Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung der Hagenbachhallen der Hallen 2 und 3 ab LPH 5. Neben dem regulären Schulbetrieb werden die Hallen auch für Veranstaltungen genutzt. Die geschätzte Bausumme für die energetische Generalsanierung beträgt ca. 7,3 Mio. EUR. Umfang dieser Maßnahme ist die Sanierung der Außenhülle, der Einbau eines Wärmedämmverbundsystems im Fassadenbereich einschließlich der Ertüchtigung der Flachdächer, der Ersatz der vorhandenen Lüftungsanlage, der Umbau der Hallenbeleuchtung sowie der Einbau eines separaten Heizungssystems im Hallenbereich. Hierfür werden die Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ab LPH 5 ausgeschrieben: — Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 bis 6 Bewerber, — Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung der Hagenbachhallen der Hallen 2 und 3 ab LPH 5. Neben dem regulären Schulbetrieb werden die Hallen auch für Veranstaltungen genutzt. Die geschätzte Bausumme für die energetische Generalsanierung beträgt ca. 7,3 Mio. EUR. Umfang dieser Maßnahme ist die Sanierung der Außenhülle, der Einbau eines Wärmedämmverbundsystems im Fassadenbereich einschließlich der Ertüchtigung der Flachdächer, der Ersatz der vorhandenen Lüftungsanlage, der Umbau der Hallenbeleuchtung sowie der Einbau eines separaten Heizungssystems im Hallenbereich. Hierfür werden die Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ab LPH 5 ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 bis 6 Bewerber,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1.
Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung der Hagenbachhallen der Hallen 2 und 3 ab LPH 5. Neben dem regulären Schulbetrieb werden die Hallen auch für Veranstaltungen genutzt. Die geschätzte Bausumme für die energetische Generalsanierung beträgt ca. 7,3 Mio. EUR. Umfang dieser Maßnahme ist die Sanierung der Außenhülle, der Einbau eines Wärmedämmverbundsystems im Fassadenbereich einschließlich der Ertüchtigung der Flachdächer, der Ersatz der vorhandenen Lüftungsanlage, der Umbau der Hallenbeleuchtung sowie der Einbau eines separaten Heizungssystems im Hallenbereich. Hierfür werden die Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ab LPH 5 ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 bis 6 Bewerber,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwäbisch Hall
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Datum des Beginns: 2019-04-11 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-569363
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
1) BEAUFTRAGUNG UND REALISIERUNG:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) BEWERBUNGSFORMULAR UND BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über UPLOAD -->Teilnahmeantrag.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
3) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz.
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen Gem. § 73 Abs. 3 VgV vorliegt.
5) WEITERE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
6) BIETERGEMEINSCHAFTEN/EIGNUNGSLEIHE/UNTERAUFTRAGSVERGABE:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) BEWERBUNGSFORMULAR UND BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über UPLOAD -->Teilnahmeantrag.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
3) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz.
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen Gem. § 73 Abs. 3 VgV vorliegt.
5) WEITERE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung der Hagenbachhallen der Hallen 2 und 3 ab LPH 5. Neben dem regulären Schulbetrieb werden die Hallen auch für Veranstaltungen genutzt. Die geschätzte Bausumme für die energetische Generalsanierung beträgt ca. 7,3 Mio. EUR. Umfang dieser Maßnahme ist die Sanierung der Außenhülle, der Einbau eines Wärmedämmverbundsystems im Fassadenbereich einschließlich der Ertüchtigung der Flachdächer, der Ersatz der vorhandenen Lüftungsanlage, der Umbau der Hallenbeleuchtung sowie der Einbau eines separaten Heizungssystems im Hallenbereich. Hierfür werden die Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ab LPH 5 ausgeschrieben:
Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung der Hagenbachhallen der Hallen 2 und 3 ab LPH 5. Neben dem regulären Schulbetrieb werden die Hallen auch für Veranstaltungen genutzt. Die geschätzte Bausumme für die energetische Generalsanierung beträgt ca. 7,3 Mio. EUR. Umfang dieser Maßnahme ist die Sanierung der Außenhülle, der Einbau eines Wärmedämmverbundsystems im Fassadenbereich einschließlich der Ertüchtigung der Flachdächer, der Ersatz der vorhandenen Lüftungsanlage, der Umbau der Hallenbeleuchtung sowie der Einbau eines separaten Heizungssystems im Hallenbereich. Hierfür werden die Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ab LPH 5 ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 bis 6 Bewerber,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1.
Die zu erbringenden Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt:
— Stufe 1: LPH 5-7,
— Stufe 2: LPH 8.
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwäbisch Hall
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist. (AUSSCHLUSSKRITERIUM)
Eigenerklärung gem. §75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt. (AUSSCHLUSSKRITERIUM)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab 100 000 EUR, Höchstpunktzahl ab 300 000 EUR (Wichtung 15 %)
Mindeststandards:
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR.
Sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 10 %)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 2 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 6
Beschäftigten (Wichtung 15 %)
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
— Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI 2013,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme ab 1.1.2008 (10 Jahre).
ZUSATZPUNKTE REFERENZEN
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR netto?
Höchstpunktzahl ab 4 Mio. EUR netto
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 1.1.2011 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2015 (3 Jahre)
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Ausschlusskriterium).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Honorar nach HOAI 2013
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) BEWERBUNGSFORMULAR UND BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über UPLOAD -->Teilnahmeantrag.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
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3) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
… 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB vorliegen,
… 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz.
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen Gem. § 73 Abs. 3 VgV vorliegt.
5) WEITERE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 247-569363 (2018-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung der Hagenbachhallen der Hallen 2 und 3 ab LPH 5. Neben dem regulären Schulbetrieb werden die Hallen auch für Veranstaltungen genutzt. Die geschätzte Bausumme für die energetische Generalsanierung beträgt ca. 7,3 Mio. EUR. Umfang dieser Maßnahme ist die Sanierung der Außenhülle, der Einbau eines Wärmedämmverbundsystems im Fassadenbereich einschließlich der Ertüchtigung der Flachdächer, der Ersatz der vorhandenen Lüftungsanlage, der Umbau der Hallenbeleuchtung sowie der Einbau eines separaten Heizungssystems im Hallenbereich. Hierfür werden die Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ab LPH 5 ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 bis 6 Bewerber,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1
Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung der Hagenbachhallen der Hallen 2 und 3 ab LPH 5. Neben dem regulären Schulbetrieb werden die Hallen auch für Veranstaltungen genutzt. Die geschätzte Bausumme für die energetische Generalsanierung beträgt ca. 7,3 Mio. EUR. Umfang dieser Maßnahme ist die Sanierung der Außenhülle, der Einbau eines Wärmedämmverbundsystems im Fassadenbereich einschließlich der Ertüchtigung der Flachdächer, der Ersatz der vorhandenen Lüftungsanlage, der Umbau der Hallenbeleuchtung sowie der Einbau eines separaten Heizungssystems im Hallenbereich. Hierfür werden die Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ab LPH 5 ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 bis 6 Bewerber,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1
Gesamtwert des Auftrags: 464 446 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über Upload --> Teilnahmeantrag.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz. Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 Abs. 3 VgV vorliegt.
5) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit)
6) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/ der Erklärung/ Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über Upload --> Teilnahmeantrag.
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3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz. Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 Abs. 3 VgV vorliegt.
5) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/ der Erklärung/ Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/ Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-16 📅
Name: Mahl + Zoller Architekten PartG
Postort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland 🇩🇪 Schwäbisch Hall
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 464 446 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Beauftragung und Realisierung:
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung).
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung).
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über Upload --> Teilnahmeantrag.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz. Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 Abs. 3 VgV vorliegt.
5) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/ der Erklärung/ Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/ der Erklärung/ Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).