Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem externen Dienstleister über zwei Jahre, mit der Option einer Verlängerung für bis zu 2 weitere Jahre, für
— die Betreuung und den technischen Support der gesamten Portallandschaft (ohne Hosting) und,
— die technische Weiterentwicklung sowie die Implementierung von Weiterentwicklungen der gesamten Portallandschaft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Support und Betrieb des Internetangebots der NA beim BIBB
280518.002
Produkte/Dienstleistungen: Internet-Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem...”
Kurze Beschreibung
Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem externen Dienstleister über zwei Jahre, mit der Option einer Verlängerung für bis zu 2 weitere Jahre, für
— die Betreuung und den technischen Support der gesamten Portallandschaft (ohne Hosting) und,
— die technische Weiterentwicklung sowie die Implementierung von Weiterentwicklungen der gesamten Portallandschaft.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option einer Verlängerung für bis zu 2 weitere Jahre.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option einer Verlängerung für bis zu 2 weitere Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-10
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 166-378773 (2018-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem...”
Kurze Beschreibung
Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem externen Dienstleister über 2 Jahre, mit der Option einer Verlängerung für bis zu 2 weitere Jahre, für
— die Betreuung und den technischen Support der gesamten Portallandschaft (ohne Hosting) und
— die technische Weiterentwicklung sowie die Implementierung von Weiterentwicklungen der gesamten Portallandschaft.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 272 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Referenzprojekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensmodell für die Weiterentwicklung eines Tools
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 166-378773
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 280518.002
Titel: Support und Betrieb des Internetangebots der NA beim BIBB
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DMK EBUSINESS GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 272 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 016-034188 (2019-01-21)