Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Beratungs- und Kommunikationsleistungen und dem Betrieb einer internetbasierten Plattform im Zusammenhang mit dem Projekt InKoMo 4.0.
Der künftige Auftragnehmer soll als Berater der Kommunen, insbesondere bei deren Interaktion mit der Mobilitätswirtschaft, agieren, um neue Partnerschaften mit qualitativen Projekten voranzubringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Städtetag BW – Beratungs- und Kommunikationsleistungen
2610/2018
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Beratungs- und Kommunikationsleistungen und dem Betrieb einer internetbasierten Plattform im Zusammenhang mit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Beratungs- und Kommunikationsleistungen und dem Betrieb einer internetbasierten Plattform im Zusammenhang mit dem Projekt InKoMo 4.0.
Der künftige Auftragnehmer soll als Berater der Kommunen, insbesondere bei deren Interaktion mit der Mobilitätswirtschaft, agieren, um neue Partnerschaften mit qualitativen Projekten voranzubringen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internet-Entwicklung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Städtetag Baden-Württemberg e. V. beabsichtigt im Rahmen des Projekts InKoMo 4.0 die Beauftragung von spezifischen Beratungsinhalten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Städtetag Baden-Württemberg e. V. beabsichtigt im Rahmen des Projekts InKoMo 4.0 die Beauftragung von spezifischen Beratungsinhalten und Kommunikationsleistungen sowie die Erstellung einer Webseite mit integrierter Informations- und Serviceplattform. Mit der Initiative InKoMo 4.0 – Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft unter der Federführung des Städtetages Baden-Württemberg e. V. – sollen innovative Projekte für eine vernetzte, digitale und intelligente Mobilität in Baden-Württemberg gefördert werden. Ziel ist es, im Kontext des Strategiedialogs mit der Automobilwirtschaft der Landesregierung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Baden-Württemberg vom Autoland Nummer 1 zur Mobilitätsregion Nummer 1 weiterzuentwickeln. Dazu sollen gezielt Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft initiiert und gefördert werden. Neben einem Förderprogramm zur Initiierung und Umsetzung solcher Innovationspartnerschaften wurde eine Geschäftsstelle beim Städtetag Baden-Württemberg e. V. eingerichtet. Die Geschäftsstelle arbeitet eng mit dem bw-con e. V. im Rahmen der Begleitforschung „Digitale Zukunftskommune@bw“ und der e-mobil GmbH zusammen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg e. V., der Landkreistag Baden-Württemberg e. V. sowie das Innen- und Digitalisierungsministerium sind weitere Partner der Geschäftsstelle InKoMo 4.0. Mit dieser Ausschreibung soll der Betrieb und die strategische Weiterentwicklung der Geschäftsstelle InKoMo 4.0 sichergestellt werden. Adressiert werden Unternehmen mit einem geeigneten Profil im Bereich neuer Mobilitätskonzepte bzw. ein Konsortium bestehend aus einem Unternehmen/Unternehmensnetzwerk, gegebenenfalls in Kooperation mit einer Forschungseinrichtung und/oder einer Softwarefirma.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3) der EU-weiten Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Falls mehr geeignete Bewerbungen vorliegen als Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden können, beurteilt der Auftraggeber anhand der für Projektleiter und Bewerber vorgelegten Referenzen, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern als besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Wird mehr als eine Referenz für den Projektleiter oder werden mehr als 2 Referenzen für den Bewerber vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl maximal die 3 Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand beurteilt der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Aspekte, auf die im Rahmen der Beschreibung der Referenzprojekte des Projektleiters und des Bewerbers einzugehen war.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG);
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017);
(2) Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter, Stellvertreter, sowie weitere Personen, die ggf. weitere erforderliche Fachkompetenzen abdecken), einschließlich deren Qualifikation (Benennung der persönlichen Qualifikation und gegebenenfalls Fortbildungen sowie persönlicher Referenzen);
(3) Nachweis eines Referenzprojekts des vorgesehenen Projektleiters;
(4) Nachweis von Referenzen des Bewerbers.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu (2): der vorgesehene Projektleiter muss über einen Hochschulabschluss sowie über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung verfügen;
Zu (3): Nachweis...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu (2): der vorgesehene Projektleiter muss über einen Hochschulabschluss sowie über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung verfügen;
Zu (3): Nachweis von mindestens einem geeigneten Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre;
Zu (4): Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-28
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYJNL
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 167-380629 (2018-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Städtetag Baden-Württemberg e. V. beabsichtigt im Rahmen des Projekts InKoMo 4.0 die Beauftragung von spezifischen Beratungsinhalten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Städtetag Baden-Württemberg e. V. beabsichtigt im Rahmen des Projekts InKoMo 4.0 die Beauftragung von spezifischen Beratungsinhalten und Kommunikationsleistungen sowie die Erstellung einer Webseite mit integrierter Informations- und Serviceplattform. Mit der Initiative InKoMo 4.0 – Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft unter der Federführung des Städtetages Baden-Württemberg e. V. – sollen innovative Projekte für eine vernetzte, digitale und intelligente Mobilität in Baden-Württemberg gefördert werden. Ziel ist es, im Kontext des Strategiedialogs mit der Automobilwirtschaft der Landesregierung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Baden-Württemberg vom Autoland Nummer 1 zur Mobilitätsregion Nummer 1 weiterzuentwickeln. Dazu sollen gezielt Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft initiiert und gefördert werden. Neben einem Förderprogramm zur Initiierung und Umsetzung solcher Innovationspartnerschaften wurde eine Geschäftsstelle beim Städtetag Baden-Württemberg e. V. eingerichtet. Die Geschäftsstelle arbeitet eng mit dem bw-con e. V. im Rahmen der Begleitforschung „Digitale Zukunftskommune@bw" und der e-mobil GmbH zusammen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg e. V., der Landkreistag Baden-Württemberg e. V. sowie das Innen- und Digitalisierungsministerium sind weitere Partner der Geschäftsstelle InKoMo 4.0. Mit dieser Ausschreibung soll der Betrieb und die strategische Weiterentwicklung der Geschäftsstelle InKoMo 4.0 sichergestellt werden. Adressiert werden Unternehmen mit einem geeigneten Profil im Bereich neuer Mobilitätskonzepte bzw. ein Konsortium bestehend aus einem Unternehmen/Unternehmensnetzwerk, gegebenenfalls in Kooperation mit einer Forschungseinrichtung und/oder einer Softwarefirma.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 167-380629
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Da unter II.1.7) und unter V.2.4) zwingend Angaben zu machen sind, wird jeweils ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYGQJ”
Quelle: OJS 2019/S 011-021963 (2019-01-14)