— 1 St Wandlerzählung 250/5 A, 2 St Hauptverteilung, 4 St Unterverteiler,
— ca. 21 000 m Kabel und Leitungen,
— ca. 510 St Schalter und Steckdsoen,
— ca. 280 St Innenleuchten,
— Sicherheitsbeleuchtung, 1 St Zentralbatterie, 2 St Unterstationen, ca. 90 St. Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten,
— Blitzschutzanlage, ca. 280 m Fangleitungen, ca. 80 m Ableitungen,
— Hausalarmanlage, 1 St. Zentrale, ca. 55 St. Automatische und Nichtautomatische Melder,
— Einbruchmeldeanlage, 1 St Zentrale, ca. 25 St. Bewegungsmelder,
— Übertragungsnetz, 2 St Netzwerkschränke, ca. 10 000 m Datenkabel, ca. 110 m LWL-Kabel.
— 1 St NRA-Zentrale, 4 St RWA-Taster, 4 St Lüftungstaster, 1 St Wind-/Regenmelder,
— 1 St Rufanlage Beh.-WC.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-02.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Strausberg
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Postort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 3341-381123📞
E-Mail: sabine.zibulski@stadt-strausberg.de📧
Fax: +49 3341-381430 📠
Region: Märkisch-Oderland🏙️
URL: www.stadt-strausberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulcampus Grundschule Am Wäldchen – Los 27 Elektro
TD OV 31/18
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“— 1 St. Wandlerzählung 250/5 A, 2 St. Hauptverteilung, 4 St. Unterverteiler
— ca. 21 000 m Kabel und Leitungen
— ca. 510 St. Schalter und Steckdsoen
— ca....”
Kurze Beschreibung
— 1 St. Wandlerzählung 250/5 A, 2 St. Hauptverteilung, 4 St. Unterverteiler
— ca. 21 000 m Kabel und Leitungen
— ca. 510 St. Schalter und Steckdsoen
— ca. 280 St. Innenleuchten
— Sicherheitsbeleuchtung, 1 St. Zentralbatterie, 2 St. Unterstationen, ca. 90 St. Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten
— Blitzschutzanlage, ca. 280 m Fangleitungen, ca. 80 m Ableitungen
— Hausalarmanlage, 1 St. Zentrale, ca. 55 St. Automatische und Nichtautomatische Melder
— Einbruchmeldeanlage, 1 St. Zentrale, ca. 25 St. Bewegungsmelder
— Übertragungsnetz, 2 St. Netzwerkschränke, ca. 10 000 m Datenkabel. ca. 110 m LWL-Kabel
— 1 St. NRA-Zentrale, 4 St. RWA-Taster, 4 St. Lüftungstaster, 1 St. Wind-/Regenmelder
— 1 St. Rufanlage Beh.-WC
— 1 St. Wandlerzählung 250/5 A, 2 St. Hauptverteilung, 4 St. Unterverteiler
— ca. 21 000 m Kabel und Leitungen
— ca. 510 St. Schalter und Steckdsoen
— ca. 280 St. Innenleuchten
— Sicherheitsbeleuchtung, 1 St. Zentralbatterie, 2 St. Unterstationen, ca. 90 St. Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten
— Blitzschutzanlage, ca. 280 m Fangleitungen, ca. 80 m Ableitungen
— Hausalarmanlage, 1 St. Zentrale, ca. 55 St. Automatische und Nicht automatische Melder
— Einbruchmeldeanlage, 1 St. Zentrale, ca. 25 St. Bewegungsmelder
— Übertragungsnetz, 2 St. Netzwerkschränke, ca. 10 000 m Datenkabel. ca. 110 m LWL-Kabel
— 1 St. NRA-Zentrale, 4 St. RWA-Taster, 4 St. Lüftungstaster, 1 St. Wind-/Regenmelder
— 1 St. Rufanlage Beh.-WC
“Es erfolgt eine neue Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6DH2H” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661617📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661617📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Quelle: OJS 2018/S 127-288803 (2018-07-03)