 5 Referenzen mit einem Gesamtvolumen von 5 Mio. EUR für den Verkehrswegebau (Autobahn und Bundesstraße) mit Erdbau aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3)
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-03-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 022-046951 (2018-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
AS Wendlingen LOS 1:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut.Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträgermit Stahlträger erforderlich.
AS Esslingen LOS 2:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westengrenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit„Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „TunnelDenkendorf“.
Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke,sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut.Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträgermit Stahlträger erforderlich.
AS Esslingen LOS 2:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westengrenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit„Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „TunnelDenkendorf“.
Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke,sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com🌏
Fax: +49 69-265-21939 📠
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb.
„Aufteilung in Lose“, Die Bieter können Angebote für nur ein oder für beide Lose abgeben. Somit ist der Satz „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ ungültig (Siehe Punkt II 1.6).
AS Wendlingen (Los 1) wird gemäß §57 SektVO eingestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb.
„Aufteilung in Lose“, Die Bieter können Angebote für nur ein oder für beide Lose abgeben. Somit ist der Satz „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ ungültig (Siehe Punkt II 1.6).
AS Wendlingen (Los 1) wird gemäß §57 SektVO eingestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle…
… (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut.Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträgermit Stahlträger erforderlich.
… Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westengrenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit„Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „TunnelDenkendorf“.
Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke,sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke (NBS) wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingenist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke alsVerbundträger mit Stahlträger erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke (NBS) wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8umgebaut. Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingenist der Bau mehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke alsVerbundträger mit Stahlträger erforderlich.
Die Transportleitung der Bahntrasse quert im Bereich des AS Wendlingen die Auf- und Abfahrtrampender Richtungsfahrbahn München sowie die B 313 teilweise in großer Tiefe. Bedingt durch den starkenVerkehrsanfall auf der B 313 kann diese nicht in offener Bauweise gequert werden. Für den gesamten Bereichder AS Wendlingen ist ein Rohrvortrieb vorgesehen.
Die Transportleitung der Bahntrasse quert im Bereich des AS Wendlingen die Auf- und Abfahrtrampender Richtungsfahrbahn München sowie die B 313 teilweise in großer Tiefe. Bedingt durch den starkenVerkehrsanfall auf der B 313 kann diese nicht in offener Bauweise gequert werden. Für den gesamten Bereichder AS Wendlingen ist ein Rohrvortrieb vorgesehen.
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Fürdie Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen,insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Fürdie Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen,insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN)"Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Zusätzliche Informationen:
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb.
AS Wendlingen (Los 1) wird gemäß §57 SektVO eingestellt.
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westengrenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „TunnelDenkendorf“.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westengrenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „TunnelDenkendorf“.
Zusätzliche Informationen: AS Esslingen (Los 2) bleibt Bestandteil der Ausschreibung.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur GS.EI 3
Internetadresse: www.deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Benachrichtigung über Einstellung § 57 SektVO
18FEI31427 – S21, PFA 1.4, AS Wendlingen (Los 1) und AS Esslingen (Los 2)
Teileinstellung für AS Wendlingen (Los 1)
Das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben wird gemäß § 57 SektVO eingestellt, da kein Wirtschaftliches Angebot eingegangen ist.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden europaweit neu ausgeschrieben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 165-377477 (2018-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
AS Wendlingen Los 1:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut.Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Baumehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträgermit Stahlträger erforderlich.
AS Esslingen Los 2:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westengrenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „TunnelDenkendorf“. Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke,sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut.Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Baumehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträgermit Stahlträger erforderlich.
AS Esslingen Los 2:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westengrenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „TunnelDenkendorf“. Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke,sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Gesamtwert des Auftrags: 73 919 484 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Verfahren Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut.Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Baumehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträgermit Stahlträger erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut.Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Baumehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträgermit Stahlträger erforderlich.
AS Esslingen Los 2:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westengrenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „TunnelDenkendorf“. Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke,sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle Esslingen der BAB A8 umgebaut. Im Westengrenzt die Vergabeeinheit (VE) der Anschlussstelle Esslingen bei Bahn-km 17,8+70 an die Vergabeeinheit „Erdbau freie Strecke“; im Osten grenzt die VE AS Esslingen bei Bahn-km 19,1+85 an die VE „TunnelDenkendorf“. Für die Umgestaltung der AS Esslingen ist der Bau mehrerer Straßen- und Eisenbahnbrücken, Stützbauwerke,sowie einer Brücken- und einer Trogverbreiterung erforderlich.
Bezeichnung des Loses: AS Wendlingen LOS 1
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut.Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Baumehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträger mit Stahlträger erforderlich.
Im Zuge der Neubaustrecke wird die bestehende Anschlussstelle (AS) Wendlingen der BAB A8 umgebaut.Die AS Wendlingen befindet sich bei Bahn-km 24,5+00. Für die Umgestaltung der AS Wendlingen ist der Baumehrerer Brücken, davon eine Bahnbrücke im Taktschiebeverfahren und eine Straßenbrücke als Verbundträger mit Stahlträger erforderlich.
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen,insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Wendlingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen in 7 Bauphasen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen,insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Bezeichnung des Loses: AS Esslingen Los 2
Kurze Beschreibung:
AS Esslingen Los 2
Das Vorhaben umfasst den Umbau des nördlichen Teils der Anschlussstelle
— Verlegung der nördlichen Zu- und Abfahrtsrampen der AS Esslingen nach Westen und Umbau alslinksliegende Trompete,
— Neubau von Eisenbahnüberführungen im Zuge der Eisenbahn-Neubaustrecke über die neuen Anschlussrampen der verlegten Anschlussstelle, über einen Wirtschaftsweg und über die L 1202,
— Neubau und Ausbau der L 1204 bzw. der L 1202 im Anschluss an die Planung zur Verlegung der L 1204 nördlich von Neuhausen (sog. Autobahnparallele) mit plangleichem Anschluss der Rampen der A 8 AS Esslingen an die Autobahnparallele, Neubau von Straßenüberführungen im Zuge der L 1204 über die neuenAnschlussrampen der verlegten Anschlussstelle und über einen Wirtschaftsweg, sowie Umbau der Einmündung der L 1202 in die L 1204 und des Anschlusses der Neuhauser Straße.
— Neubau und Ausbau der L 1204 bzw. der L 1202 im Anschluss an die Planung zur Verlegung der L 1204 nördlich von Neuhausen (sog. Autobahnparallele) mit plangleichem Anschluss der Rampen der A 8 AS Esslingen an die Autobahnparallele, Neubau von Straßenüberführungen im Zuge der L 1204 über die neuenAnschlussrampen der verlegten Anschlussstelle und über einen Wirtschaftsweg, sowie Umbau der Einmündung der L 1202 in die L 1204 und des Anschlusses der Neuhauser Straße.
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Esslingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Die veränderte Verkehrsführung im Bereich der AS Esslingen bedingt umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Durchführung der Baumaßnahmen müssen zahlreiche Bauwerke errichtet und Straßen, insbesondere die Abfahrten und Ausfahrten der BAB A8, umgelegt werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Name: VINCI Terrassement Construction SAS
Nationale Registrierungsnummer: DE30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 73 919 484 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur GS.EI 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2018/S 246-566064 (2018-12-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohre und Formstücke
Referenznummer: 2018/S022-046951
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohre und Formstücke📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-13 📅
Datum des Beginns: 2018-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 112-275908
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 246-566064
ABl. S-Ausgabe: 112
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, AS Esslingen VE02, AVL 01
Kurze Beschreibung:
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau- und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „Freie Strecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. Die Ingenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau- und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „Freie Strecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. Die Ingenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke. Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau, die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau von Blendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke. Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau, die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau von Blendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe
Name: Vinci Infrastruktur Deutschland GmbH
Postanschrift: Franz-Ehrlich-Straße 7
Land: 00 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 112-275908 (2019-06-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „Freie Strecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. Die Ingenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „Freie Strecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. Die Ingenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 124-304021 (2019-06-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, AS Esslingen VE02, AVL 03
Kurze Beschreibung:
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau von Blendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau von Blendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Quelle: OJS 2020/S 058-138100 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 12
Kurze Beschreibung:
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau, die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau von Blendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau, die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau von Blendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Quelle: OJS 2020/S 058-138101 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 17
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Quelle: OJS 2020/S 058-138102 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 13
Quelle: OJS 2020/S 058-138103 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 05
Quelle: OJS 2020/S 058-138104 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 04
Quelle: OJS 2020/S 058-138105 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 15
Kurze Beschreibung:
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau vonBlendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der EisenbahnüberführungSulzbachtal.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau vonBlendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der EisenbahnüberführungSulzbachtal.
Quelle: OJS 2020/S 058-138106 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 16
Quelle: OJS 2020/S 058-138107 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 06
Quelle: OJS 2020/S 058-138108 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 19
Quelle: OJS 2020/S 097-230942 (2020-05-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S246-566064
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI31427
Kurze Beschreibung:
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. Die Ingenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. Die Ingenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Großprojekt Stuttgart – Ulm (FE.EI-SW-G)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 129-341580 (2021-07-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. DieIngenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. DieIngenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 131-345176 (2021-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau, die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau vonBlendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau, die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau vonBlendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Quelle: OJS 2021/S 131-345188 (2021-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau- und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. DieIngenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau- und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. DieIngenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris − Straßburg − Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Quelle: OJS 2021/S 131-345191 (2021-07-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Großprojekt Stuttgart – Ulm (FE.EI-SW-G)
Quelle: OJS 2021/S 131-345197 (2021-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau vonBlendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau vonBlendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris − Straßburg − Stuttgart − Wien − Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Quelle: OJS 2021/S 131-345201 (2021-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen , 18FEI31427
Kurze Beschreibung:
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. DieIngenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. DieIngenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Quelle: OJS 2021/S 164-430303 (2021-08-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2023 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Quelle: OJS 2022/S 131-372635 (2022-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2024 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Quelle: OJS 2023/S 010-019419 (2023-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: PFA 1.7 - Errichtung HOA Esslingen 221b/778b und Ulm 272a
Kurze Beschreibung:
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55.
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55.
DieIngenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85),
des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50
bis25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige
Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische
Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer
Sichtschutzwand, der Neubau vonBlendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der
EisenbahnüberführungSulzbachtal.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bahn.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2023/S 092-284965 (2023-05-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 21FEI54535
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Baugrube für Kabelspleiß.
Quelle: OJS 2023/S 140-448772 (2023-07-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Diverse zusätzliche Leistungen bei der Herstellung der EÜ BW 4.1604
Quelle: OJS 2023/S 147-470144 (2023-07-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung Kalibrierstrahler Variotherm.
Quelle: OJS 2023/S 171-537257 (2023-09-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Restarbeiten wie Zaunabbau und Neuerstellung
Quelle: OJS 2023/S 210-661344 (2023-10-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Asphalt fräsen
Quelle: OJS 2023/S 210-662745 (2023-10-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 73919483.95 EUR 💰