Die Leistung umfasst die Belieferung des Flughafens Düsseldorf mit elektrischer Energie. Die Preisstellung erfolgt nach dem sog. Tranchenmodell. Der voraussichtliche Verbrauch beträgt für die Jahre 2019 bis 2021 jeweils insgesamt ca. 88 GWh/a. Leistungsspitzen werden lt. Planung ca. 22-23 MW betragen. Die Lieferung erfolgt in Hochspannung über 2 redundante Einspeisungen an einem virtuellen Zählpunkt. Alle Einspeisepunkte verfügen über eine Leistungsmessung. Die Einspeisepunkte des Flughafens befinden sich im Netzgebiet der Stadtwerke Düsseldorf GmbH. Der Auftraggeber wird separat einen Netznutzungsvertrag mit dem vorgelagerten Netzbetreiber abschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen Düsseldorf Energie GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 105
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Andreas Host
Telefon: +49 211 / 421-2458📞
E-Mail: andreas.host@dus.com📧
Fax: +49 211 / 421-2690 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.dus.com🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung 2019 – 2021 Flughafen Düsseldorf
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst die Belieferung des Flughafens Düsseldorf mit elektrischer Energie. Die Preisstellung erfolgt nach dem sog. Tranchenmodell. Der...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst die Belieferung des Flughafens Düsseldorf mit elektrischer Energie. Die Preisstellung erfolgt nach dem sog. Tranchenmodell. Der voraussichtliche Verbrauch beträgt für die Jahre 2019 bis 2021 jeweils insgesamt ca. 88 GWh/a. Leistungsspitzen werden lt. Planung ca. 22-23 MW betragen. Die Lieferung erfolgt in Hochspannung über zwei redundante Einspeisungen an einem virtuellen Zählpunkt. Alle Einspeisepunkte verfügen über eine Leistungsmessung. Die Einspeisepunkte des Flughafens befinden sich im Netzgebiet der Stadtwerke Düsseldorf GmbH. Der Auftraggeber wird separat einen Netznutzungsvertrag mit dem vorgelagerten Netzbetreiber abschließen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Belieferung des Flughafens Düsseldorf mit elektrischer Energie. Die Preisstellung erfolgt nach dem sog. Tranchenmodell. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Belieferung des Flughafens Düsseldorf mit elektrischer Energie. Die Preisstellung erfolgt nach dem sog. Tranchenmodell. Der voraussichtliche Verbrauch beträgt für die Jahre 2019 bis 2021 jeweils insgesamt ca. 88 GWh/a. Leistungsspitzen werden lt. Planung ca. 22-23 MW betragen. Die Lieferung erfolgt in Hochspannung über zwei redundante Einspeisungen an einem virtuellen Zählpunkt. Alle Einspeisepunkte verfügen über eine Leistungsmessung. Die Einspeisepunkte des Flughafens befinden sich im Netzgebiet der Stadtwerke Düsseldorf GmbH. Der Auftraggeber wird separat einen Netznutzungsvertrag mit dem vorgelagerten Netzbetreiber abschließen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 075-167873
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Stromlieferung 2019 - 2021 Flughafen Düsseldorf
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Düsseldorf AG
Postanschrift: Höherweg 100
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für...”
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E19433715) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel (.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-OrtTermine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis zum 11.5.2018. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gem. Ziff. II.2.4.) gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf”
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753135📞
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Fax: +49 2114753989 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 187-423515 (2018-09-27)