Technische Ausrüstung (HLS) für Instandsetzung des historischen Magazin- und Druckereigebäudes Häuser 52-53 und der historischen Feldscheunen Haus 32 und Haus 34 in den Franckeschen Stiftungen Halle
Planung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 gemäß Anlage 15.2 und § 55 HOAI (2013) für die Leistungsphasen 1-9 für die denkmalgerechte Sanierung, Um- und Ausbau des historischen Druckereigebäudes der Franckeschen Stiftungen Haus 52/53 und der historischen Feldscheunen Haus 32 und Haus 34.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-01.
Auftragsbekanntmachung (2018-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haustechnik
Kurze Beschreibung:
“Planung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 gemäß Anlage 15.2 und § 55 HOAI (2013) für die Leistungsphasen 1-9 für die denkmalgerechte...”
Kurze Beschreibung
Planung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 gemäß Anlage 15.2 und § 55 HOAI (2013) für die Leistungsphasen 1-9 für die denkmalgerechte Sanierung, Um- und Ausbau des historischen Druckereigebäudes der Franckeschen Stiftungen Haus 52/53 und der historischen Feldscheunen Haus 32 und Haus 34.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Haustechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Der Bewerber hat auf dem Bewerbungsbogen anzugeben, ob Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder...”
Der Bewerber hat auf dem Bewerbungsbogen anzugeben, ob Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Absatz ein S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß §§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freistrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 € belegt worden ist.
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Quelle: OJS 2018/S 024-051158 (2018-02-01)