Sicherheitsdatenbank NRW

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Entwicklung und Betrieb einer Sicherheitsdatenbank NRW für den ÖPNV

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Datenbanksoftware
Referenznummer: BV18046
Kurze Beschreibung: Entwicklung und Betrieb einer Sicherheitsdatenbank NRW für den ÖPNV
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Datenbanksoftware 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Postanschrift: Augustastraße 1
Postleitzahl: 45879
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.vrr.de 🌏
E-Mail: zvs@vrr.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDCYK9X 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-19 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 095-216472
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Dauer des Verfahrens ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten zu benennen. Bewerbergemeinschaften beachten bitte die entsprechenden Erklärungen. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren durchführt, sind die bereitgestellten Unterlagen vorläufig. Sie können im Laufe des Verfahrens noch angepasst werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Eine landesweite Datenbank zur Erfassung von sicherheitsrelevanten Ereignissen ist von besonderem Interesse des Landes NRW. Das Kompetenzcenter Sicherheit (KCS) NRW bündelt landesweite und unternehmensübergreifende ÖPNV-Aufgaben zur Verbesserung der Sicherheit und ist Dienstleister für das Verkehrsministerium und die ÖPNV-Akteure in NRW. Deshalb sollen die Entwicklung und der Betrieb der Datenbank federführend durch das KCS NRW erfolgen.
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Die Sicherheitsdatenbank NRW soll die Aufgabenträger im Land bei ihrem Bemühen, die subjektive und insbesondere die objektive Sicherheit der Fahrgäste im ÖPNV zu erhöhen, unterstützen.
Die in der Datenbank verarbeiteten sicherheitsrelevanten Daten werden zu statistischen Zwecken und zur Lagebilderstellung sowie für den gezielten Einsatz von Service- und Sicherheitskräften und zur Entwicklung von Präventionsstrategien aufbereitet.
Ergänzend dazu dienen deren Auswertungen als Grundlage für einen jährlichen Sicherheitsbericht NRW, der raumbezogene Aussagen und Maßnahmenvorschläge der jeweiligen zuständigen Aufgabenträger beinhalten soll.
Zusätzliche Informationen:
Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Dauer des Verfahrens ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten zu benennen.
Bewerbergemeinschaften beachten bitte die entsprechenden Erklärungen.
Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren durchführt, sind die bereitgestellten Unterlagen vorläufig. Sie können im Laufe des Verfahrens noch angepasst werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— Erklärung, dass keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssummen gelten für Personen- und Sachschäden 500 000 EUR, für Vermögensschäden 100 000 EUR.Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben),
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Projekten auf dem Gebiet der Entwicklung und des kontinuierlichen Betriebs von Prüfverfahren von digitalen Kundensystemen,
— Erklärung über die in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte differenziert nach Mitarbeitern und Programmierern,
— Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. 3 komplexe Softwareentwicklungsprojekte zur Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von Daten in einer Datenbank durchgeführt und für die Umsetzung konzeptionell innovative Lösungen entwickelt hat.
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Darüber hinaus erklärt der Bieter, dass er in der Lage ist, eine Systemkomplettlösung von der Entwicklung benötigter Schnittstellen für eine Datenübertragung über die Entwicklung der erforderlichen Software, Weboberfläche und Auswertungstools bis zum Hosting der Datenbank anzubieten.
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Hierzu sind 3 Referenzen vorzulegen unter Nennung von: Auftraggeber (Anschrift und Name des dortigen Ansprechpartners), Auftragsvolumen und kurze inhaltliche Beschreibung,
— Erklärung, dass der Bieter über Kenntnisse im Bereich Fahrplandaten / Auskunftssysteme ÖPV verfügt. Hierzu sind 3 Referenzen vorzulegen unter Nennung von: Auftraggeber (Anschrift und Name des dortigen Ansprechpartners), Auftragsvolumen und kurze inhaltliche Beschreibung,
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— Erklärung, dass für die Durchführung entsprechend qualifiziertes Personal inklusive eines Projektleiters in ausreichender Höhe zur Verfügung steht und dass bei Ausfall von Personal zur Sicherstellung der Auftragsabwicklung ausreichend qualifiziertes Ersatzpersonal zur Verfügung steht,
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— Erklärung, dass das eingesetzte Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und ein deutschsprachiger Ansprechpartner benannt wird,
— Erklärung, dass für den Gegenstand des Angebotes keine gewerblichen Schutzrechte bestehen bzw. von dem Bewerber / Bieter oder anderen beantragt worden sind.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Qualität der Referenzen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Frau Ute Geelhaar
Internetadresse: www.vrr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDCYK9X 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCYK9X

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2 beim Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2018/S 095-216472 (2018-05-18)