Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung des St. Michael Gymnasiums. Das Gebäude stammt aus den 60iger Jahren.
Hierfür werden die entsprechenden Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-6 Bewerber
Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung St. Michael Gymnasium – Objektplanung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung des St. Michael Gymnasiums. Das Gebäude stammt aus den 60iger Jahren.
Hierfür werden die entsprechenden...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Generalsanierung des St. Michael Gymnasiums. Das Gebäude stammt aus den 60iger Jahren.
Hierfür werden die entsprechenden Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-6 Bewerber
Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1
1️⃣
Ort der Leistung: Schwäbisch Hall🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwäbisch Hall
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1-9).
Die zu erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1-9).
Die zu erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 1-3,
— Stufe 2: LPH 4-7,
— Stufe 3: LPH 8-9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organsiation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Honorar nach HOAI 2013
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung gem. §75, Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung gem. §75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt (Ausschlusskriterium)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab 200 000 EUR, Höchstpunktzahl ab 400 000 EUR (Wichtung 15 %)” Bedingungen für die Teilnahme
“Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen)...”
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 10...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 10 %)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 4 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 8 beschäftigten (Wichtung 15 %)
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs.
5 VgV (Wichtung 60 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen Referenzen
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Objektplanung gemäß § 34 HOAI und Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme ab 1.1.2008 (10 Jahre),
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
Zusatzpunkte Referenzen
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR netto.
Höchstpunktzahl ab 6 Mio. EUR netto
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 1.1.2011 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2015 (3 Jahre).
Bewerbergemeinschaft:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen...”
1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen;
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über UPLOAD – Teilnahmeantrag.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz.
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
5) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit)
6) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage
Nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 145-332146 (2018-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Schwäbisch Hall plante die Generalsanierung des St. Michael Gymnasiums. Das Gebäude stammt aus den 60iger Jahren.
Hierfür wurden die...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Schwäbisch Hall plante die Generalsanierung des St. Michael Gymnasiums. Das Gebäude stammt aus den 60iger Jahren.
Hierfür wurden die entsprechenden Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-6 Bewerber;
Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 666 565 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1-9).
Die zu erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1-9).
Die zu erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 1-3;
— Stufe 2: LPH 4-7;
— Stufe 3: LPH 8-9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 145-332146
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Sanierung St. Michael Gymnasium – Objektplanung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: gk Gössel + Kluge. Generalplaner GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 666 565 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 232-530683 (2018-11-29)