Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt vorbehaltlos:
— dass er dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach einer Zuschlagserteilung an ihn schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers in einer im Laufe des Verhandlungsverfahrens noch zu bestimmenden Höhe vorlegen wird, durch die Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall erteilt wird, dass er wegen eines in Zusammenhang mit dem Projekt „SIP-Trunk", von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begangenen Verstoßes vom Auftraggeber oder einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird,
— dass er den Versicherungsschutz für die Laufzeit des Vertrags durch den Auftragnehmer aufrechterhalten wird und,
— dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen werden.
Eigenerklärung zur Eignung
Der Bewerber das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt:
— dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat,
— dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— dass er ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
— dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bewerber vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d.h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind.
Eigenerklärung zu Klärungsbedarf und Änderungen
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt weiter folgen-des:
— Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Bewerbers äußern oder Nachweise wünschen (z.B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Bewerber unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen,
— Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.