Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis);
Entsprechende Angaben zur Präqualifikation (PQ-Nummer) sind im Teilnahmeantrag zu machen.
Nicht präqualifizierte Bieter haben ihre Eignung entweder durch einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch Formblatt 214 nachzuweisen, wobei folgende Eigenerklärungen
Abzugeben sind:
1) Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
3) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
Ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.darüber hinaus ist im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2
500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden Nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung
oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen
Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall Binnen 2 Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtliehen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft
oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.