Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) in den Ortsteilen Rüdeheck, Meierwik, Schausende und Bockholm der Stadt Glücksburg und deren Betrieb im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Glücksburg
Postanschrift: Schinderdamm 5
Postort: Glücksburg
Postleitzahl: 24960
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Gesa Jürgens
Telefon: +49 4631451313📞
E-Mail: morisse.arne@flensburg.de📧
Fax: +49 4631451377 📠
Region: Schleswig-Flensburg🏙️
URL: http://stadt.gluecksburg.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Glücksburg, Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitbandnetzinfrastruktur
70/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandnetz-Infrastruktur zur...”
Kurze Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) in den Ortsteilen Rüdeheck, Meierwik, Schausende und Bockholm der Stadt Glücksburg und deren Betrieb im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Glücksburg, Ortsteile Rüdeheck, Meierwik, Schausende und Bockholm
Schinderdamm 5
24960 Glücksburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen (´„weiße NGA-Flecken“) die
Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten...”
Beschreibung der Beschaffung
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen (´„weiße NGA-Flecken“) die
Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Gefordert ist eine zuverlässige Bandbreite von physikalisch mind. 100 Mbit/s symmetrisch an jedem Endnutzeranschluss, Endkundenprodukte können differenzieren (diese sind Gegenstand der Bewertung), vgl. im Einzelnen Vergabeunterlagen.
Die Stadt beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihr selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält von der Stadt kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe
Zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins – Breitbandrichtlinie – vom 30.5.2017. Die Stadt hat
Einen Zuwendungsbescheid nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der technischen Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang und Qualität des Diensteangebots
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Vertriebskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Höhe des geforderten Zuschusses
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Projektnummer oder -referenz: ELER, VO (EU) Nr. 1305/2013, LPLR SH 2014-2020 7.3, SA.48520 (2017/X)- Deutschland”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 044-096301
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Flensburg GmbH
Postanschrift: Betteriestraße 48
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 500 000 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus...”
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Wie oben ausgeführt, geht die Stadt davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung der Stadt auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabe-kammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht die Stadt vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das
Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277,
Zuständig wäre.
Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Stadt um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBYGVW
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3.
Im nach Auffassung der Stadt maßgeblichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3.
Im nach Auffassung der Stadt maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist.
Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf Folgendes hingewiesen: Nach
§ 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber – hier: Auftraggeber – gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung
(Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabeprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 66”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-2785📞
E-Mail: poststelle@imlandsh.de📧
Fax: +49 431988-3358 📠
URL: www.landesregierung.schleswig-holstein.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 010-019276 (2019-01-10)