Stadt Glücksburg, Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitbandnetzinfrastruktur
Stadt Glücksburg
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) in den Ortsteilen Rüdeheck, Meierwik, Schausende und Bockholm der Stadt Glücksburg und deren Betrieb im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-01.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-03-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-01-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 70/2018
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Flensburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Glücksburg
Postanschrift: Schinderdamm 5
Postleitzahl: 24960
Postort: Glücksburg
Kontakt
Internetadresse: http://stadt.gluecksburg.de/ 🌏
E-Mail: morisse.arne@flensburg.de 📧
Telefon: +49 4631451313 📞
Fax: +49 4631451377 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHBYAHJ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 044-096301
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 500 000 EUR 💰
Dauer: 100 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Projektnummer oder -referenz: ELER, VO (EU) Nr. 1305/2013, LPLR SH 2014-2020 7.3, SA.48520 (2017/X)- Deutschland
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gesa Jürgens
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHBYAHJ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 044-096301 (2018-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 70/2018
Kurze Beschreibung:
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) in den Ortsteilen Rüdeheck, Meierwik, Schausende und Bockholm der Stadt Glücksburg und deren Betrieb im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Flensburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Glücksburg
Postanschrift: Schinderdamm 5
Postleitzahl: 24960
Postort: Glücksburg
Kontakt
Internetadresse: http://stadt.gluecksburg.de/ 🌏
E-Mail: morisse.arne@flensburg.de 📧
Telefon: +49 4631451313 📞
Fax: +49 4631451377 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHBYAHJ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 044-096301
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Wie oben ausgeführt, geht die Stadt davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung der Stadt auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht die Stadt vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das.
Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277,
Zuständig wäre.
Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Stadt um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBYAHJ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen („weiße NGA-Flecken“) die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Gefordert ist eine zuverlässige Bandbreite von physikalisch mind. 100 Mbit/s symmetrisch an jedem Endnutzeranschluss, Endkundenprodukte können differenzieren (diese sind Gegenstand der Bewertung), vgl. im Einzelnen Vergabeunterlagen.
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Die Stadt beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihr selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält von der Stadt kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe.
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Zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins - Breitbandrichtlinie – vom 30.5.2017. Die Stadt hat einen Zuwendungsbescheid nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
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Dauer: 100 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Projektnummer oder -referenz: ELER, VO (EU) Nr. 1305/2013, LPLR SH 2014-2020 7.3, SA.48520 (2017/X)- Deutschland
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Glücksburg, Ortsteile Rüdeheck, Meierwik, Schausende und Bockholm, Schinderdamm 5, 24960 Glücksburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bedingungen:
A. Wirksame Gründung,
B. Eintragung ins Register,
C. Erlaubnis zur Berufsausübung,
D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Verfahrensregeln“), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten! Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil,
PL2 Keine Straftaten,
PL3.1 Steuern und Abgaben,
PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge,
PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG,
PL4.3 Eigenerklärung TTG-Auftragssperre,
PL5 Keine Insolvenz o. Ä.,
PL6 Keine schweren Verfehlungen,
PL7 Keine Vertragsverletzungen.
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Kriterien:
E. Haftpflichtversicherungsdeckung,
F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen,
G. Finanzielle Stabilität.
Einzelheiten der Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Verfahrensregeln“), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
WL 1 Haftpflichtversicherung,
WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz),
WL 3 Bankerklärung oder Rating.
Einzelheiten zu WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Kriterien:
H. Berufliche Erfahrung/Referenzen,
J. Vertriebserfahrung/Referenzen.
Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Verfahrensregeln“), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
TL1 Referenzliste Betrieb,
TL2 Referenzliste Vertrieb/Endkundenakquise.
Einzelheiten zu TL1 bis TL2 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu H:. Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (letzte fünf Jahre, also ab 2013) mit vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren,
Zu J: Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (ab 2013).
Einzelheiten in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des EU-Beihilferechts (insbes. NGA-Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts (insbes. Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein, Zuwendungsbescheid des Landes gegenüber der Stadt), insbes. der Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene. Der Zuwendungsempfänger unterliegt Verwendungsnachweispflichten und Regelungen zur Anpassung bzw. Rückgewähr der Zuwendung. Es wird eine Vertragserfüllungssicherheit gefordert.
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Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbes. dem Entwurf des Zuwendungsvertrags. Sie unterliegen nach Maßgabe der Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A) den Verhandlungen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahlkriterien sind den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (dort Teil A, Dokument „Verfahrensregeln“, Abschnitt IV.5).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gesa Jürgens
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHBYAHJ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Wie oben ausgeführt, geht die Stadt davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung der Stadt auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
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Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht die Stadt vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das.
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Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277,
Zuständig wäre.
Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Stadt um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBYAHJ
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3
Im nach Auffassung der Stadt maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist.
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Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf Folgendes hingewiesen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber – hier: Auftraggeber – gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung.
(Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 010-019276
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 044-096301
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der technischen Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang und Qualität des Diensteangebots
Qualität des Vertriebskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Höhe des geforderten Zuschusses
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Name: Stadtwerke Flensburg GmbH
Postanschrift: Betteriestraße 48
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland 🇩🇪
Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 500 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 66
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-2785 📞
E-Mail: poststelle@imlandsh.de 📧
Fax: +49 431988-3358 📠
Internetadresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 010-019276 (2019-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 010-019276
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 044-096301
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Wie oben ausgeführt, geht die Stadt davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung der Stadt auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabe-kammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht die Stadt vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das
Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277,
Zuständig wäre.
Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Stadt um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBYGVW
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen (´„weiße NGA-Flecken“) die
Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Gefordert ist eine zuverlässige Bandbreite von physikalisch mind. 100 Mbit/s symmetrisch an jedem Endnutzeranschluss, Endkundenprodukte können differenzieren (diese sind Gegenstand der Bewertung), vgl. im Einzelnen Vergabeunterlagen.
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Die Stadt beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihr selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält von der Stadt kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe
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Zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins – Breitbandrichtlinie – vom 30.5.2017. Die Stadt hat
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Einen Zuwendungsbescheid nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Glücksburg, Ortsteile Rüdeheck, Meierwik, Schausende und Bockholm
Schinderdamm 5
24960 Glücksburg
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der technischen Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang und Qualität des Diensteangebots
Qualität des Vertriebskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Höhe des geforderten Zuschusses
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Name: Stadtwerke Flensburg GmbH
Postanschrift: Betteriestraße 48
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland 🇩🇪
Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 500 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Wie oben ausgeführt, geht die Stadt davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung der Stadt auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabe-kammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
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Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht die Stadt vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBYGVW
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3.
Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf Folgendes hingewiesen: Nach
§ 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber – hier: Auftraggeber – gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung
(Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Name: Vergabeprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 66
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-2785 📞
E-Mail: poststelle@imlandsh.de 📧
Fax: +49 431988-3358 📠
Internetadresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 010-019276 (2019-01-10)
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