Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2018/19, 2019/20 und 2020/21). Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettbewerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- bis 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in den o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 2018002478
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2018/19, 2019/20 und 2020/21). Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettbewerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- bis 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in den o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen).
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2018/19, 2019/20 und 2020/21). Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettbewerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- bis 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in den o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen).
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-22 📅
Datum des Beginns: 2018-09-10 📅
Datum des Endes: 2021-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 118-268491
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen sind bis spätestens 17.7.2018, 12.00, über die Kommunikation mit der Vergabestelle (ehemals Fragen- und Antwortenforum) im Angebotsassistenten des Vergabeportals möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 17.7.2018, 12.00, über die Kommunikation mit der Vergabestelle (ehemals Fragen- und Antwortenforum) im Angebotsassistenten des Vergabeportals möglich.
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 für Freiburger öffentliche Schulen.
Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler_innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
Möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens auf Verlangen, sind zwingend folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Eine zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags gültige, auf den Unternehmer/ das Unternehmen ausgestellte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dies gilt auchfür die rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft. Bewerber,die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, müssen eine entsprechende beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftlandes vorlegen.
1) Eine zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags gültige, auf den Unternehmer/ das Unternehmen ausgestellte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dies gilt auchfür die rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft. Bewerber,die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, müssen eine entsprechende beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftlandes vorlegen.
2) Eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der jeweiligen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mit dem Inhalt, dass:
a) nur Fahrpersonal eingesetzt wird, das im Besitz des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist;
b) nur Fahr- und Begleitpersonal eingesetzt wird, welches sich in Wort und Schrift in der deutschen Sprache klar und unmissverständlich artikulieren kann;
c) keine Personen als Fahr- und/oder Begleitpersonal eingesetzt werden, die von der Tätigkeit im Sinne des §72a SGB VIII ausgeschlossen sind;
d) die Regelungen aus dem Landestariftreue-und Mindestlohngesetz eingehalten werden.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz sind o. g. Erklärungen und Nachweise im Rahmen desVerhandlungsverfahrens (2. Stufe) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Vertragsbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bewerberanfragen sind bis spätestens 17.7.2018, 12.00, über die Kommunikation mit der Vergabestelle (ehemals Fragen- und Antwortenforum) im Angebotsassistenten des Vergabeportals möglich.
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 118-268491 (2018-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2018/19, 2019/20 und 2020/21). Die Wirtschaftsteilnehmer wurden aufgrund der Ergebnisse eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- bis 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in den o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen).
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2018/19, 2019/20 und 2020/21). Die Wirtschaftsteilnehmer wurden aufgrund der Ergebnisse eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- bis 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in den o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de🌏
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Zu II. 1.7) und V. 2.4) – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Zu II. 2.5): Zuschlagskriterien: Für den Rahmenvertrag laut Eignungskriterien im Leistungsverzeichnis. Für die Einzelaufträge nach den Kriterien Preis, Fahrzeugkapazität und Begleitpersoneneinsatz.
Zu II. 1.7) und V. 2.4) – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Zu II. 2.5): Zuschlagskriterien: Für den Rahmenvertrag laut Eignungskriterien im Leistungsverzeichnis. Für die Einzelaufträge nach den Kriterien Preis, Fahrzeugkapazität und Begleitpersoneneinsatz.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2018/19, 2019/20 und 2020/21 für Freiburger öffentliche Schulen - Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
Zusätzliche Informationen:
Zu II. 1.7) und V. 2.4) – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Zu II. 2.5): Zuschlagskriterien: Für den Rahmenvertrag laut Eignungskriterien im Leistungsverzeichnis. Für die Einzelaufträge nach den Kriterien Preis, Fahrzeugkapazität und Begleitpersoneneinsatz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i.Br.
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Siehe Beschreibung unter Nr. II.2.14)
Kostenkriterium (Gewichtung): X
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-03 📅
Name: PRT-Peter Reinke Taxibetrieb
Postort: Kirchzarten
Postleitzahl: 79199
Land: Deutschland 🇩🇪 Breisgau-Hochschwarzwald
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Taxi und Schülerbeförderung
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Name: Taxi Hercher GmbH
Taxi Breisgau GmbH
Medi-Ambulance
Postort: Bad Krozingen
Postleitzahl: 79189
Name: Fahrdienst Regel
Postleitzahl: 79102
Name: Taxi Dresmann GmbH
Postleitzahl: 79114
Name: Freiburger Reisedienst GmbH & Co. KG
Postleitzahl: 79115
Name: mobilo-fahrdienste e.K
Postleitzahl: 79100
Name: Köhler-Transfer GmbH & Co.KG
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68219
Land: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Name: Hubertus Schopp GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 7219268732📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 154-353878 (2018-08-10)