Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten. Die Organisation der Richard-Linde-Weg Stadtteilschule erfolgt 5-zügig für die Klassen 5-10 und 2-zügig Klasse 11-13. Der Abbruch, die Errichtung der Neubauten und die Sanierung der Außenanlage werden in 3 Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb erfolgen. Vor Abbruch erfolgt eine Schadstoffsanierung der Abbruchgebäude. Nach Fertigstellung der Neubauten werden die restlichen Gebäude abgebrochen und die Flächen wieder hergerichtet. Im Nordwesten befindet sich Aula und Mensa und im Nordosten 2 Sporthallen, welche bestehen bleiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Referenznummer: SBH VOB OV 019-18 TG
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.
Die Organisation der Richard-Linde-Weg Stadtteilschule erfolgt 5-zügig für die Klassen 5-10 und 2-zügig Klasse 11-13.
Der Abbruch, die Errichtung der Neubauten und die Sanierung der Außenanlage werden in 3 Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb erfolgen. Vor Abbruch erfolgt eine Schadstoffsanierung der Abbruchgebäude. Nach Fertigstellung der Neubauten werden die restlichen Gebäude abgebrochen und die Flächen wieder hergerichtet.
Im Nordwesten befindet sich Aula und Mensa und im Nordosten 2 Sporthallen, welche bestehen bleiben.
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.
Die Organisation der Richard-Linde-Weg Stadtteilschule erfolgt 5-zügig für die Klassen 5-10 und 2-zügig Klasse 11-13.
Der Abbruch, die Errichtung der Neubauten und die Sanierung der Außenanlage werden in 3 Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb erfolgen. Vor Abbruch erfolgt eine Schadstoffsanierung der Abbruchgebäude. Nach Fertigstellung der Neubauten werden die restlichen Gebäude abgebrochen und die Flächen wieder hergerichtet.
Im Nordwesten befindet sich Aula und Mensa und im Nordosten 2 Sporthallen, welche bestehen bleiben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdbewegungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
URL der Dokumente: http://www.hamburg.de/ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 027-058062
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. August 2018 bis November 2018.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.
Die Organisation der Richard-Linde-Weg Stadtteilschule erfolgt 5-zügig für die Klassen 5-10 und 2-zügig Klasse 11-13.
Der Abbruch, die Errichtung der Neubauten und die Sanierung der Außenanlage werden in 3 Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb erfolgen. Vor Abbruch erfolgt eine Schadstoffsanierung der Abbruchgebäude. Nach Fertigstellung der Neubauten werden die restlichen Gebäude abgebrochen und die Flächen wieder hergerichtet.
Der Abbruch, die Errichtung der Neubauten und die Sanierung der Außenanlage werden in 3 Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb erfolgen. Vor Abbruch erfolgt eine Schadstoffsanierung der Abbruchgebäude. Nach Fertigstellung der Neubauten werden die restlichen Gebäude abgebrochen und die Flächen wieder hergerichtet.
Im Nordwesten befindet sich Aula und Mensa und im Nordosten 2 Sporthallen, welche bestehen bleiben.
Einbau von ca. 3 Sitzelementen aus Beton, ca. 61 Fahrradbügeln und ca. 5 Mastleuchten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 160 000 EUR 💰
Dauer: 3 Monate
Zusätzliche Informationen: Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. August 2018 bis November 2018.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Richard-Linde-Weg 49 in 21033 Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Nummer oder:
Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags in der Handwerkerrolle zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Nummer oder:
— Nachweis über die geleisteten Sozialabgaben (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung in Steuersachen (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Umsätze aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2c Satz 1 VOB/A.
Und:
Gültige Freistellungsbescheinigung.
Mindeststandards:
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Nummer ODER mindestens 3 Referenzen gem. § 6a EU Nr. 3a VOB/A zu vergleichbaren Leistungen - nicht älter als drei Jahre.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Hinter dem Wort „LINK“ sind dort die Vergabeunterlagen für die ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Es erfolgt KEIN VERSAND der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen und Antworten während des Verfahrens werden ebenfalls auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform bekannt gemacht. Ein Versand per E-Mail erfolgt NICHT.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2018/S 027-058062 (2018-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 144732.36 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.