Der Bewerber hat auf dem Bewerbungsbogen anzugeben, ob Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Absatz ein S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß §§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 € belegt worden ist.